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Anlegern des Schiffsfonds DS Nr. 111 droht Totalverlust

Veröffentlicht von Andreas Frank am 24. November 2011

Die Hiobsbotschaften für Schiffsfondsanleger reißen auch zum Ende des Jahres 2011 nicht ab. Wie unlängst bekannt wurde musste die Fondsgesellschaft des DS-Rendite-Fonds Nr.111 DS PERFORMER und DS POWER GmbH & Co. Aframaxtanker KG Nr. 111 Insolvenz anmelden. Zuvor hatten die beiden Gläubigerbanken – die Commerzbank und die Nordea Bank – deren Beteiligung an einer notwendig gewordenen Sanierung des Fonds verweigert und darüber hinaus die bereits gewährten Darlehen gekündigt.
Anleger dieses Schiffsfonds müssen somit nicht nur auf die als sicher geglaubten Renditen und Steuervorteile verzichten sondern nunmehr um den Verlust der kompletten Einlage fürchten.

Sanierungskonzept gescheitert

Kurz vor Bekanntwerden der gescheiterten Sanierungsverhandlungen hatte die Initiatorin des Fonds die Dortmunder Dr. Peters Gruppe angekündigt dem in Schieflage geratenen Fonds Finanzmittel in einer Größenordnung in Höhe von insgesamt 5 Millionen US-Dollar zur Verfügung stellen zu wollen. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch vornehmlich an der mangelnden Bereitschaft der Gläubigerbank Nordea einer Sanierung die hierfür erforderliche Zustimmung zu erteilen.

Die Hoffnung der ca. 1.184 Kommanditisten des 2005 aufgelegten ein Investitionsvolumen von ca. 113 Millionen Euro umfassenden und aus den beiden Aframaxtankern DS Performer und DS Power bestehenden Schiffsfonds ruhen nunmehr auf den Verhandlungen des Insolvenzverwalters mit den beiden Gläubigerbanken. Ob und inwieweit selbige sich an dem seitens der Anleger bereits beschlossenen Fortführungskonzept beteiligen werden bleibt weiterhin fraglich.

Bei Scheitern der Verhandlungen drohen Nachschussforderungen

Bliebe es beim bisherigen Nein der Nordea Bank hätte dies für die Anleger des DS Nr. 111 aus zwei Gründen fatale Auswirkungen:

Zum einen droht den Schiffsfondsanlegern im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Fonds ein Totalverlust der ihrerseits geleisteten Anlage.

Zum anderen könnten sich die DS Nr. 111 Anleger schon bald mit Rückforderungen der ihrerseits erhaltenen Ausschüttungen konfrontiert sehen. Hintergrund dessen ist dass ein bei bestehender Schieflage des Fonds drohender Schiffsverkauf erzielter Erlös laut Dr. Peters Group niemals ausreichen würde um die bestehenden Darlehensverbindlichkeiten ablösen zu können. In diesem Falle könnten die beiden Gläubigerbanken versuchen deren eingefahrenen Verluste durch Rückgriff auf die Anleger zu kompensieren.

Haftung für falsche Beratung

Sollten Anleger von Ihrem Anlageberater oder von Ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde zudem festgestellt dass die beratende Bank beim Verkauf von geschlossenen Fonds die Rückvergütungsgebühren offenlegen muss. Deshalb kann im Fall der Zahlung von versteckt geflossenen Innenprovisionen (Kick-back) und mangelnder Information hierüber der Anleger verlangen so gestellt zu werden als hätte er die Beteiligung nicht geschlossen.

Was können betroffene Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?

Betroffene Anleger von problematischen Schiffsfonds haben die Möglichkeit deren in Betracht kommenden Ansprüche umfassend überprüfen lassen. Über unser Kontaktformular besteht die Möglichkeit mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über die im Einzelfall in Betracht zu ziehenden Optionen zu informieren.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann