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Ausfall-Prämie im November-Lockdown: Was können betroffene Unternehmer*innen tun?

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 30. Oktober 2020

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Ausfall-Prämie im November-Lockdown: Bund und Länder haben einen “Lockdown Light” für den November 2020 beschlossen. Sollten die Maßnahmen in den einzelnen Bundesländern wie vorgesehen umgesetzt werden, wären die Folgen für die Gastronomie und Hotellerie, Theater, Kinos oder Fitnessstudios erheblich: Ab Montag, 2. November 2020 darf die Gastronomie nur noch außer Haus verkaufen, touristische Übernachtungen und Veranstaltungen werden untersagt, Kinos, Theater und Freizeiteinrichtungen müssen schließen. Damit wird in diesem Jahr zum zweiten Mal die Frage aktuell, wie betroffene Unternehmer*innen am besten reagieren. Sie haben folgende Möglichkeiten:

  1. Der Bund will betroffenen Unternehmen eine Ausfallentschädigung gewähren. Unsere spezialisierte Kanzlei stellt betroffenen Unternehmern kostenfrei FAQs hierzu zur Verfügung. Weiter helfen wir bei abgelehnten Anträgen oder schleppenden Auszahlungen.
  2. Prüfen Sie, ob in Ihrem Versicherungspaket eine Betriebsausfall- oder Betriebsschließungsversicherung inkludiert ist. Falls ja, zeigen Sie im ersten Schritt die Betriebsschließung der Versicherung gegenüber an. Wir helfen bei Ablehnungen durch den Versicherungsmakler/-berater oder die Versicherung und machen Ihre Ansprüche geltend.
  3. Sie haben ein Vergleichsangebot von Ihrer Versicherungen erhalten? Gerne prüfen wir das Angebot ebenfalls kostenfrei.

Ausfall-Prämie im November-Lockdown: Finanzielle Entschädigungen für Ausfälle aufgrund der Covid-19-Pandemie

Außerordentliche Wirtschaftshilfe vom Bund

Kleinere Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern sollen laut Beschluss 75 Prozent der Umsätze aus November 2019 als außerordentliche Wirtschaftshilfe erhalten. Das Volumen der Finanzhilfe soll 10 Mrd. EUR betragen. Betroffene müssen sich bei der brennenden Frage nach der konkreten Beantragung und Auszahlung gedulden und warten. Wirtschafts- und Finanzministerium wollen die Details zur Wirtschaftshilfe noch im Oktober bekannt geben. Wir stellen kostenfrei FAQs zur Gewährung der Ausfall-Prämie und eine Ausfüllhilfe für Betroffene zur Verfügung. Registrieren Sie sich online und erhalten Sie aktuelle Informationen.

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Betriebsausfall- und Betriebsschließungsversicherung

Betriebsschließungsversicherungen oder ähnliche Produkte wie Betriebsausfall- oder Betriebsunterbrechungsversicherungen sollen für den Fall einer behördlichen Schließung des Betriebes die Fixkosten sowie die entgangenen Gewinne für die Zeit der Schließung übernehmen. Viele Betriebe sichern mit dieser Versicherung ihre Existenz ab. Versicherungen sind in der Coronakrise in die Kritik geraten. Die Betriebsschließungsversicherung hat sich bereits im ersten Lockdown für viele Gastronomen in Deutschland als nutzlose Versicherung entpuppt, denn Versicherungsunternehmen verweigern in vielen Fällen Entschädigungen zu zahlen. Wenn die Versicherer ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen, können betroffene Unternehmen oftmals die Verluste nicht kompensieren und müssen Insolvenz anmelden.

Haben Sie eine Betriebsschließungs- oder Betriebsausfallversicherung abgeschlossen, sollten Sie zunächst die Schließung des Betriebs Ihrer Versicherung gegenüber anzeigen. Ferner sollten alle Betriebe, die eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen haben, eine Schadensanzeige an ihre Versicherung richten, damit etwaige Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag aufgrund unterlassener oder verspäteter Schadensanzeige nicht verwirkt werden.

Hinweis: Die Versicherer prüfen aktuell ihre Vertragsbedingungen bei den umstrittenen Policen. Künftige Musterbedingungen für die Betriebsschließungsversicherung könnten vorsehen, dass Epidemien und Pandemien durch ein solches Produkt nicht abgesichert sind. Prüfen Sie daher genau die Vertragsbedingungen, falls Sie jetzt eine Police abschließen möchten.

Gerichte entscheiden zugunsten der Betroffenen

Immer mehr Gastronomen, Hoteliers und andere betroffene Unternehmen ziehen gegen ihre Versicherungen vor Gericht. Mittlerweile haben bereits mehrere Gerichte zugunsten der Geschädigten entschieden und Versicherungen auf Zahlung einer Entschädigung verurteilt. Bekannt wurde insbesondere das Urteil des Landgerichts München I: der Gastronomiebetrieb „Münchner Augustiner-Keller“ erhält von der Versicherungskammer Bayern mehr als eine Million Euro als Versicherungssumme (Urteil vom 01.10.2020, Az. 12 O 5895/20).

Die Chancen, dass eine Betriebsunterbrechungsversicherung bei einer behördlich angeordneten Schließung wegen Corona eintrittspflichtig ist, schätzen wir als gut ein, da inzwischen eine für Betroffene positiv zu bewertende Rechtsprechung existiert. Wir bieten Betroffenen eine kostenfreie und unverbindliche Prüfung Ihrer Ansprüche gegenüber Ihrer Versicherung an. Nutzen Sie unser Online-Formular und erhalten Sie innerhalb von 3 Werktagen ein schriftliches Prüfungsergebnis von unseren spezialisierten Anwälten.

Jetzt kostenfreie Prüfung anfordern

Vergleichsangebot – kostenfrei prüfen lassen

Im Frühjahr 2020 vereinbarten die bayerische Staatsregierung und der Hotel- und Gaststättenverband mit drei Versicherern, dass das Gastgewerbe bis zu 15 Prozent der vertraglich vereinbarten Tagesentschädigung ohne Prüfung erhalten soll. Bei diesem Vorschlag gehen die Beteiligten davon aus, dass aufgrund der Schließung rund 70 Prozent des betrieblichen Aufwands entfällt und sich Versicherer und Gastronom die verbleibenden 30 Prozent hälftig teilen.

Sofern Sie von Ihrer Versicherung ein Vergleichsangebot erhalten oder bereits angenommen haben, können Sie dieses kostenfrei von uns überprüfen lassen. In vielen Fällen liegt das Angebot weit unter der Summe, die Versicherungsnehmern als Entschädigung aus Ihrer Betriebsschließungsversicherung zustehen kann.

Jetzt Vergleichsangebot prüfen lassen

Wenn auch Sie von Corona-bedingten Betriebsschließungen betroffen sind oder waren, können Sie Ihre Ansprüche und rechtlichen Möglichkeiten kostenfrei prüfen lassen. Sollte Sie uns später mit der Beauftragung Ihrer Ansprüche beauftragen, müssen Sie kein Kostenrisiko fürchten.

Ansprüche durchsetzen ohne Kostenrisiko

Für Rechtsschutzversicherte:  Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten wegen einem Vorgehen gegen die Versicherung oder den Versicherungsmakler bzw. –vertreter. Zusammen mit der Prüfung, ob Sie gegen die Ablehnung vorgehen können, übernehmen wir ebenfalls kostenfrei die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und die spätere Kommunikation und Abwicklung mit Ihrem Versicherer.

Für Unternehmer*innen ohne Rechtsschutzversicherung: Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben und ein Vorgehen auf eigenes Risiko scheuen, prüfen wir ein Vorgehen mit Unterstützung eines Prozessfinanzierers an. Sie tragen in diesem Fall keine Kosten und kein Risiko. Das Risiko für den Gerichtsprozess trägt voll und ganz der Prozessfinanzierer. Nur bei einem erfolgreichen Prozess erhält der Finanzierer einen Teil des Erlöses.

Sie haben weitere Fragen zum Thema Ausfall-Prämie im November-Lockdown oder Ihrer Betriebsausfall- oder Betriebsschließungsversicherung? Rufen Sie uns an unter 0711 9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Frage über unser Kontaktformular.

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