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Deckung für Streitigkeiten um risikoreiche Kapitalanlagen von der Rechtschutzversicherung: Kein Ausschluss bei Betrug
Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 23. September 2022
Rechtschutzversicherte dürfen in Fällen von Anlagebetrug auch dann mit einer Deckungszusage ihrer Rechtschutzversicherung rechnen, wenn das Thema Kapitalanlage in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen wurde. Denn in solchen Fällen geht es nicht um den Risikoausschluss eines bestimmten Kapitalanlagerisikos, sondern um ein Betrugsrisiko. Diese Rechtsprechung wurde vom Bundesgerichtshof bestätigt (Beschluss vom 26.09.2018, Az. IV ZR 272/17). Wir helfen, wenn die Rechtschutzversicherung nicht zahlt und kümmern uns um die Deckungszusage.
Eine Rechtsschutzversicherung soll die Kosten eines Rechtsstreits, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, bezahlen. Die Versicherung kann die Deckung verweigern, wenn zum Beispiel vertragliche Voraussetzungen nicht gegeben sind oder die Police den Fall nicht abdeckt. Ob Streitigkeiten um Kapitalanlagen bei der Rechtsschutzversicherung mitversichert sind, kommt auf den jeweiligen Tarif und die Kapitalanlage an. In Verträgen findet sich immer wieder der sogenannte Kapitalanlageausschluss. Dann sind insbesondere Streitigkeiten im Zusammenhang mit risikoreichen Kapitalanlagen nicht abgedeckt.
BGH: Kein Risikoausschluss bei Betrugsmodellen
Der Kapitalanlageausschluss greift allerdings dann nicht, wenn es sich um einen Betrugsfall – wie zum Beispiel bei Schnellballsystemen – handelt. So hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass Betrugsmodelle nicht unter den Risikoausschluss der Kapitalanlagen fallen (Beschluss vom 20.10.2017, Az. 4 U 232/15). Der BGH hat die von der Versicherung eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen und so die Entscheidung des OLG Düsseldorf bestätigt.
Versicherungen können sich demnach in Betrugsfällen nicht auf einen Kapitalanlageausschluss berufen. In solchen Fällen werden Anlegergelder erst gar nicht investiert und die vorgesehenen Anlageobjekte existieren in der Folge nicht. Die Fälle unterscheiden sich durch die Frage, ob die Kapitalanlage tatsächlich getätigt wurde von jenen Fällen, in denen ein Investment erfolgte, aber nicht wie prognostiziert oder mit Verlusten abschließt.
Die Entscheidungen stärken die Rechte betroffener Anleger*innen. Opfer von Betrugsfällen mit Rechtsschutzversicherung sollten durch einen Ausschluss in den Versicherungsbedingungen nicht zusätzlich geschädigt werden, indem sie von der Verfolgung ihrer Ansprüche wegen des Kostenrisikos absehen.
Kein Ausschluss bei Betrug: Wir helfen
Immer wieder lehnen Rechtsschutzversicherungen die Deckung der Kosten zu Unrecht ab. Rechtsschutzversicherte sollten nicht zu schnell aufgeben, wenn die Versicherung die Deckung mit Hinweis auf den Kapitalanlageausschluss verweigert. Es gibt Möglichkeiten für Versicherte, doch noch eine Kostenübernahme zu erhalten.
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und beraten Sie zu den verschiedenen Vorgehensmöglichkeiten, um eine Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung zu erhalten. Unsere spezialisierten Rechts- und Fachanwälte prüfen Ihren Fall im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung unverbindlich.