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Aus der fondsgebundenen Lebensversicherung aussteigen: Diese Möglichkeiten haben Kunden

Veröffentlicht von Yvonne Schössler am 02. April 2020

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Im Jahr 2019 gab es rund 87 Millionen Lebens- und Rentenversicherungen in Deutschland. Viele Kunden überlegen aus verschiedensten Gründen, vorzeitig aus dem Vertragsverhältnis auszusteigen. Mit einer vorzeitigen Kündigung müssen Verbraucher jedoch angesichts hoher Abschlagszahlungen in Kauf nehmen, viel Geld zu verlieren. Auch ein Verkauf der Versicherung ist meist mit finanziellen Einbußen verbunden. Eine wesentlich attraktivere Alternative bietet der Widerspruch oder Widerruf der Lebens- oder Rentenversicherung. Dies ist grundsätzlich bei allen Verträgen möglich, die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 geschlossen wurden.
Aber: Auch wenn der Abschluss einer Lebensversicherung nicht in den genannten Zeitraum der anlegerfreundlichen BGH-Rechtsprechung vom 07.05.2014 fällt, besteht bei Renten-und Lebensversicherungen unter bestimmten Voraussetzungen dennoch die Möglichkeit, entweder einen Widerruf zu erklären oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Beratungsfehler bei der Vermittlung einer fondsgebundenen Lebensversicherung

Im Grundsatz sind nach einem Widerruf die empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und die nachgewiesenen Nutzungen zu erstatten. Der Versicherer darf jedoch bei einer fondsgebundenen Versicherung die Fondsverluste anrechnen, falls der Fonds Verluste erwirtschaftet hat (BGH, Urteil vom 11. November 2015, Az. IV ZR 513/14). Zahlreiche dieser Versicherungen erwirtschaften derzeit sehr hohe Verluste – teilweise droht sogar das Totalverlustrisiko. Somit wäre auch der Widerruf der Versicherung in der aktuellen Situation keine wirtschaftlich attraktive Lösungsmöglichkeit.

Viele Anleger wurden bei Abschluss einer fondsgebundenen Versicherung von dem Vermittler nicht über die Risiken und Nachteile einer fondsgebundenen Versicherung aufgeklärt. Meist wurde den Anlegern sogar versichert, es gäbe „Ausfallversicherungen“, „Kapitalschutz-Mechanismen“ und „Kapitalgarantien“. Sehr oft erfolgte von den Vermittlern auch kein Hinweis auf die Aussetzung der Anteilsrücknahme bzw. auf Kündigungssperrfristen.

In diesen Fällen können dem Versicherungsnehmer Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler dieser Versicherung zustehen. Im Rahmen des Schadensersatzes ist der Versicherungsnehmer so zu stellen, als hätte er die Versicherung nie abgeschlossen. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer die geleisteten Zahlungen nebst Zinsen zurück erhält.

Hinweis: Seit dem 1. Januar 2013 besteht eine Versicherungspflicht bei einer Haftpflichtversicherung für Finanzdienstleister. Viele Finanzdienstleister hatten bereits vor dem Jahre 2013 eine Haftpflichtversicherung. Falls über das Vermögen des Finanzdienstleisters bzw. des Vermittlers der Lebens-/Rentenversicherung ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, mangels Masse abgelehnt, oder ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wird, hat der Mandant einen direkten Anspruch gegen die Haftpflichtversicherungsgesellschaft.

Beispiele verbraucherfreundlicher Rechtsprechung

So hat beispielsweise das Oberlandesgericht Dresden einen Versicherer zum Schadensersatz und Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung verurteilt (OLG Dresden, Urteil vom 03.07.2018 – 4 U 1189/17). Grundlage hierbei war die Falschberatung des beauftragten Versicherungsvermittlers vor Ort. Die Richter stellten unter anderem fest: Im Rahmen des Anlagegespräches sind wegen der Gefahr einer Interessenkollision auch wesentliche kapitalmäßige und personelle Verflechtungen zwischen den Vermittlern, der Anlagegesellschaft, den Treuhändern und sonstigen Beteiligten zu offenbaren. An diese und viele andere Vorgaben der Gerichte halten sich aber bedauerlicherweise nur die wenigsten Versicherungsvermittler.

So gibt es eine große Anzahl sehr verbraucherfreundlicher Urteile zum Abschluss verschiedenster Lebens- oder Rentenversicherungen. Interessant in diesem Zusammenhang ist auch folgende Entscheidung: Das Oberlandesgericht Köln hat festgestellt, dass ein Versicherungsvermittler seine Kunden über die Nachteile einer staatlich geförderte Basisrentenversicherung (sog. Rürup-Rente) aufklären und dies zudem im Einzelnen dokumentieren muss (OLG Köln, Urteil vom 26.07.2019 – 20 U 185/18). Der Versicherungsnehmer erhielt in diesem Fall seine kompletten Einzahlungen wieder zurück.

Was können Sie als Versicherungsnehmer tun?

Wenn Ihre Police eine fehlerhafte Belehrung über das Widerspruchs- und Rücktrittsrecht enthält, können Sie eine Rückabwicklung des Vertrags verlangen. Aber selbst im Standardfall einer einfachen Kapitallebensversicherung ist die genaue Höhe Ihres Anspruchs nur durch eine exakte finanzmathematische Analyse zu bestimmen. Noch schwieriger ist dies bei fondsgebundenen Lebensversicherungen oder bei Policen, die auch eine Risikoabsicherung (Todesfall, Berufsunfähigkeit) beinhalten. Zu prüfen ist ebenfalls, ob und gegebenenfalls welche Posten die Versicherung von der Rückzahlung abziehen darf. Die Lage kann zusätzlich dadurch verkompliziert werden, dass Sie durch eine Rückabwicklung des Vertrags steuerliche Vorteile verlieren.
Aufgrund all dieser Unwägbarkeiten sollten Sie keine übereilten Entscheidungen treffen, ohne sich zuvor kompetent beraten zu lassen. Wir geben Ihnen eine individuelle Empfehlung, welcher Weg in Ihrem Fall der finanziell erfolgversprechendste ist.

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