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Autokauf nach Bekanntwerden des Abgasskandals: In diesen Fällen können Kunden Schadensersatz verlangen

Veröffentlicht von Christopher Kress am 07. September 2020

Autos-produziert

Der Bundesgerichtshof hat sich bei einem Kauf von manipulierten VW-Dieselautos mit dem Motor EA 189 nach der ad-hoc-Mitteilung am 22.9.2015 gegen eine sittenwidrige Schädigung durch VW ausgesprochen (Urteil vom 30.07.2020, Az. VI ZR 5/20). Im Urteil ging es um einen gebrauchten VW Touran der Norm Euro 5, den der Käufer im Jahr 2016 als Gebrauchtwagen mit 80.000 Kilometer erworben hatte. VW-Käufer von Fahrzeigen mit dem Motor EA 189 könnten demnach keinen Schadenersatzansprüche wegen Abgasmanipulation geltend machen, wenn sie ihr Auto nach dem 15.09.2020 gekauft haben. In den ersten Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema nach dem Urteil des BGH wurde es in bestimmten Fällen jedoch relativiert und Schadensersatzansprüche betroffener VW-Kunden beim Autokauf nach Bekanntwerden des Abgasskandals bejaht.

Kauf eines Neuwagens direkt bei VW – Landgericht Krefeld, Urteil vom 19.08.2020, Az. 2 O 541/19

Im Fall vor dem LG Krefeld ging es um einen VW Tiguan Sport & Style 4Motion 2.0 TDI, ein Auto mit dem Skandalmotor EA 189, der im Zentrum des VW-Abgasskandals steht. Der Kläger hatte das Fahrzeug erst im August 2016 und somit nach der ad-hoc-Mitteilung erworben. Im Unterschied zum Fall vor dem BGH handelt es sich einen Neuwagen. Zudem hatte der Kläger nicht bei einem Händler, sondern direkt bei der Volksagen AG gekauft.
Das Landgericht verurteilte die Volkswagen AG zur Rücknahme des Wagens und Rückzahlung des Kaufpreises. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass der Kläger fast ein Jahr nach Veröffentlichung der ad-hoc-Mitteilung darauf habe vertrauen können und dürfen, direkt bei VW ein Fahrzeug ohne manipulierte Software zu erwerben. Zudem hatte Volkswagen bei einem Direktverkauf eines Neuwagens – anders als bei Gebrauchtwagenkäufen bei dritten Unternehmen – die Möglichkeit, auf die Betroffenheit des streitgegenständlichen Fahrzeugs hinzuweisen. Vor diesem Hintergrund reiche das Verhalten von Volkswagen nach Aufdeckung des Abgasskandals nicht aus, um den Vorwurf der Sittenwidrigkeit auszuräumen.

Fahrzeuge von Tochtergesellschaften von VW – Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 14.08.2020, Az. 11 O 432/19

Im Fall vor dem Landgericht Mönchengladbach ging es um einen SEAT Exeo Reference der Norm Euro 5, in dem auch der Motor EA 189 verbaut wurde. Der Kläger hatte das Auto im Oktober 2015, also etwa einen Monat nach der Ad hoc Mitteilung durch VW als Gebrauchtwagen gekauft.
Das LG Mönchengladbach sprach dem Seat-Fahrer Schadensersatz zu und verurteilte Volkswagen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. VW muss auch in diesem Fall den Käufer entschädigen und das manipulierte Fahrzeug zurücknehmen.
Nach Ansicht des Gerichts hätte der Verbraucher nicht wissen können, dass der betroffene VW-Motor EA 189 auch in einem Fahrzeug der Marke Seat verbaut worden ist. Zudem sei einem durchschnittlichen Verbraucher die Motorbezeichnung EA 189 zu Beginn des Abgasskandals unbekannt gewesen.

Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung aufgrund eines Software-Updates – Landgericht Dortmund, Urteil vom 28. August 2020, Az. 4 0 53/20

Der BGH hat sich bei einem Kauf des manipulierten Dieselfahrzeugs nach der Ad hoc Mitteilung am 22.9.2015 gegen eine sittenwidrige Schädigung durch VW bei dem Motor EA 189 ausgesprochen. VW könnte aber auch im Hinblick auf das Softwareupdate wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung haftbar gemacht werden. Denn für geschädigte VW-Fahrer stellt sich die Frage, ob das Aufspielen des Software-Updates legal war und ob sie weitere negative Auswirkungen fürchten müssen.

Mehrere Gerichte gehen von einer Manipulation aufgrund des Software-Updates aus. Dazu hat sich auch das Oberlandesgericht Stuttgart geäußert (Beschluss vom 23.07.2020 – 2 U 176/19):
„Der auf Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs gerichtete Schadensersatzanspruch kann mithin nicht mehr an das Inverkehrbringen des Fahrzeugs anknüpfen. Als Anknüpfungspunkt für eine Haftung aus § 826 BGB kommt allenfalls das Inverkehrbringen des Software-Updates in Betracht, sofern diese Handlung sittenwidrig war, der Kläger hierdurch zum Abschluss des Kaufvertrags veranlasst worden ist und bei der Beklagten der erforderliche Vorsatz vorlag.“

Als erstes Gericht hat das LG Dortmund das auf Geheiß des Kraftfahrtbundesamtes entwickelte Software-Update in einem Audi A4 ebenfalls als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung beurteilt (LG Dortmund, Urteil vom 28. August 2020, Az. 4 0 53/20). Die Richter am Landgericht Dortmund urteilten: Auch die neue Motorsteuerung enthalte ein Thermofenster. Sie reduziere die Abgasreinigung unterhalb von 17 und oberhalb von 33 Grad Lufttemperatur; dies sei illegal. VW muss den Audi-Besitzer entschädigen. Er hatte den Wagen im Juli 2016 gebraucht gekauft.

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Die genannten Entscheidungen stärken die Rechte der Kunden, die ein Auto mit dem VW-Skandalmotor EA 198 nach der ad-hoc-Mitteilung 15.09.2015 gekauft haben. Beispielsweise wurde der Motortyp in zahlreichen Dieselautos der VW-Tochterunternehmen Audi, Seat und Skoda verbaut. Viele Autofahrer dieser Marken konnten im Herbst 2015 noch nicht wissen, dass der Motor EA 189 von Volkswagen auch in ihrem Auto verbaut wurde.

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