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Ausweitung Abgasskandal: Auch Mitsubishi und Volvo betroffen?

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 24. Januar 2020

Ausweitung Abgasskandal: Gibt es auch bei den Automobilherstellern Mitsubishi und Volvo einen Dieselskandal? Bislang waren beide von Negativ-Schlagzeilen im Zusammengang mit dem seit 2015 andauernden Abgasskandal um manipulierte Dieselmotoren verschont geblieben. Das hat sich nun schlagartig geändert.

Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der Abgasmanipulation bei Mitsubishi – Abgasmessungen bei Volvo SEV zeigen hohe Stickoxid-Werte

Verdacht auf Abgasmanipulation nun auch beim japanischen Automobilhersteller Mitsubishi: Wegen des Verdachts auf Abgasmanipulation beim japanischen Automobilhersteller hat die Staatanwaltschaft Frankfurt im Januar 2020 insgesamt zehn Gewerbeobjekte in vier verschiedenen Bundesländern durchsucht, darunter die Geschäftsräume der deutschen Mitsubishi-Niederlassung und die der beiden Zulieferer Continental und Denso . Zum ersten Mal forderten Ermittler Käufer von Mitsubishi-Dieselfahrzeugen auf, sich als Zeugen zur Verfügung zu stellen.

Im Fokus der Ermittlungen zum Mitsubishi Abgasskandal stehen Diesel-Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6:

  • 1.6 Liter Fahrzeuge, die ab September 2015 gebaut wurden
  • 2.2 Liter Fahrzeuge, die ab November 2012 gebaut wurden

Fast zeitgleich berichten BR Recherche, ARD Plusminus und der Spiegel im Januar 2020, dass das zur Deutschen Umwelthilfe (DUH) gehörende Emissions-Kontroll-Institut (EKI) bei Abgasmessungen eine temperaturgesteuerte Abschalteinrichtung bei einem

  • Euro 5 Diesel-Volvo XC60 2.0

entdeckt hat. Je nach Außentemperatur stieß der SUV im Test ein Vielfaches der erlaubten Stickoxidmenge aus. Laut BR übersteigen die Werte bei für das Winterhalbjahr typischen Außentemperaturen den zulässigen Stickoxid-Grenzwert fast um das 12-fache.

Mitsubishi und Volvo: Ausweitung Abgasskandal: Thermofenster entdeckt?

Volvo bestätigte dem Spiegel, BR Recherche und Plusminus, dass über einen Sensor im Außenspiegel die Abgase des Fahrzeuges reguliert werden. Die Veränderung der Abgaswerte bei unterschiedlichen Außentemperaturen lässt auf ein so genanntes Thermofenster schließen. Experten und viele Gerichte halten ein solches Thermofenster für eine unzulässige Abschalteinrichtung, während die Automobilhersteller die Technik für rechtens erachten. So argumentierte Volvo den Berichten zufolge, dass das vorhandene Thermofenster „Industriestandard“ ist.

Im Gegensatz zum manipulierten Motor von VW, dem EA 189, geht es bei anderen Motorvarianten und anderen Herstellern oft nicht um eine illegale Abschalteinrichtung in Form der Prüfstanderkennung, sondern in Form des sogenannten Thermofensters. Das Thermofenster regelt das Abgasverhalten von Fahrzeugen im Betrieb abhängig von der Außentemperatur. Grundsätzlich ist es zulässig, bei bestimmten Temperaturen die Abgasreinigung zu reduzieren bzw. abzuschalten, um den Motor vor Schaden zu schützen. Aber: bei vielen Dieselfahrzeugen mit Thermofenster-Technik funktioniert die Abgasreinigung nur bei Temperaturen zwischen 15 °C und 33 °C. Damit läuft die Abgasreinigung auf dem Prüfstand, wo Temperaturen von etwa die 25 Grad vorgeschrieben sind optimal, im realen Betrieb auf der Straße jedoch nicht. In Deutschland beispielsweise liegen die Durchschnittstemperaturen an nur drei Monaten im Jahr über 15°C. Daher ist anzunehmen, dass das Thermofenster unnötig weit definiert ist und Ausstoß von schädlichem Stickstoff im Alltag dauerhaft größer ist als rechtlich zulässig.

Gerichte entscheiden verbraucherfreundlich – Schadensersatz selbst berechnen

Zur Wertung eines Thermofensters als illegale Abschalteinrichtung gibt es bereits einige Entscheidungen zugunsten der betroffenen Dieselfahrer. Betroffene Volvo-Fahrer können bei Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadensersatzansprüche geltend machen und so den Kauf rückabwickeln.

Nutzen Sie schnell und einfach den Online-Rechner zur Berechnung Ihres wirtschaftlichen Vorteils. Stellen Sie fest, ob sich eine Rückabwicklung mehr lohnt als ein Verkauf des Fahrzeugs.

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Fahrverbote und Wertverlust betreffen alle Dieselfahrer

Die Liste Hersteller und Marken, die in Zusammenging mit dem Abgasskandal genannt werden, wird immer länger. In immer mehr deutschen Städten werden Fahrverbote für Dieselautos und ältere Benziner umgesetzt. Bislang nicht vom Dieselskandal betroffen, drohen nun auch Mitsubishi und Volvo Dieselfahrer die Konsequenzen des Abgasskandals. Neben einer Einschränkung durch bestehende und drohende Fahrverbote sowie die drohende Stilllegung Autos ist dies insbesondere der Wertverlust der betroffenen Fahrzeuge. Diesel Fahrzeuge lassen sich auf dem Gebrauchtwagenmarkt nur noch unter Wert verkaufen.

Wir prüfen Ihre umfassenden Ansprüche und Möglichkeiten im Abgasskandal

  1. Kaufpreis zurückerhalten gegen Rückgabe des Fahrzeugs:
    Es bestehen Ansprüche im Dieselskandal der Käufer gegen die unmittelbar Täuschenden, also die einzelnen Marken bzw. Unternehmen. Hier können Käufer insbesondere Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend machen. Diese sind darauf gerichtet, die Rückabwicklung des Vertrags zu erzwingen.
  2. Widerruf des Autokreditvertrags:
    Sollte das EuGH nun zu der Entscheidung kommen, dass solche Thermofenster grundsätzlich als illegale Abschalteinrichtung einzustufen sind, wären die Ausmaße dieser Entscheidung weitreichend. Denn grundsätzlich könnte dann jedem Dieselfahrer eine Entschädigung vom jeweiligen Autokonzern zustehen.

Rechte im Abgasskandal durchsetzen ohne Kostenrisiko

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, dann trägt diese die Kosten wegen einem Vorgehen aufgrund des Abgasskandals. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat und ein Vorgehen auf eigenes Risiko scheut, dem bieten wir ein Vorgehen mit Unterstützung eines Prozessfinanzierers an. Geschädigte VW-Kunden tragen in diesem Fall keine Kosten und kein Risiko. Das Risiko für den Gerichtsprozess trägt voll und ganz der Prozessfinanzierer. Nur bei einem erfolgreichen Prozess erhält der Finanzierer einen Teil des Erlöses.

Unser Leistungspaket für Betroffene im Abgasskandal

  • Kostenlose Einschätzung der Erfolgschancen
  • Kostenlose Beratung zu Schadensersatzansprüchen und Verjährung
  • Kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • Leistungsstarkes Team mit 25 spezialisierten Anwälten und Wirtschaftsjuristen
  • Bundesweite Vertretung , außergerichtlich und vor Gericht
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  • Gelistete Kanzlei „Widerruf Autokredit“ von Stiftung Warentest

Nutzen Sie unser Onlineformular für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular für weitere Fragen und Informationen zum Abgasskandal Mitsubishi und Volvo.

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