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Aktueller Rückruf im Opel Dieselskandal: Schadensersatz für Betroffene

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 11. Juli 2022

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Erneuter Rückruf im Opel Abgasskandal: Der Automobilhersteller muss rund 9.500 Diesel des Modells Grandland X zurück in die Werkstätten rufen. Besorgniserregend ist, dass die betroffenen Fahrzeuge der Baujahre 2020 und 2021 und damit die neuen Motoren der Norm Euro 6d und 6d-temp betroffen sein dürften. Dabei galten die Fahrzeuge ab dieser Schadstoffklasse im Realbetrieb bislang meist als sauber. Betroffene können über unseren Online-Fragebogen eine kostenfreie Ersteinschätzung für ihren Fall anfordern und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen.

Aktueller Rückruf im Opel Dieselskandal für Opel Grandland X

Den aktuellen Rückruf unter dem Code O8R veröffentlichte das Kraftfahrtbundesamt am 08.07.2022. Aufgrund „Abweichungen von Abgasvorschriften bezüglich Prüfstandsmessung“ werden weltweit rund 9420 Fahrzeuge zurückgerufen, davon über 5113 in Deutschland:

  • Opel Grandland X, Baujahre 2020 – 2021.

Seit 2017 musste der Autobauer Opel Hunderttausende Fahrzeuge weltweit zurückrufen, die in einem Zusammenhang mit der Abgasthematik stehen. Besonders brisant war der erste Rückruf, der auch Benziner betraf und den Dieselskandal zum Abgasskandal machte. Die zuvor betroffenen Modelle sind der Opel Insignia, Opel Cascada, Opel Zafira, Opel Movano, Opel Adam, Opel Corsa, Opel Crossland X und Opel Astra.

Vor Software-Update: Chancen auf Schadensersatz prüfen lassen

In der Folge des Rückrufs soll als Abhilfe ein Software-Update aufgespielt werden. Die bislang im Dieselskandal von den unterschiedlichen Herstellern angebotenen Softwareupdates sind äußerst umstritten. Wir raten betroffenen Autofahrern und Autofahrerinnen, sich zunächst rechtlich beraten und ihre Möglichkeiten auf Schadensersatz prüfen zu lassen.

Viele Jahr nach Beginn des Abgasskandals wurden tausende von Schadensersatzklagen bereits zugunsten der betroffenen Autofahrer*innen entschieden. Dabei wird generell durch einen veröffentlichten Rückruf die Position der durch die Manipulation Geschädigten gestärkt und die Prozessführung weiter verbessert. Hinzu kommt, dass sich mit den Schlussanträgen des EuGH-Generalanwaltes vom 02.06.2022 in einem Verfahren zum Mercedes Abgasskandal ein weiteres wegweisendes und verbraucherfreundliches Urteil im Dieselskandal abzeichnet. Für einen Schadensersatzanspruch der Betroffenen im Dieselskandal würde es genügen, dass die Hersteller gegen geltendes EU-Recht verstoßen haben. Der Nachweis von Vorsatz und Sittenwidrigkeit wäre nicht mehr notwendig.  Allen Betroffenen Autofahrern und Autofahrerinnen mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 steht dann ein Ersatzanspruch gegen Hersteller wie VW, Audi, Porsche, Mercedes, Fiat oder Opel zu.

Kostenfreie und individuelle Einschätzung: Wir prüfen Ihre Möglichkeiten im Opel Abgasskandal

  • Schadenersatzansprüche: Kaufpreis zurück gegen Rückgabe des Fahrzeugs oder Auto behalten und Schadensersatz fordern: Es bestehen Ansprüche im Dieselskandal der Käufer*innen gegen die unmittelbar Täuschenden, also die einzelnen Marken bzw. Unternehmen. Sie können insbesondere Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend machen. Diese sind darauf gerichtet, die Rückabwicklung des Vertrags zu erzwingen. Alternativ können Betroffene auch eine Entschädigung fordern, sofern sie das Auto behalten möchten.
  • Kaufrechtliche Ansprüche: Betroffene können u.U. Gewährleistungsansprüche, in der Regel gegen den Vertragshändler, geltend machen. Diese verjähren grundsätzlich nach zwei Jahren, bei Gebrauchtwagen nach einem Jahr.
  • Widerruf des Autokreditvertrags: Sollten Sie Ihr Fahrzeug über eine Bank finanziert haben, empfehlen wir Ihnen, die Möglichkeit eines Widerrufs des Darlehensvertrags prüfen zu lassen. Die Folgen eines erfolgreichen Widerrufs sind: Sie erhalten Anzahlung und Raten zurück und geben im Gegenzug das Auto zurück.

Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung und lassen Ihre Ansprüche im Abgasskandal von unseren spezialisierten Anwälten und Anwältinnen prüfen. Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis, ob auch Ihr Auto betroffen ist und ob Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können. Wurde das Auto mit einem Darlehen ganz oder teilweise finanziert oder geleast, prüfen wir zusätzlich kostenfrei, ob in Ihrem Fall eine Widerrufsmöglichkeit besteht und ob ein Vorgehen erfolgsversprechend ist.

Jetzt Ansprüche kostenfrei prüfen lassen

Sie haben weitere Fragen zum Abgasskandal? Rufen Sie uns an unter 0711-9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Fragen über unser Kontaktformular.

Kontaktformular

Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann