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AKH-H zu Middle East Best Select GmbH & Co Dritte KG i.L.

Veröffentlicht von Christopher Kress am 06. September 2021

Taschenrechner-Stift

Unsere Kanzlei führt regelmäßig Informationsveranstaltungen zu diversen Kapitalanlagen durch und klärt Kapitalanleger*innen über ihre Rechte auf. Die Beteiligung an dem geschlossenen Opportunity-Fonds Middle East Best Select GmbH & Co Dritte KG i.L. ist eine unternehmerische Beteiligung mit einer komplexen Struktur, hohen Kosten und zahlreichen Risiken für Gesellschafter*innen und als Altersvorsorge oder für sicherheitsorientierte Anleger*innen nicht geeignet. Geschlossen bedeutet, dass Gesellschafter*innen über Jahre nicht aus dem Fonds aussteigen können.

Bei dieser Fondsgesellschaft in Liquidation stellen sie sich folgende Fragen:

  • Wie stellen sich Konzeption und Risiken des Fonds dar?
  • Welche Faktoren bestimmen die Wertentwicklung der Fondsgesellschaft?
  • Wie lange läuft der Fonds und wieviel des eingezahlten Kapitals erhalte ich zurück?
  • Habe ich Aussichten auf Rückabwicklung in Form von Schadensersatz?
  • Wann tritt die Verjährung ein?

Fondssxpertise zu Fonds Middle East Best Select GmbH & Co Dritte. KG i.L.

Konzept und aktuelle Situation

Die Anleger*innen beteiligten sich als Kommanditist*innen an der Middle East Best Select GmbH & Co. Dritte KG (Fondsgesellschaft). Gegenstand des Unternehmens und wichtigster Tätigkeitsbereich der Fondsgesellschaft ist die auf Wertsteigerung und Gewinnmaximierung ausgerichtete Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere durch den Erwerb, das Halten, aktive und passive Verwalten und die Verwertung von unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen, vorrangig und grundsätzlich in den Staaten des Golf-Kooperationsrats sowie zusätzlich in Einzelfällen im Nahen und Mittleren Osten, Afrika und Asien, sowie alle hiermit zusammenhängenden Geschäfte.

Die Initiatoren stellten einen Gesamtmittelrückfluss von 163 % mit einer kurzen Laufzeit bis Ende des Jahres 2015 in Aussicht. Im Prospekt wurde mit hohen Renditen, jährliche Ausschüttungen, zusätzlichen Sicherheiten und hoher Planungssicherheit durch kurze Laufzeit geworben. Die Anleger*innen sollten eine Rendite von 14 % pro Jahr erhalten.

Das Konzept des Fonds ist nicht aufgegangen. Die geplante Laufzeit der Fondsgesellschaft ist mittlerweile seit mehr als fünf Jahren überschritten und die Gesellschafter*innen sind seit Jahren in einer Beteiligung gefangen, deren Ausgang völlig unklar ist. Es ist immer noch offen, wann das Anlagekapital zurückgeführt werden kann und wieviel Auszahlungen sie erhalten werden. Die Anlege*innen warten seit Jahren auf die versprochenen Rückflüsse und es kam immer wieder zu Projektverzögerungen. Prognosen und Versprechungen von baldigen Auszahlungen erhalten die Gesellschafter*innen bereits seit Jahren. Auf dem Zweitmarkt (zweitmarkt.de) werden Beteiligungen dieses Fonds derzeit nicht gehandelt.

Der Erwerb dieser Beteiligung ist mit hohen Kosten verbunden. Allein auf Ebene der Fondsgesellschaft wurden über 19 % des Anlegerkapitals inkl. Agio für Provisionen und Nebenkosten ausgegeben. Diese Anlegergelder sind nicht in die Zielinvestments geflossen und standen somit nicht für die Ertragserwirtschaftung zur Verfügung. Diese nicht wertbildenden Aufwendungen der Fondsgesellschaft müssen zunächst durch Wertzuwächse ausgeglichen werden, ehe die Beteiligung insgesamt eine Werterhöhung erfahren kann. Hinzu kommen laufende Verwaltungskosten allein auf Ebene der Fondsgesellschaft in Höhe von jährlich 2,63 % auf das vermittelte Eigenkapital. Bei dem Fondsvolumen von 13 Mio. Euro fallen somit ca. 340.000,– Euro jährlich an. Diese nicht wertbildenden Aufwendungen der laufenden Kosten müssen zunächst auch Wertzuwächse ausgeglichen werden, ehe die Beteiligung insgesamt eine Werterhöhung erfahren kann.

Laufzeit des Fonds

Die Laufzeit der Fondsbeteiligung ist für die einzelnen Gesellschafter*innen genauso wenig planbar wie der Anlageerfolg. Die Laufzeit der Fondsgesellschaft war bis Ende 2015 vorgesehen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Fonds am Ende der Laufzeit beendet ist und das investierte Kapital zurückgezahlt wird. Die Fondsgesellschaft befindet sich seit 2018 in Liquidation. Eine Beendigung der Fondsgesellschaft erfolgt erst nach Auszahlung der Kaufpreise, Bedienung der Verbindlichkeiten und Auszahlung des verbleibenden Kaufpreises an die Kommanditist*innen.

Wege zum „Ausstieg“ aus der Fondsgesellschaft

  • Verkauf des Gesellschaftsanteils auf dem Zweitmarkt. Es gibt im Internet einen Zweitmarkt für geschlossene Fonds, auf dem Anleger*innen versuchen können, ihre Beteiligungen zu verkaufen. Marktführer ist die Internet-Handelsplattform zweitmarkt.de. Wenn Anleger*innen dort ihre Beteiligung verkaufen wollen, dann wird das Verkaufsangebot veröffentlicht. Es gelingt jedoch nicht immer, die Beteiligungen zu einem angemessenen Preis zu verkaufen. Anteile dieser Fondsgesellschaft wurden bisher nicht auf dem Zweitmarkt gehandelt.
  • Rückabwicklung aufgrund von Schadensersatzansprüchen: Anleger*innen, die durch unrichtige Prospektangaben oder Verletzung einer Aufklärungspflicht dazu gebracht wurden, einer Anlagegesellschaft als Gesellschafter*in beizutreten, kann die Rückabwicklung der Beteiligung verlangen. Schadensersatzansprüche können hier gegen beratende Finanzvertriebe, deren Haftpflichtversicherungen und/oder Prospekt-verantwortliche geltend gemacht werden. Als Rechtsfolge werden der Gesellschafter*innen so gestellt, als ob sie dem Fonds nie beigetreten wäre. Sie erhalten das eingesetzte Kapital zurück und übertragen den Gesellschaftsanteil. Bei diesem Fonds handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung mit zahlreichen fondsspezifischen Risiken. Da die Berater*innen vornehmlich als Verkäufer*innen auftreten, ist die Aufklärung über Risiken meist nicht ausreichend, hier insbesondere über die speziellen Risiken dieses Marktsegments. Eine Beratungspflichtverletzung liegt dann vor, wenn das Prospektmaterial nicht rechtzeitig übergeben worden ist oder die Risiken vom Berater verharmlost worden sind.

Achtung Verjährung! Grundsätzlich gilt, dass Schadensersatzansprüche nur bis zum Eintritt der Verjährung durchgesetzt werden können. Die meisten Beteiligungen dieses Fonds wurden zwischen September 2011 und Dezember 2012 vertrieben. Die absolute Verjährung tritt für alle Gesellschafter genau 10 Jahre nach Annahme des Beitritts durch die Treuhänderin ein. Ein Beispiel hierzu: Erfolgte die Annahmeerklärung der Treuhänderin am 27. Oktober 2011, dann tritt die Verjährung am 27. Oktober 2021 ein.

Vorteile durch Interessenbündelung

An diesem Fonds sind über 500 Gesellschafter*innen beteiligt, deren Gelder in die Zielinvestitionen und die Nebenkosten und Provisionen geflossen sind. Das Auskunftsrecht, über das sie verfügen, ermöglicht die Organisation der Anlegergemeinschaft. Im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Informations-, Kontroll- und Stimmrechte können Gesellschafter*innen auch bei einem Fonds in der Liquidation Einfluss auf die Entscheidungen der Geschäftsführung nehmen. Wichtig sind hier die Informations-, Auskunfts- und Einsichtsrechte der Gesellschafter. Investoren können zum Beispiel Einsicht in aktuelle Unterlagen, Geschäftsberichte, Einnahmen und Ausgaben der Fondsgesellschaft verlangen. Gesellschafter*innen haben das Recht auf Einberufung einer Gesellschafterversammlung und das Recht, bestimmte Tages-ordnungspunkte zur Abstimmung zu bringen. Wir Sie bei der Willens- und Interessenbündelung, wenn wichtige Punkte zur Entscheidung anstehen.

Sie haben weitere Fragen? Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter 0711 9308110 an.

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