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Anleger der HCI Schiffsfonds bangen um ihr Geld
Veröffentlicht von Andreas Frank am 28. Juni 2013

Nicht nur die in der vergangenen Woche an gleicher Stelle thematisierten Fonds der HCI Shipping Select Gruppe geben HCI Schiffsfondsanlegern derzeit Anlass zur Sorge. Auch die Anleger der insgesamt neun zwischen 2002 und 2004 aufgelegten Dachfonds der Schiffsfonds-Reihe bangen derzeit um ihre einst sicher geglaubten Einlagen.
HCI Schiffsfonds Gruppe: Insgesamt neun HCI Dachfonds aufgelegt
Zwischen 2002 und 2004 hat der Schiffsfonds Initiator HCI Capital insgesamt neun Dachfonds aufgelegt. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Fonds:
- HCI Schiffsfonds I
- HCI Schiffsfonds II
- HCI Schiffsfonds III
- HCI Schiffsfonds IV
- HCI Schiffsfonds V
- HCI Schiffsfonds VI
- HCI Schiffsfonds VII
- HCI Schiffsfonds VIII
- HCI Schiffsfonds IX
Etliche Zielfonds bedürfen Finanzierungskonzepte
Wie der aktuellen HCI Leistungsbilanz zu entnehmen ist mussten bereits für etliche der Zielfonds infolge erheblicher Liquiditätsunterdeckung Finanzierungskonzepte beschlossen werden. Aktuell sind derzeit in folgenden HCI Schiffsfonds Zielfonds von Restrukturierungsmaßnahmen betroffen: HCI Schiffsfons I (Finex 504 und Rebecca); III (Dina C Max Schulte und Birk), IV (Gerd und Sandwig), V (MarCherokee und MarComanche), VI (Max Schulte), VII (MarCherokee und MarComanche), VIII (Nordamerika) und IV (Malte Rambow).
HCI Schiffsfonds Reihe: Erste Zielfonds melden Insolvenz an
Wie an dieser Stelle unlängst bereits berichtet musste in diesem Jahr mit der MS Maria Sibum und im vergangenen Jahr mit der MS Pandora (beide HCI VIII) bereits zwei Zielfonds infolge Zahlungsunfähigkeit den Gang vor das Insolvenzgericht antreten.
Anleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene Anleger sollten sich mit ihrer Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts einholen. Sollten sie von ihrem Anlageberater oder ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Darüber hinaus kommen Schadensersatzansprüche der Anleger gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb in Betracht. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung ergeben.
Vertrieb von Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkassen
Nach Recherchen unserer Kanzlei wurden viele der jetzt notleidend gewordenen geschlossenen Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Beteiligungen häufig als besonders sichere Kapitalanlage empfohlen. Auf Risiken wie den Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch die Höhe der Weichkosten wurde in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht oder nur unzureichend offengelegt. Aufgrund der Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bestehen daher gute Chancen für die Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Aber auch Anleger, denen die Beteiligungen an geschlossenen Schiffsfonds seinerzeit über einen Finanzvertrieb und nicht über eine Bank vermittelt wurden, sind nicht chancenlos. So konnte unsere Kanzlei in den letzten 2 Jahren bereits diverse Urteile gegen Finanzvertriebe wegen Falschberatung erstreiten.
Absolute taggenaue Verjährung nach 10 Jahren
Anleger sollten bei der Entscheidung, ob sie anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen, stets die drohende Verjährung ihrer in Betracht kommenden Ansprüche berücksichtigen. Für Beteiligungen an HCI Schiffsfonds, die nach dem 01.01.2002 gezeichnet wurden, gilt eine taggenaue Verjährungsfrist von 10 Jahren. So würden beispielsweise Ansprüche aus einer am 10.08.2003 gezeichneten Fondsbeteiligung taggenau am 10.08.2013 verjähren.
Vor dem Hintergrund, dass in diesen Fällen bereits in Kürze eine taggenaue Verjährung der Ansprüche droht, wird dringend empfohlen, sich umgehend mit einem auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen.
Was können Betroffene jetzt tun?
Geschädigte Anleger problematischer Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Vor dem Hintergrund der 10 jährigen absoluten taggenauen Verjährung ist – wie bereits oben dargestellt – ein rasches Handeln dringend geboten. Gerne können Sie über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung treten und sich über die in ihrem konkreten Fall bestehenden Handlungsoptionen umfassend informieren.