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VW Dieselskandal

Schadenersatz im VW Dieselskandal: Fordern Sie Entschädigung für den im Abgasskandal erlittenen Wertverlust. Wir prüfen Ihre Ansprüche kostenfrei & unverbindlich.

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Jahrelang hat der VW-Konzern Dieselautos so manipuliert, dass geltende Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand, nicht aber im realen Fahrbetrieb auf der Straße, eingehalten werden. Der Betrug kam im September 2015 in den USA ans Licht: Die US-Umweltbehörde machte öffentlich, dass Volkswagen mittels einer speziellen Software die Abgaswerte manipuliert hat, um die Grenzwerte für Stickoxid einhalten zu können. Zwei Tage später hat VW die Abgasmanipulation in den USA zugegeben. Während VW-Kunden in Amerika großzügige Vergleichszahlungen erhalten, stehen betroffene Kunden in Deutschland mit leeren Händen da.

Aber: Jahre nach dem Beginn des VW Dieselskandals haben sowohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) als auch der Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten der Geschädigten geurteilt. Damit waren die Erfolgsaussichten auch für Kunden in Deutschland noch nie so gut wie jetzt, eine Entschädigung für den erlittenen Wertverlust und die Manipulation des eigenen Fahrzeuges zu erhalten.

Mitte Dezember 2020 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass das sogenannte Thermofenster in Diesel-Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt. Das Thermofenster ist in fast jedem Dieselfahrzeug verbaut. Die Entscheidung des EuGH betrifft daher sowohl den Motor EA 189, als auch weitere VW-Motoren wie den EA 288 und zahlreiche anderer Marken und Hersteller.

Autofahrer sehen sich immer neuen Rückrufen von Dieselautos und den negativen Auswirkungen des VW Dieselskandals wie dem Wertverlust oder Dieselfahrverboten konfrontiert. Damit wird erneut die Frage aktuell, wie betroffene Autofahrer am besten reagieren. Sie haben zwei Möglichkeiten:

  • Ist Ihr Auto von der Manipulation betroffen, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Sie können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges gegen Rückgabe des Autos geltend machen oder das Fahrzeug weiter nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung erhalten.
  • Ihr abgasmanipulierter Diesel ist finanziert? Dann könnte der Widerruf Ihres Autokredites eine Option sein. Mit einem erfolgreichen Widerruf des Autokredites erhalten Sie die Anzahlung und alle Raten zurück und geben im Gegenzug das Auto zurück.

Jetzt unverbindlich beraten lassen: Wir prüfen Ihre Möglichkeiten im VW Dieselskandal kostenfrei. Unsere Experten Ihnen für offene Fragen zur Verfügung und beraten Sie zu Ihrem individuellen Fall.

Schadensersatzansprüche im VW Dieselskandal gegen den Hersteller

Käufer haben im VW Dieselskandal Ansprüche gegen die unmittelbar Täuschenden, also die einzelnen Marken bzw. Unternehmen. Insbesondere können sie Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend machen. Diese sind auf die Rückabwicklung des Vertrages gerichtet. Mit der erfolgreichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erhält der Käufer den Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeugs zurück. In der Regel wird für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung abgezogen.

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Betroffene Modelle und offizielle Rückrufe im VW Dieselskandal

Vom VW Dieselskandal um den Motor EA189 sind weltweit rund elf Millionen Fahrzeuge mit 1.2l, 1.6l und 2.0l Dieselmotoren betroffen, die meisten davon in Europa und mehr als 2,5 Millionen Fahrzeuge in Deutschland. Dass der VW-Konzern beim Dieselmotor EA 189 mit der Prüfstandserkennung betrogen hat, ist vom Bundesgerichtshof am 25. Mai 2020 höchstrichterlich festgestellt worden. Dieser Motor ist nicht nur in VW-Autos zu finden, sondern auch in Modellen der Tochterfirmen Audi, Seat und Škoda.
Auch für Autos mit dem Nachfolgemodell, dem Motor EA 288 hat das Kraftfahrt-Bundesamt Rückrufe wegen einer illegalen Abschalteinrichtung angeordnet. Auch für die größeren 3.0 Liter Dieselmotoren mit den Motorvarianten EA 896 und EA 897, die in Audi und Porsche Fahrzeugen genutzt werden, gelten Rückrufe wegen einer illegalen Abschalteinrichtung. Die Zahl der betroffenen Autos wächst immer weiter.

Allgemein gilt: Es ist unerheblich, ob Sie ein Rückrufschreiben vom Kraftfahrtbundesamt erhalten haben oder nicht. Unsere Erfahrungen aus zahlreichen Gerichtsverfahren zeigen, dass in nahezu allen Modellen mit Diesel-Motor Manipulationen vorgenommen haben. Haben Sie ein Schreiben des Herstellers oder des Kraftfahrtbundesamtes erhalten, erleichtert dies lediglich die Beweisführung. VW-Fahrer können auch auf der Website des Herstellers anhand Ihrer Fahrzeugidentifikationsnummer das Ergebnis erhalten, dass Ihr Fahrzeug betroffen ist.

Sofern Sie eines der betroffenen Modelle erworben haben, stehen Ihnen Ansprüche gegen den Hersteller des manipulierten Fahrzeuges zu.

Der erste vom Kraftfahrtbundesamt überwachte Rückruf wegen einer manipulierten Software bei VW erfolgte am 23.12.2015. Der Rückruf betraf mehr als 44.000 Autos weltweit. Seitdem erfolgten zahlreiche weitere Rückrufe, weil die Abgasgrenzwerte nicht eingehalten werden oder die illegale Abschalteinrichtung entfernt werden muss. Die Liste der Rückrufe ist lang. Eine Liste mit allen Rückrufen zum Motor EA 189 aller Marken des VW – Konzerns mit den Modelljahr oder Produktionszeitraum hat das Kraftfahrtbundesamt veröffentlicht, ebenso wie eine Liste mit allen bisherigen Rückrufen zu den Motoren EA 288, EA 897 und EA 898 sowie weiterer Marken und Hersteller.

Was kostet ein Vorgehen gegen VW? Rechte im VW Abgasskandal durchsetzen ohne Kostenrisiko

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, dann trägt diese die Kosten wegen einem Vorgehen aufgrund des Abgasskandals. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat und ein Vorgehen auf eigenes Risiko scheut, dem bieten wir ein Vorgehen mit Unterstützung eines Prozessfinanzierers an. Geschädigte VW-Kunden tragen in diesem Fall keine Kosten und kein Risiko. Das Risiko für den Gerichtsprozess trägt voll und ganz der Prozessfinanzierer. Nur bei einem erfolgreichen Prozess erhält der Finanzierer einen Teil des Erlöses.

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VW Abgasskandal: Wann verjähren die Ansprüche der betroffenen Kunden?

Generell gilt, dass die Schadensersatzansprüche im Dieselskandal um den VW-Skandalmotor EA 189 einer Verjährungsfrist unterliegen. Nach deren Ablauf können Betroffene dann keine Schadensersatzansprüche gegen Volkswagen geltend machen. Diese beträgt drei Jahre und beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Käufer Kenntnis von seinen Ansprüchen erlangt. Nach Ansicht der Landgerichte Trier, Duisburg, Frankfurt am Main und Ellwangen beginnt die Verjährung erst mit Verkündung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Mai 2020. Ein Vorgehen gegen die Volkswagen AG war den Käufern zuvor nicht zumutbar.

Unproblematisch hinsichtlich der Verjährung sind ferner aktuell

  • Autos aus dem VW-Konzern mit anderen Motorvarianten als dem EA189. Hier wurden die Manipulationen erst später bekannt.
  • Autos anderer Hersteller und Marken als VW wie beispielsweise BMW, Mercedes, PSA, Fiat, General Motors und Renault.

BGH zur Verjährung im VW Dieselskandal

Mit Urteil vom 29.07.2021 (Az. VI ZR 1118/20) hat der Bundesgerichtshof (BGH) einige offene Fragen zur Verjährung im VW Dieselskandal im Zusammenhang mit der Musterfeststellungsklage entschieden. Im Fall vor dem BGH hatte sich der Kläger zunächst der Musterfeststellungsklage angeschlossen und sich später wieder abgemeldet. Erst in 2019 hatte er Ansprüche auf Schadensersatz in einer Individualklage geltend gemacht.

Nach Ansicht des BGH ist die Verjährung bereits mit Erhebung der Musterfeststellungsklage im Jahr 2018 gehemmt. Das gilt auch, wenn sich der Kläger erst im Folgejahr zur Musterklage angemeldet hatte. Zudem ist es nicht rechtsmissbräuchlich, sich zunächst zur Musterfeststellungsklage an- und dann wieder abzumelden und die Schadenersatzansprüche individuell einzuklagen. Besonders wichtig für viele Betroffene im VW Abgasskandal: Nach der Entscheidung des BGH sind Schadenersatzansprüche nicht stets Ende 2018 verjährt. Vielmehr komme es auf die individuelle Kenntnis der Verbraucher*innen an. Es muss also im Einzelfall geprüft werden, wann Geschädigte tatsächlich Kenntnis von der Betroffenheit ihres Fahrzeugs und ihren möglichen Schadensersatzansprüchen haben.

BGH-Urteil: Restschadensersatzanspruch kann auch 2023 geltend gemacht werden

Der Bundesgerichtshof hat erneut verbraucherfreundlich entschieden, dass im VW-Dieselskandal betroffene Dieselfahrer von manipulierten Neufahrzeugen auch heute noch einen sogenannten Restschadensersatzanspruch nach § 852 BGB geltend machen können (Urteile vom 21.02.2022, Az. VIa ZR 8/21 und VIa ZR 57/21). Damit besteht für alle diejenigen, die eine Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche im VW Abgasskandal um dem Motor EA 189 fürchten, immer noch eine Möglichkeit, finanziell entschädigt zu werden. Voraussetzung ist, dass das Auto neu gekauft wurde. Der Restschadensanspruch verjährt frühestens 10 Jahre nach Kauf. Bei der 10jährigen Verjährungsfrist tritt die Verjährung allerdings nicht zum Jahresende, sondern auf den Tag genau zehn Jahre nach dem Kauf ein.

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VW Abgasskandal um den Motor EA 189

BGH-Urteil im VW Abgasskandal: Volkswagen muss Kunden Schadensersatz zahlen

Im fünften Jahr nach Bekanntwerden des Dieselskandals hat der BGH am 25.05.2020 das erste höchstrichterliche Urteil verkündet. Der VI. Zivilsenat entschied, dass die Volkswagen AG in Autos mit Dieselmotoren des Typs EA 189 eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hat und die Käufer Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung geltend machen können (BGH, Urteil vom 25.05.2020, Az. VI ZR 252/19). Mit dem Urteil des BGH ist endgültig klar: Die Halter von manipulierten Dieselfahrzeugen haben Anspruch auf Schadensersatz. Im Ergebnis erhält der Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer, Zug um Zug gegen Rückgabe des Autos zurück.

BGH-Urteil: Audi haftet im VW-Abgasskandal

Mit mehreren Urteilen gegen Audi vom 25.11.2021 haben auch Geschädigte, die Schadenersatzansprüche im VW-Abgasskandal gegenüber der Audi AG geltend machen, beste Chancen. In gleich vier Urteilen (Az. VII ZR 238/20, VII ZR 243/20, VII ZR 257/20, VII ZR 38/11) entschied der BGH, dass die VW-Tochter wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im Dieselskandal haftet, auch wenn die Konzernmutter VW den Motor EA 189 entwickelte und Audi die Motoren dann einbaute.

BGH: Schadensersatz auch nach Verkauf des Fahrzeuges

Der Bundesgerichtshof hat mit zwei Urteilen bestätigt, dass Verbraucher*innen auch dann einen Anspruch auf Schadensersatz im VW-Dieselskandal haben, wenn sie ihr Fahrzeug bereits verkauft haben (Urteile vom 20.07.2021, Az. VI ZR 533/20 und VI ZR 575/20). Grund: Der Schaden war dem Kläger und der Klägerin in den beiden Fällen beim Kauf des Fahrzeugs entstanden. Der Verkaufserlös ist vom Schadensersatzanspruch abzuziehen. In einem der vor dem BGH verhandelten Fälle erwarb der Kläger ein Fahrzeug eines anderen Herstellers, gab das von der Beklagten hergestellte Fahrzeug in Zahlung und erhielt zusätzlich eine „Wechselprämie“. Diese darf der Kläger behalten. „Denn die Wechselprämie erhielt der Kläger aufgrund seiner Entscheidung, Auto oder Automarke zu wechseln. Sie hatte nichts mit dem Substanz- oder Nutzungswert des in Zahlung gegebenen Fahrzeugs zu tun(…)“.

BGH-Urteil zum kleinen Schadensersatz

Im Urteil vom 06.07.2021 (Az. VI ZR 40/20) sprach der BGH einer Käuferin eines VW Passat mit manipulierter Abgassoftware einen sogenannten kleinen Schadenersatzanspruch, den Ersatz des Minderwertes, zu. Vom Urteil profitieren alle Geschädigten im VW Dieselskandal, die ihr Auto behalten wollen und eine Kaufpreis-Minderung verlangen.

BGH-Urteil: Beweislast in Dieselfällen liegt bei VW

Der BGH hat ein einem weiteren Urteil entschieden, dass VW in Dieselfällen eine sogenannte sekundäre Darlegungslast trifft (Urteil vom 29.06.2021, Az. VI ZR 566/19). Damit ist eine weitere Verteidigungslinie von VW gefallen. Kläger*innen müssen im Schadensersatzprozess nicht belegen, welche Personen bei VW konkret die Entscheidung über den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung getroffen haben.

Musterfeststellungsklage gegen VW

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und die Volkswagen AG haben sich im Musterfeststellungsklageverfahren außergerichtlich geeinigt. Der Rahmenvergleich sieht vor, dass VW einem Teil der angemeldeten Verbraucher ein individuelles Vergleichsangebot übersendet. Von den etwa 470.000 Musterklägern sollen etwa 240.000 ein Vergleichsangebot erhalten und später angenommen haben. Am 30. April 2020 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG zurückgenommen.

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VW Dieselskandal um den Motor EA 288 und andere Motoren

Im September 2019 wurde der Verdacht bekannt, dass auch der Nachfolger des EA 189 vom VW Dieselskandal betroffen ist. Nachfolgemodell des EA 189 ist der Motor EA 288 mit der Abgasnorm Euro 6, der seit 2012 verbaut wird. Es gibt ihn als 1.4 TDI mit drei Zylindern und als 1.6 und 2.0 TDI mit vier Zylindern. Der EA 288 findet sich neben Modellen von VW auch in Millionen von Fahrzeugen der Konzerntöchter Audi, Skoda und Seat.

Inzwischen sind Abgasmanipulationen ebenfalls an dieselmotorisierten Fahrzeugmodellen mit dem VW-Nachfolgemotor des Typs EA288 sowohl von Sachverständigen als auch von Gerichten verbindlich festgestellt worden. Dasselbe gilt auch für den V6-Dieselmotor des Typs EA 897 und den V8-Dieselmotor des Typs EA 898, die von der Audi AG entwickelt wurden und dort produziert werden.

Schließlich hat der EuGH mit Urteil vom 17.12.2020 die von VW verwendete Abgas-Software – das Thermo- oder Temperaturfenster – für illegal erklärt (Az. C-693/18). Auch der Schutz vor Verschleiß oder Verschmutzung rechtfertige keine Abschalteinrichtung, sie ist und bleibt unzulässig. Die Entscheidung hat nicht nur unmittelbare Auswirkungen auf Fälle aus dem VW-Konzern, sondern betrifft auch alle anderen Hersteller.

Zur Wertung eines Thermofensters als illegale Abschalteinrichtung hat es bereits früher einige Entscheidungen zugunsten der betroffenen Dieselfahrer gegeben. Seit dem 30. April 2020 liegt auch der Schlussantrag der Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Eleanor Sharpston, im zentralen Verfahren zum VW-Abgasskandal vor. Im Schlussantrag stufte die Generalanwältin die Abschalteinrichtungen von VW und Konkurrenten als illegal ein.

Urteile gegen Volkswagen AG zum Motor EA 288

Erstes OLG-Urteil zum VW EA 288

In einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren hat erstmals ein Oberlandesgericht den Volkswagen-Konzern im zweiten VW Abgasskandal um den Motor VW EA 288 aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verurteilt. Alle Informationen zum Urteil finden Sie zusammengefasst im Video oder Newsbeitrag Kanzlei AKH-H erstreitet bundesweit erstes OLG-Urteil zu VW EA 288: Volkswagen muss Schadensersatz zahlen.

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Mehr Informationen

OLG Düsseldorf: Rechtskräftige Entscheidung zum EA 288

Zwischenzeitlich gibt es auch eine rechtskräftige Entscheidung im Dieselskandal gegen Volkswagen wegen dem Motor EA 288 Euro 6 zugunsten eines Geschädigten. Das Landgericht Duisburg hatte die Volkswagen AG mit Urteil vom 12.01.2021 zu Schadensersatz verurteilt (Aktenzeichen 12 O 88/20). Gegen das Urteil hat Volkswagen Berufung eingelegt. Mit Beschluss vom 16.09.2021 (Aktenzeichen I-20 U 14/21) hat das OLG Düsseldorf nun deutlich gemacht, dass es die Berufung zurückweisen wird. Das Gericht zeigt sich überzeugt davon, dass auch der Nachfolgemotor des EA 189 über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt und geschädigte VW-Kunden und Kundinnen deshalb einen Anspruch auf Schadensersatz haben.

VW Golf mit Motor EA 288: Landgericht Regensburg verurteilt VW wegen Abgasmanipulation

Das Landgericht Regensburg sprach einem Käufer eines VW Golf VII mit Urteil vom 19.03.2020 (Az. 73 O 1181/19) Schadenersatz zuzüglich Zinsen zu. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Volkswagen die „Verwendung der Software zur Optimierung des Stickoxidausstoßes im Prüfstand…eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung“ darstellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das LG Regensburg stellte mit diesem Urteil fest, dass VW auch bei den neueren Motoren EA 288 und Fahrzeugen der Schadstoffklasse Euro 6 die Abgaswerte manipuliert hat.

Mittlerweile gibt es eine Reihe entschiedener Gerichtverfahren zugunsten betroffener Autofahrer im VW Dieselskandal um den Motor EA 288. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

  • Landgericht Krefeld, Urteil vom 11.03.2020, Az. 2 O 509/18
    Betroffenes Fahrzeug: Audi A8 3.0l TDI (Euro 6)
  • Landgericht München, Urteil vom 31.03.2020, Az. 3 O 13321/19
    Betroffenes Fahrzeug: VW T6
  • Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 18.12.2019, Az. 6 O 394/18
    Betroffenes Fahrzeug: VW Touareg 3,0 TDI (Euro 6)
  • Landgericht Regensburg, Urteil vom 19.03.2020, Az. 73 O 1181/19
    Betroffenes Fahrzeug: VW Golf VII TDI (Euro 6)
  • Landgericht Krefeld, Urteil vom 6.11.2019, Az. 2 O 370/18
    Betroffenes Fahrzeug: VW Touareg 3.0 l (Euro 6)
  • Landgericht Duisburg, Urteil vom Oktober 2018 – Az. 1 O 231/18
    Betroffenes Fahrzeug: VW Golf VII TDI (Euro 6)
  • Landgericht Wuppertal, Beweisbeschluss vom 15.03.2019, Akt 2 O 273/18

Verfahren EA 288: Landgericht Ellwangen lädt VW-Chefentwickler zur Vernehmung

Das Landgericht Ellwangen hat in einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren mit Beweis- und Hinweisbeschluss vom 30.11.2020 entschieden, den Leiter der Abteilung „Entwicklung Dieselmotoren EAD“ der Volkswagen AG als Zeugen zu laden (Az. 3 O 254/20). Der für die Entwicklung der Dieselmotoren bei Volkswagen verantwortliche Chefentwickler soll nun im Rahmen einer Beweisaufnahme dem Gericht Rede und Antwort stehen, ob in einem Seat Alhambra eine unzulässiges Thermofenster installiert wurde. In dem vor dem Landgericht Ellwangen im Streit stehenden Fahrzeug wurde ein Motor mit der Kennung EA 288 verbaut. Die Aussage des Chefentwicklers hat daher enorme Auswirkungen auf alle mit diesem Motor versehenen Modelle und auf tausende Gerichtsverfahren in der ganzen Bundesrepublik.

Staatsanwaltliche Ermittlungen zum EA 288 Abgasskandal

Im Zuge von Ermittlungen gegen einzelne VW-Verantwortliche wegen des Verdachts auf Einbau illegaler Mechanismen in die Motorsteuerung für EA 288 Motoren hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anfang Dezember 2019 Büros bei VW durchsucht.
Der Volkswagen-Konzern dementierte die Vorwürfe und verwies auf Tests des Kraftfahrt-Bundesamts. Medienberichten zufolge hatten diese in einer Testreihe im Jahr 2016 unter anderem den VW Touareg 3.0 untersucht. Das Modell wurde danach vom Manipulationsverdacht freigesprochen. Doch Ende 2017 forderte das Kraftfahrt-Bundesamt VW dann auf, den VW Touareg 3.0 zurückzurufen und die Manipulationen zu beseitigen.

Mehr lesen:

EA288 Klagen: Ihre Chancen auf Schadensersatz

Manipulationen auch bei den Motoren EA 897 und EA 896?

Der Motor EA 897 wurde von Audi für den VW-Konzern entwickelt. Dieser Dieselmotor wird seit 2010 insbesondere in den großen Automodellen von Audi, Porsche und VW eingesetzt. Die produzierten EA897-Motoren haben 6 Zylinder mit einem Hubraum von 3,0l. Auch bei vielen Varianten des Motors EA896 und EA 897 wurde eine Abschalteinrichtung gefunden, wodurch der VW-Konzern zu Rückrufen gezwungen wurde.

Zum Motor EA 288 sowie zum Motor EA 897/EA 896 bzw. zur Wertung eines Thermofensters als illegale Abschalteinrichtung gibt es bereits einige Entscheidungen zugunsten der betroffenen Dieselfahrer, wie folgende Beispiele zeigen:

  • Die Volkswagen AG wurde wegen der Manipulation des Euro-6-Diesel-Motor vom Landgericht Krefeld verurteilt (Urteil vom 06.11.2019, Az. 2 O 370/18). In der Entscheidung handelt es sich um einen VW Touareg 3.0 l der Norm Euro 6.
  • Beweisbeschluss zum EA 897: Das LG Traunstein hat mit Aufklärungs- und Beweisbeschluss vom 3.12.2019 (Az. 8 O 3226/18) die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Feststellung des Vorhandenseines einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem VW Touareg mit 3-Liter TDI-Motor EA 897 beschlossen.
  • Landgericht Mönchengladbach (Urteil vom 18.12.2019, Az. 6 O 394/18): Nach Ansicht des Gerichts hat auch ein Leasingnehmer, der einen Leasingvertrag über ein vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug abschließt, einen Schaden erlitten und Anspruch auf Schadensersatz. In diesem Fall ging es um einen von Abgasmanipulationen betroffenen VW Touareg 3,0 TDI.
  • Das OLG Karlsruhe hat mit Hinweisbeschluss vom 22. August 2019 (17 U 257/18)die Einholung eines Sachverständigengutachten zu 3-Liter-Diesemotoren des Typs EA 897 und EA 896 mit der Abgasnorm Euro 5 angekündigt.

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VW Software Update

Ein Softwareupdate, das seit 2016 aufgespielt wird, soll illegale Abschalteinrichtungen aus den betroffenen Dieselautos entfernen. Viele Kunden fragen sich, ob sie das Update aufspielen lassen sollen nicht und ob dies eine Auswirkung auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im VW Dieselskandal hat.

Für das juristische Vorgehen ist es unerheblich, ob Sie ein Software-Update vornehmen lassen oder nicht. Ihre Ansprüche gegen den Hersteller werden durch die Aufrüstung nicht beeinträchtigt. Jedoch sind die Erfolgsaussichten der bereits durchgeführten Nachbesserungsaktionen auch in der Fachwelt äußerst umstritten. Das Software Update ist nach Berichten zahlreicher Autofahrer über negative Erfahrungen wie ein erhöhter Spritverbrauch und einer nachlassenden Motorleistung in die Kritik geraten. Zudem wurde das Software-Update genutzt, um eine andere Abschalteinrichtung, das Thermofenster, aufzuspielen. So haben Gerichte bereits das auf Geheiß des Kraftfahrtbundesamtes entwickelte Software-Update ebenfalls als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung beurteilt (Z.B. LG Dortmund, Urteil vom 28. August 2020, Az. 4 0 53/20). Nach Ansicht der Richter am Landgericht Dortmund enthält die neue Motorsteuerung ein Thermofenster.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bejaht, dass ein Verband in einem Verfahren gegen das Thermofenster im Dieselskandal gegen das Kraftfahrtbundesamt (KBA) klageberechtigt ist. Mit Urteil vom 08.11.2022 (Az. C-873/19) äußerte sich der EuGH zudem erneut sehr deutlich zum sogenannten Thermofenster. Er hatte bereits in früheren Urteilen festgestellt, dass es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Das Verwaltungsgericht Schleswig folgte der Einschätzung des EuGH und bewertet die vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigten Thermofenster nun als illegale Abschalteinrichtung (Urteil vom 20.02.2023, Az. 3 A 113/18, noch nicht rechtskräftig). Im Fall vor dem VG Schleswig ging es um 2.0l-Motoren, die VW in den Jahren 2008 und 2009 in den Modellen Golf, und Touran verwendet hat. Da in nahezu allen Fahrzeugen ein Thermofenster verbaut ist, drohen erneut für Millionen von Fahrzeugen Rückrufe.

Rechtlich sind Sie nicht dazu verpflichtet, ihr Auto nachrüsten zu lassen. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass ihr Auto  die nächste TÜV-Prüfung nicht mehr besteht. Im schlimmsten Fall wird Ihr Auto als betriebsunfähig erklärt und stillgelegt. Denn Ihr Fahrzeug entspricht nicht den Grenzwerten, die von der EU festgelegt wurden. Jedoch vergehen zwischen der ersten Aufforderung und der drohenden Stilllegung durch das Kraftfahrtbundesamt erfahrungsgemäß viele Monate.

Schützen Sie sich vor einer drohenden Stilllegung, Dieselfahrverboten, den Wertverlust und der erschwerte Wiederverkauf der Fahrzeuge und lassen Sie Ihre möglichen Schadensersatzansprüche jetzt schnell und kostenfrei prüfen.

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Wir prüfen Ihre Ansprüche im VW Dieselskandal

  1. Schadenersatzansprüche
    Kaufpreis zurück gegen Rückgabe des Fahrzeugs oder Auto behalten und Schadensersatz fordern: Es bestehen Ansprüche im VW Dieselskandal der Käufer gegen die unmittelbar Täuschenden, also die einzelnen Marken des Volkswagenkonzerns. VW-Käufer können erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend machen. Diese sind entweder auf die Rückabwicklung des Vertrages gerichtet oder auf eine Schadensersatzzahlung, sofern Sie das Auto behalten möchten. Wir raten Betroffenen im VW Dieselskandal zu einem zügigen Vorgehen, da eine Verjährung drei Jahre ab Kenntnis des amtlichen Rückrufs zum Ende des Jahres eintreten könnte.
  2. Kaufrechtliche Ansprüche:
    Betroffene können u.U. Gewährleistungsansprüche, in der Regel gegen den Vertragshändler, geltend machen. Diese verjähren grundsätzlich nach zwei Jahren, bei Gebrauchtwagen nach einem Jahr.

  3. Widerruf des Autokreditvertrags:
    Sollten Sie Ihr Fahrzeug über eine Bank finanziert haben, empfehlen wir Ihnen, die Möglichkeit eines Widerrufs des Darlehensvertrags prüfen zu lassen. Die Folgen eines erfolgreichen Widerrufs sind: Sie erhalten Anzahlung und Raten zurück und geben im Gegenzug das Auto zurück.

AKH-H Rechtsanwälte: Unser Leistungspaket für Betroffene im VW Dieselskandal

  • Kostenlose Einschätzung der Erfolgschancen gegenüber der Volkswagen AG
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