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Anlagebetrug bei JuicyFields? Rechtliche Möglichkeiten prüfen lassen

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 22. August 2022

Cannabis-Pflanze

Die Lage beim Cannabis-Investment Juicy Holdings spitzt sich zu. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersagte das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen der Juicy Holding B.V., die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen den Anbieter von Nachrangdarlehen und Crowdinvest in Cannabis-Pflanzen wegen Betrugsverdachts. Im Rahmen der Ermittlungen wurden Geschäftsräume und Privatwohnungen durchsucht. Anleger*innen  haben seit Juli keinen Zugriff mehr auf ihre Onlinekonten bei JuicyFields, Zahlungen erfolgen seitdem nicht mehr. Update September 2022: Unsere Kanzlei hat Strafanzeigen erstattet und im Ermittlungsverfahrens gegen die Juicy Holding B.V umfassend Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Berlin und der BaFin beantragt. Update Dezember 2022: Unsere Kanzlei steht in engem Austausch mit der Staatsanwaltschaft Berlin. Diese teilte mit, dass zwischenzeitlich mehr als 1500 Strafanzeigen vorliegen und die Kapazitätsgrenzen nahezu erreicht sind. Die Ermittlungen laufen weiter auf Hochtouren, um herauszufinden, ob es sich um Kapitalanlagebetrug in Form eines Schneeballsystems handelt. Update Januar 2023: Jetzt Ansprüche anmelden im Insolvenzverfahren Juicy Grow GmbH und Juicy Holdings.

Als auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei bieten wir eine kostenfreie Ersteinschätzung an, in deren Rahmen Betroffene ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen können.

Crowdinvesting und Nachrangdarlehen in Cannabis-Invest: Das Angebot von Juicy Fields

Über sogenanntes E-Growing konnten Interessierte in Aufzucht, Anbau, Ernte und den Verkauf von Cannabis Pflanzen für medizinische Zwecke investieren. Unterschiedliche Pflanzen sollten unterschiedliche Renditen im zwei- bis dreistelligen Bereich und innerhalb eines kurzen Zeitraumes erbringen. Angesprochen wurden auch Kleinanleger*innen mit einem Mindestanlagebetrag in Höhe von nur 50,- Euro. Das Limit für ein Investments in E-Growing der Cannabis-Pflanzen lag weitaus höher – die Angaben liegen bei über 50.000.- bis hin zu mehr als 150.000,- Euro. Rund 500 000 Anleger*innen waren nach Angaben der Betreiber auf juicyfields.io registriert.

Hintergründe und aktuelle Entwicklungen

BaFin-Warnungen und Untersagung des Angebotes

Im März 2022 warnte die BaFin vor dem Angebot eines Nachrangdarlehens, das die Juicy Holdings B.V. ohne zuvor durch die BaFin genehmigten Verkaufsprospekt angeboten hatte. Die betreffende Website, über die das Angebot erfolgte, wurde daraufhin von Juicy Holding B.V. eingestellt. Danach stellte JuicyFields das Angebot in geänderter Form über die Website https://juicyfields.io/ online. Auch dieses Angebot erfolgte ohne Veröffentlichung eines durch die BaFin genehmigten Verkaufsprospektes, der alle erforderlichen Angaben enthält. Die BaFin untersagte Mitte Juni 2022 auch dieses Angebot des Cannabis-Investments. Im Juli 2022 veröffentlichte die BaFin weitere Warnungen für Verbraucher*innen wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagegesetz und informierte, dass sie selbst gegen die Juicy Holdings B.V. ermittelt.

Die BaFin hat zwischenzeitlich gegen die Juicy Holdings B.V. Zwangsgelder in Höhe von insgesamt einer Million Euro festgesetzt: Je 250.000,- Euro für die vier verschiedenen zum Invest angebotenen Pflanzensorten JuicyFlash, JuicyMist, JuicyKush und JuicyHaze. Die Frist zur Zahlung lief am 21. Juli 2022 ab. Die BaFin hatte die Zwangsgelder zuvor angedroht, doch die nicht zugelassene Vermögensanlage wurde weiter öffentlich angeboten.

Wer die Verantwortlichen der Plattform JuicyFields waren und sind, wirft ebenso wie das Firmengeflecht viele Fragen auf. Änderungen im Impressum der Website erfolgten mehrmals und bisweilen sogar innerhalb eines Tages. Bei Gründung von JuicyFields im Jahr 2020 war zunächst die Berliner Juicy Grow GmbH als Verantwortliche eingetragen. Aktuell findet sich die Jansen Grow ApS mit Adresse in Dänemark. Das aktuelle und scheinbar aus dem Vorgänger Juicy Fields geänderte Greenpaper „Jansen Grow“ enthält auf Seite 21 immer noch das Logo von JuicyFields.

Bei den Informationen auf der Website ist weiterhin höchste Vorsicht geboten, da unter anderem die Erstattung des investierten Geldes – und welche Schritte User dafür gehen sollen – in Aussicht gestellt wird. Dazu sollen sie unter anderem eine Videobotschaft übermitteln, bei der sie ihren Pass oder Ausweis vor der Kamera präsentieren. Wir raten von dieser Registrierung und der Übermittlung persönlicher Daten dringend ab.

Seit Mitte Juli 2022 können Anleger*innen der Crowdfunding-Plattform sich nicht mehr einloggen und haben keinen Zugriff mehr auf ihr Konto. Social-Media-Präsenzen sind teilweise gelöscht. User spekulieren über einen sogenannten Exit-Scam, ein Betrug, der wie ein Schnellballsystem funktioniert und bei dem die Initiatoren mit den Kundengeldern untertauchen.

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

Finanztest zufolge bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Berlin Ermittlungen gegen die Juicy Grow GmbH. Laut Pressemitteilung vom Mitte August 2022 ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen zwölf mutmaßlich Verantwortliche der Internetplattform. Es fanden Razzien in Wohnungen und Geschäftsräumen von fünf Firmen an zwei Standorten durch das Landeskriminalamt Berlin statt. Durch die Ermittlungen geklärt werden, „ob die erworbenen Pflanzen tatsächlich existierten oder ob möglicherweise Anlegerinnen und Anleger im Rahmen eines sogenannten „Schneeballsystems“ betrogen wurden“. Es gilt die Unschuldsvermutung. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen Vermögensarreste gegen vier Gesellschaften in Höhe von jeweils über 2,5 Millionen Euro vollstreckt.

Insolvenzverfahren Juicy Grow GmbH und Juicy Holdings

Das Insolvenzgericht Amtsgericht Charlottenburg hat am 19.12.2022 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Juicy Grow GmbH eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Grauer bestellt. Betroffene können ihre Forderungen bis zum 30.01.2023 zur Tabelle anmelden. Wichtig: Es handelt sich nicht um eine Ausschlussfrist. Das bedeutet, dass Forderungen auch noch Monate nach Ablauf der Frist angemeldet werden können, gegeben falls wird eine geringe Säumnisgebühr fällig.

Unsere Kanzlei empfiehlt die Insolvenzanmeldung sämtlicher Forderungen, also auch von Zahlungen an die Juicy Holdings B.V. Aus Sicht der Verbraucher*innen wurde der Vertrag mit dem Portal Juicyfields.io abgeschlossen und die Zahlungsempfänger waren sowohl Juicy Grow als auch Juicy Holdings. Nach unserer Auffassung haften beide Unternehmen gesamtschuldnerisch. In welcher Höhe Vermögen der Juicy Grow GmbH zur Verteilung an Geschädigte zur Verfügung stehen könnte, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Hierzu wird sich der Insolvenzverwalter im Laufe des Insolvenzverfahrens äußern. Für rechtsschutzversicherte Mandanten und Mandatinnen übernehmen wir kostenlos die Deckungsanfrage bei der Versicherung. Alle ohne Rechtsschutzversicherung erhalten im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung alle Informationen zu Kosten und Ablauf des Verfahrens.

Bezüglich der Insolvenz der Juicy Holdings B.V. liegen uns keine näheren Informationen über den Verfahrensstand oder Fristen vor. Der Insolvenzverwalter verweist bei Anfragen auf die Homepage und den Newsletter. Geschädigte können ihre Gesamtforderung entweder selbst über die Homepage des Insolvenzverwalters, der Kanzlei CMS Niederlande, anmelden oder einen niederländischen Rechtsanwalt beauftragen. Unsere Kanzlei ist ausschließlich im Insolvenzverfahren der Juicy Grow GmbH tätig.

Update Februar 2023: Gute Nachrichten für Geschädigte im Insolvenzverfahren der Juicy Grow GmbH. Der Insolvenzverwalter hat Gelder vorgefunden und wird abzüglich der Verfahrenskosten eine teilweise Kompensation im zweistelligen prozentualen Bereich an die Juicy Fields Anleger auszahlen können. Wir raten Betroffenen zur Anmeldung ihrer Ansprüche zur Insolvenztabelle.

Ersteinschätzung für Betroffene von Anwalt

Wir empfehlen Betroffenen Ihre rechtlichen Möglichkeiten von einer spezialisierten Kanzlei für Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen. Wir prüfen mögliche Schadensersatzansprüche umfassend und kostenfrei.

  • Um am Arrestverfahren teilnehmen zu können, empfehlen wir schnellstmöglich die Erstattung einer Strafanzeige. Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich und übernehmen für Sie die Kommunikation mit den Strafverfolgungsbehörden.
  • Sollte sich der Betrugsverdacht bestätigen, können für Anleger*innen Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung gegen beteiligte Firmen bzw. deren verantwortliche Personen durchgesetzt werden.
  • Schadensersatzansprüche gegen Emittenten und Verantwortliche können sich auch aus mangelhaften oder ungenügendem Prospektmaterial und/oder Beratungsmängeln ergeben.

Für eine kostenlose Prüfung Ihrer Ansprüche und Möglichkeiten nutzen Sie unser Online-Formular. Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis für Ihren Fall. Neben der Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche nehmen wir für Sie Einsicht in die strafrechtlichen Ermittlungsakten. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir auch die Deckungsanfrage zur Klärung der Kostenfrage. Hinweis: Rechtschutzversicherte dürfen in Fällen von Anlagebetrug auch dann mit einer Deckungszusage ihrer Rechtschutzversicherung rechnen, wenn das Thema Kapitalanlage in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen wurde.

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Bei weiteren Fragen sind wir auch gerne telefonisch unter 0711 9308110 oder über unser Kontaktformular zu erreichen.

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