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AKH-H Fondsexpertise zum Fonds Premicon MS Astor

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 19. Juli 2019

Die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann hat am 11. Juli 2019 in einer kostenlosen Web- und Telefonkonferenz über die aktuelle Situation des geschlossenen Fonds Premicon Hochseekreuzfahrt GmbH & Co. KG „MS Astor“ (im Folgenden Premicon MS Astor) informiert und Anleger über ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten aufgeklärt.

Der Fonds Premicon MS Astor

Die Gesellschafter haben sich an der Fondsgesellschaft Premicon Hochseekreuzfahrt GmbH & Co. KG „MS Astor“ beteiligt. Die Fondsgesellschaft hat im Jahre 2010 das Kreuzfahrtschiff „MS Astor“. erworben. Die Anschaffungskosten für das Schiff betrugen ca. 60 Mio. EUR, wovon 17,6 Mio. EUR für Umbaumaßnahmen ausgewiesen worden sind. Der Fonds hat für den Ankauf des Schiffs ca. Euro 41 Mio. EUR gezahlt. Die Gesamtinvestition der Fondsgesellschaft betrug Euro 67,8 Mio. EUR, wovon 32 % als Darlehen aufgenommen wurden. Für die Gesellschafter entstanden hohe weiche Kosten. Mehr als 23% der Anlegergelder wurden für Provisionen und Nebenkosten ausgegeben und standen damit nicht für die Ertragswirtschaft zur Verfügung.

Die „MS Astor wurde zweimal innerhalb kurzer Zeit als geschlossener Fonds vermarktet. Die Fondsgesellschaft hat das Schiff von einer Firma der Premicon AG erworben. Diese Firma hatte das Schiff für Euro 38,85 Mio. EUR von der ersten Premium Fonds „Astor I“ erworben, der im Jahre 2009 aufgelöst worden war.

Durch die zweimalige Vermarktung der „MS Astor“ konnte die Premicon AG erhebliche Gebühren, Zwischengewinne und Provisionen realisieren. Der Interessenkonflikt zulasten der Anleger liegt jedoch auf der Hand.

Insolvenzverfahren beim Premicon MS Astor

Im Jahr 2006 war die „MS Astor an Transocean – Kreuzfahrten verchartert. Diese Gesellschaft musste im September 2009 Insolvenz anmelden, mitverursacht durch einen Schaden der Antriebswelle an der MS Astor. Im Dezember wurde das Unternehmen von der Premicon AG übernommen, in „Transocean Kreuzfahrten GmbH & Co. KG“ umfirmiert und war nun auch als Charterer für den Fonds „MS Astor II“ zuständig. Der Charterer musste weiterhin mit Liquiditätsproblemen kämpfen. Charterausfälle und die Insolvenz der Fondsgesellschaft waren die Folge.

Die Insolvenz der Fondsgesellschaft liegt bereits einige Zeit zurück. Unabhängig vom Insolvenzverfahren können betroffene Anleger prüfen lassen, ob Ihnen Schadensersatzansprüche im Zuge einer Rückabwicklung ihrer Beteiligung zustehen.

Was können Anleger tun?

Als Anleger von Premicon MS Astor können Sie gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend machen und so den Erwerb der Beteiligung rückabwickeln. Das Ziel ist stets, die Gesellschafter so zu stellen, als hätten sie die Anlage nie erworben. Schadensersatzansprüche können sich aus Prospekt- oder Beratungsmängeln ergeben. Banken und Finanzvertriebe sind zu einer anleger- und objektgerechten Beratung verpflichtet. In Prospekten und Beratungsgesprächen fehlen oft ausreichende Hinweise auf die zahlreichen Risiken.

Beim Fonds Premicon „MS Astor“ hätten Anleger beispielsweise auf folgende Risiken hingewiesen werden müssen:

  • Geschlossener Fonds ist zur Altersvorsorge nicht geeignet,
  • das Blind-Pool-Risiko,
  • keine ausreichenden Hinweise auf Verflechtung und Interessenkonflikte,
  • es gibt keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen (Fungibilität),
  • hohe Weichkosten von über 20 % des Anlegerkapitals,
  • Totalverlustrisiko,
  • Risiko des Wiederauflebens der Haftung, Rückzahlung von Ausschüttungen,
  • Prognoserechnungen nicht nachvollziehbar,
  • Fondskonzept nicht plausibel,
  • keine grundbuchrechtliche Absicherung des Darlehens.

Vorteile für Anleger durch Interessenbündelung

Am Premicon „MS Astor“ sind über 1400 Gesellschafter beteiligt. Die Gesellschafter haben einen Anspruch auf Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung des Fonds. Wir unterstützen die Gesellschafter bei der Willens- und Interessenbündelung auf Gesellschafterebene. Wir machen für unsere Mandanten Auskunfts- und Einsichtsrechte geltend, damit sie wichtige Informationen erlangen können. Ein Betritt zur Anlegergemeinschaft bietet mehrere Vorteile: sie ermöglicht die Bündelung der Informationen, erhöht den Druck auf die Gegner, erleichtert die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und senkt die Kosten des einzelnen Gesellschafters.

Anleger müssen Verjährung beachten

Wir bieten Gesellschaftern einen informativen Service oder eine konkrete Prüfung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz. Bitte beachten Sie: Schadensersatzansprüche können nur bis zum Eintritt der Verjährung durchgesetzt werden. Die absolute Verjährung tritt immer genau zehn Jahre nach dem Beitritt zum Fonds ein. Die meisten Anleger des Premicon „MS Astor“ sind im Laufe des Jahres 2012 dem Fonds beigetreten. Ein Beispiel hierzu: Sind Sie dem Fonds am 6. Mai 2012 die Beitrittserklärung unterzeichnet haben, tritt die Verjährung am 6. Mai 2022 ein. Falls Sie aktiv werden möchten, sollten Sie Ihre Ansprüche jetzt prüfen lassen und nicht zuwarten, da Anmeldung und Verhandlung von Ansprüchen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.

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