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Aktuelles BGH-Urteil im VW Dieselskandal: Volkswagen muss auch Finanzierungskosten erstatten
Veröffentlicht am 22. April 2021
Es eines von zwischenzeitlich mehreren Urteilen im VW Abgasskandal um den Motor EA 189, aber das erste Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zu einem finanzierten Auto mit „Schummeldiesel“. Betroffene Verbraucher können sich freuen: Der BGH hat entschieden, dass betroffene VW-Käufer nicht nur Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises, sondern auch auf die Rückerstattung der Finanzierungskosten haben (Urteil vom 13.04.2021, Az. VI ZR 274/20). Im konkreten Fall waren dies die Kreditzinsen und die Kosten für eine Kreditausfallverssicherung in Höhe von zusammen knapp 3.300,- Euro. Für Betroffene im VW Dieselskandal mit finanzierten Autos kann sich ein Vorgehen nun noch mehr lohnen. Wir prüfen Ihre Ansprüche im Dieselskandal und die Möglichkeit des Widerrufs von Autokreditverträgen kostenfrei innerhalb weniger Tage.
BGH-Rechtsprechung im VW Dieselskandal
Im Mai 2020 hat der BGH entschieden, dass die Volkswagen AG in Autos mit Dieselmotoren des Typs EA 189 eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hat und die Käufer Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung geltend machen können (Az. VI ZR 252/19). In weiteren Verfahren befasste sich der BGH mit den sogenannte Deliktszinsen und der Verjährung im Dieselskandal um den Motor EA 189.
Nun hat der zum ersten Mal über die Finanzierungskosten in Fällen zum Dieselskandal entschieden. Nach der aktuellen verbraucherfreundlichen Entscheidung erhalten Geschädigte nicht nur den Kaufpreis Zug um Zug gegen Übereignung und Übergabe des Fahrzeugs, sondern auch die Finanzierungskosten zurückerstattet, wenn das Fahrzeug mit einem Darlehen finanziert wurde. Betroffene seien grundsätzlich so zu stellen, als ob sie das Fahrzeug nie gekauft hätten. Hätte die Klägerin im BGH-Fall das Fahrzeug nicht gekauft, hätte sie den Kaufpreis nicht mit einem Darlehen der Volkswagen Bank teilweise finanziert.
Verkauf des Fahrzeugs und Aufspielen des Software-Updates beeinträchtigt Vorgehen nicht
Mehrere Gerichte haben bereits entschieden, dass es unproblematisch ist, wenn Kläger das Fahrzeug bereits vor Klageerhebung veräußert haben und das Softwareupdate bereits aufgespielt wurde. Denn für die Frage des Schadens kommt es allein auf den Zeitpunkt des Erwerbs an. So hat das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Kaufs den Erwartungen der Käufer nicht entsprochen und war, wegen der drohenden Betriebsuntersagung, für seine Zwecke nicht voll brauchbar.
Wann verjähren die Ansprüche?
Generell gilt, dass die Schadensersatzansprüche im Dieselskandal einer Verjährungsfrist unterliegen. Diese beträgt drei Jahre und beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Käufer Kenntnis von seinen Ansprüchen erlangt. Unproblematisch hinsichtlich der Verjährung sind aktuell
- Autos aus dem VW-Konzern mit anderen Motorvarianten als dem EA189 wie beispielsweise dem EA 288 oder EA 897 und EA 896. Hier wurden die Manipulationen erst später bekannt.
- Autos anderer Hersteller und Marken wie beispielsweise BMW, Mercedes, PSA, Fiat, General Motors und Renault.
Eine andere Möglichkeit stellt der sogenannte Restschadensanspruch dar. Mehrere Gerichte urteilten, dass Geschädigte im VW Dieselskandal mit Fahrzeugen mit dem Motor EA 189 auch heute noch einen Restschadensanspruch nach § 852 BGB geltend machen können. Damit besteht für alle diejenigen, die eine Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche im VW Abgasskandal um dem Motor EA 189 fürchten, immer noch eine Möglichkeit, finanziell entschädigt zu werden. Denn der Restschadensanspruch verjährt frühestens 10 Jahre nach Kauf. Bei der 10jährigen Verjährungsfrist tritt die Verjährung allerdings nicht zum Jahresende, sondern taggenau 10 Jahre nach dem Kauf ein.
Tipp: Rückabwicklung über den Widerruf prüfen lassen. Fehlerhafte Autokreditverträge, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden, können widerrufen werden. Die Folge eines erfolgreichen Widerruf des Kreditvertrages ist die Rückabwicklung: Betroffene Kunden erhalten Anzahlung und Raten zurück und geben im Gegenzug das Auto zurück. Wir prüfen kostenfrei, ob das aktuelle BGH-Urteil auf Ihren finanzierten Fahrzeugkauf übertragbar oder ob der Widerrufsjoker das bessere Mittel der Wahl ist.
Mit Urteil vom 17.12.2020 hat der EuGH die von VW verwendete Abgas-Software – das Thermo- oder Temperaturfenster – für illegal erklärt (Az. C-693/18). Auch der Schutz vor Verschleiß oder Verschmutzung rechtfertige keine Abschalteinrichtung, sie ist und bleibt unzulässig. Die Entscheidung hat nicht nur unmittelbare Auswirkungen auf Fälle aus dem VW-Konzern, sondern betrifft auch alle anderen Hersteller. Für betroffene Autofahrer bedeutet das: Wer seine Ansprüche jetzt geltend macht, profitiert von der sicheren Rechtslage, einem geringen Risiko und einer schnelleren Abwicklung.
Zusammengefasst haben Betroffene folgende Möglichkeiten:
- Schadenersatzansprüche: Kaufpreis zurück gegen Rückgabe des Fahrzeugs oder Auto behalten und Schadensersatz fordern: Es bestehen Ansprüche im Dieselskandal der Käufer gegen die unmittelbar Täuschenden, also die einzelnen Marken bzw. Unternehmen. Hier können Käufer insbesondere Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend machen. Diese sind darauf gerichtet, die Rückabwicklung des Vertrags zu erzwingen. Alternativ können betroffene Kunden auch eine Entschädigung fordern, sofern sie das Fahrzeug behalten möchten.
- Kaufrechtliche Ansprüche: Betroffene können u.U. Gewährleistungsansprüche, in der Regel gegen den Vertragshändler, geltend machen. Diese verjähren grundsätzlich nach zwei Jahren, bei Gebrauchtwagen nach einem Jahr.
- Widerruf des Autokreditvertrags: Sollten Sie Ihr Fahrzeug über eine Bank finanziert haben, empfehlen wir Ihnen, die Möglichkeit eines Widerrufs des Darlehensvertrags prüfen zu lassen. Die Folgen eines erfolgreichen Widerrufs sind: Sie erhalten Anzahlung und Raten zurück und geben im Gegenzug das Auto zurück.
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und lassen Ihre Ansprüche im Abgasskandal von unseren spezialisierten Anwälten prüfen. Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis, ob auch Ihr Fahrzeug betroffen ist und welche Möglichkeiten Sie haben.
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