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AKH-H Fondsexpertise zu »Metropolitan Estates Berlin GmbH & Co. KG«

Veröffentlicht von Christopher Kress am 12. Mai 2020

Die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann hat über die aktuelle Situation des geschlossenen Fonds Metropolitan Estates Berlin GmbH & Co. KG informiert und Anleger über Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten aufgeklärt.

Konzept und aktuelle Situation des Fonds Metropolitan Estates Berlin GmbH & Co. KG

Die Anleger konnten sich als Kommanditisten an der Fondsgesellschaft „Metropolitan Estates Berlin GmbH & Co. KG“ beteiligen. Sie haben über 20 Mio. EUR in diesen Projektentwicklungsfonds investiert. Die Gelder der Anleger sind als Darlehen an die Firma Metropolitan Berlin Immobilien GmbH & Co. KG hingegeben worden, deren Anteile von der Sanus Beteiligungs AG gehalten wurden. Das Darlehen konnte an weitere Tochtergesellschaften weitergereicht werden. Das Darlehen sollte zusammen mit weiteren 82 Mio. EUR in Immobilienprojekte in Berlin investiert werden. Auf die Investitionen der Darlehensnehmerin hat die Fondsgesellschaft keinen Einfluss. Das Darlehen der Fondsgesellschaft war durch Grundpfandrechte an den von der Darlehensnehmern oder ihren Tochtergesellschaften erworbenen Immobilien im Rang nach Darlehen von Kreditinstituten abgesichert. Es besteht das Risiko, dass die Sicherheiten im Falle einer Verwertung nicht zu ausreichenden Rückflüssen führen und somit das Darlehen und der Zinsanspruch zum Teil oder vollständig nicht zurückgeführt werden können.

Die Tilgung des Darlehens sollte nicht in festen Raten, sondern nach dem Verkauf von Immobilien und der Abwicklung von Immobilienprojekten erfolgen. Die Verkäufe wurden ab dem Jahr 2012 prognostiziert und sollten bis zum Ende des Jahres 2014 abgeschlossen sein. Die beteiligten Gesellschaften wurden personell und kapitalmäßig durch die United Investors-Unternehmensgruppe beherrscht. Die United Investors-Gruppe ist seit 2013 insolvent.

Die Initiatoren stellten hier einen Gesamtmittelrückfluss von 137 % nach nur 4 Jahren in Aussicht. Von dieser Prognose ist die Realität weit entfernt. Das Konzept des Fonds kann nicht erreicht werden, da der Rückzahlung der Darlehen zahlreiche rechtliche und wirtschaftliche Probleme entgegenstehen.

Aktuelle Situation Metropolitan Estates Berlin:

  • Laufzeit bereits 5 Jahre überschritten,
  • lediglich 38,5 % Auszahlung,
  • kein Einfluss der Geldgeber auf den Bauträger,
  • kein Handel auf dem Zweitmarkt,
  • unzureichende Informationen für Anleger,
  • Bauprojekte können zum Teil nicht realisiert werden,
  • undurchsichtige Geldabflüsse,
  • kein Handel des Fonds auf dem Zweitmarkt.

Welche Möglichkeiten haben Anleger, aus dem Fonds „auszusteigen“?

  1. Kündigung der Gesellschaftsbeteiligung: Ab dem 312.2014 war eine Kündigung möglich. Es wird aufgrund einer Auseinandersetzungsbilanz das Abfindungsguthaben ermittelt, das aber in der Regel nur einen Teil des ursprünglich eingezahlten Geldes betragen wird.
  2. Verkauf des Gesellschaftsanteils auf dem Zweitmarkt: Es gibt im Internet einen Zweitmarkt für geschlossene Fonds, auf dem Anleger versuchen können, ihre Beteiligungen zu verkaufen. Marktführer ist die Handelsplattform www.zweitmarkt.de. Wenn Anleger dort ihre Beteiligung verkaufen wollen, wird das Verkaufsangebot veröffentlicht. Dieser Fonds wird auf dem Zweitmarkt aktuell jedoch nicht gehandelt.
  3. Rückabwicklung aufgrund von Schadensersatzansprüchen: Der Kommanditist einer KG, der durch unrichtige Prospektangaben oder Verletzung einer Aufklärungspflicht dazu gebracht wurde, einer Anlagegesellschaft als Gesellschafter beizutreten, kann die Rückabwicklung der Beteiligung verlangen. Schadensersatzansprüche können hier gegen beratende Vertriebe bzw. deren Haftpflichtversicherungen geltend gemacht werden. Als Rechtsfolge wird der Gesellschafter so gestellt, als ob er dem Fonds nie beigetreten wäre. Er erhält das eingesetzte Kapital zurück und überträgt den Gesellschaftsanteil.

Vorteile für Anleger durch Interessenbündelung

Am Fonds sind etwa 800 Gesellschafter beteiligt. Gesellschafter haben einen Anspruch auf Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung des Fonds. Wir unterstützen die Gesellschafter bei der Willens- und Interessenbündelung auf Gesellschafterebene. Wir machen für unsere Mandanten Auskunfts- und Einsichtsrechte geltend, damit sie wichtige Informationen erlangen können. Ein Betritt zur Anlegergemeinschaft bietet mehrere Vorteile: sie ermöglicht die Bündelung der Informationen, erhöht den Druck auf die Gegner, erleichtert die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und senkt die Kosten des einzelnen Gesellschafters.

Schadenersatzansprüche und Rückabwicklung prüfen lassen

Sollten Anleger geschlossener Fonds von Ihrem Anlageberater oder von Ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer solchen Beteiligung aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von geschlossenen Fonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich somit zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben. Die Gesellschaften der United-Investors-Firmengruppe sind bereits insolvent. Insofern muss geprüft werden, ob ein Vorgehen wegen Prospekthaftung wirtschaftlich sinnvoll ist.

Als spezialisierte Kanzlei bieten wir betroffenen Anlegern eine kostenfreie und unabhängige Erstberatung an. Unsere unabhängige Arbeitsweise garantiert Anlegern die beste Prüfung ihres individuellen Falles, denn wir schließen im Vorfeld keinen Haftungsgegner aus und prüfen vollumfänglich. Bei der Prüfung berücksichtigen wir auch, ob liquide Gegner vorhanden sind. Somit verfolgen wir nicht nur den juristisch, sondern auch den wirtschaftlich sinnvollsten Weg. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen stellt den einzigen Weg dar, wie Anleger alle Ihre ab Zeichnung bezahlten Raten zurück erhalten können. Im Ergebnis werden Anleger so gestellt, als hätten Sie die Beteiligung nie erworben. Der Gesellschafter erhält das eingesetzte Kapital zurück und überträgt den Gesellschaftsanteil.

Anleger müssen Verjährung beachten

Schadensersatzansprüche können nur bis zum Eintritt der Verjährung durchgesetzt werden. Die absolute Verjährung tritt immer genau zehn Jahre nach dem Beitritt zum Fonds ein. Falls Sie aktiv werden möchten, sollten Sie Ihre Ansprüche jetzt prüfen lassen und nicht zuwarten, da Anmeldung und Verhandlung von Ansprüchen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.

Sie haben weitere Fragen? Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter 0711 9308110 an.

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