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Aktuelles Urteil im Audi Dieselskandal: Audi muss manipulierten A6 Avant zurücknehmen

Veröffentlicht von Christopher Kress am 12. August 2022

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Neues Urteil unserer Kanzlei im Audi Dieselskandal: Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Audi AG wegen Abgasmanipulation eines Audi A6 Avant 3.0 TDI zum Schadensersatz in Höhe von über 15.000,- Euro (Urteil vom 10.08.2022, Az. 47 O 95/21, noch nicht rechtskräftig). Unsere Mandantin kann das neun Jahre alte Auto mit manipulierter Abgasreinigung zurückgeben.

Urteil im Audi Dieselskandal: Darum ging es

Es ging um einen Audi A6 Avant 3.0 TDI mit 3.0 Liter V6-Turbodieselmotor EA 897 und der Fahrzeugklasse Euro 5, den unsere Mandantin im Juli 2016 als Gebrauchtwagen gekauft hatte. Das Fahrzeug wurde durch die Audi Bank finanziert. Der Darlehensvertrag sah ein sogenanntes verbrieftes Rückgaberecht vor. Dies bedeutet, dass dem Fahrzeugkäufer oder der Käuferin die Möglichkeit eingeräumt wird, das Fahrzeug zum Ende des Finanzierungszeitraums an den Vertragshändler zu bereits anfangs festgelegten Konditionen zu verkaufen. Unsere Mandantin hatte von dem Rückgaberecht keinen Gebrauch gemacht, sondern das Auto im Anschluss weiter finanziert. Es bestand ein amtlicher Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form der sogenannten Aufheizstrategie.

LG Stuttgart bejaht Abschalteinrichtung „Aufwärmstrategie“ und Schadensersatz

Die Audi AG argumentierte unter anderem, dass der Klägerin auch wegen der Nichtausübung des verbrieften Rückgaberechts der Klägerin kein Anspruch auf Schadensersatz zustehe, drang damit aber nicht durch. Das Gericht stellte klar, dass der entstandene Schaden bereits im Abschluss des Kaufvertrags liegt.

Das Landgericht Stuttgart stellte auch fest, dass Audi als unzulässige Abschalteinrichtung die sogenannte Aufwärmstrategie verwendete. Diese Abschalteinrichtung ist von den Technikern ausdrücklich nur für den Prüfstand zur Erlangung der Typengenehmigung zugeschnitten gewesen. Im Normalbetrieb funktioniert die Strategie nicht, sodass die Abgaswerte nicht mehr mit den gesetzlichen Regeln übereinstimmen. Hierdurch drohte der Klägerin durch das Kraftfahrbundesamt jederzeit die Stilllegung Ihres Fahrzeugs. Der Schaden ist auch nicht durch das aufgespielte Software-Update rückgängig gemacht worden, da der Schaden im ungewollten Vertragsabschluss liegt.

Das Gericht stützte den Anspruch unserer Mandantin auf den § 826 BGB. Dies bedeutet, dass das Gericht festgestellt hat, dass Audi vorsätzlich und sittenwidrig getäuscht hat. Denn nicht nur wurde dem Kraftfahrbundesamt und unserer Mandantin gegenüber die Manipulation des Motors verschwiegen, sondern auch die mit der rechtswidrigen Steuerungssoftware ausgestatteten Motoren in eine Vielzahl an Fahrzeugen eingebaut. Das Gericht verweist zudem daraufhin, dass allein aus Profitinteresse zentrale Umweltvorschriften ausgehebelt wurden. Aus den genannten Gründen war der Gesamtcharakter des Verhaltens von Audi als sittenwidrig einzustufen.

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