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Autokredit widerrufen: Erneutes Urteil gegen die Opel Bank GmbH – Widerruf von Pkw-Finanzierungen weiterhin erfolgsversprechend

Veröffentlicht von Christopher Kress am 25. März 2020

Auto-auf-Geldscheinen

Autokredit widerrufen weiterhin erfolgversprechend: Das Landgericht Ravensburg hat mit Urteil vom 18.02.2020 (Az. 2 O 299/19) zugunsten eines klagenden Verbrauchers festgestellt, dass dieser seinen Autokredit bei der Opel Bank GmbH nach erfolgreichem Widerruf nicht mehr bedienen muss.

Autokredit widerrufen: Der Sachverhalt zum Fall

Der Kläger schloss im März 2017 einen Darlehensvertrag über die Finanzierung eines Opel Insignia mit der Opel Bank GmbH ab. Im Oktober des darauffolgenden Jahres erklärte er den Widerruf, da die 14-tägige Widerrufsfrist aufgrund einer mangelhaften Widerrufsbelehrung nicht zu laufen begonnen habe. Zunächst verweigerte die Opel Bank GmbH die angestrebte Rückabwicklung, da der Widerruf nicht fristgemäß erklärt worden sei. Der Verbraucher entschied sich daher zur Klage gegen die Opel Bank GmbH.

Landgericht Ravensburg bejaht Möglichkeit, den Autokredit zu widerrufen

Das Landgericht Ravensburg entschied zugunsten des Klägers, dass die Frist zum Widerruf mangels ordnungsgemäßer Widerrufsinformation noch nicht zu laufen begonnen hat. Das Gericht ist der Auffassung, die vertragliche Widerrufsinformation sei im Hinblick auf den Beginn der Widerrufsfrist unklar. Die im Vertrag enthaltene Belehrung werde undeutlich durch das Hinzutreten der Regelung unter Punkt X.1.1. des Vertrages, wo zum Vertragsschluss geregelt ist, dass der Kläger auf den Zugang der Annahmeerklärung verzichtet, und auf § 151 BGB verwiesen wird. Nach dieser Regelung kommt der Vertrag somit durch die Annahme des Antrags durch die Beklagte zustande, ohne dass dies dem Kläger gegenüber erklärt werden muss. Dies habe aber zur Konsequenz, dass für den Kläger unklar sei, wann die Annahme durch die Bank erfolgt sei und wann seine Widerrufsfrist beginne.

Im Ergebnis kommt das Landgericht Ravensburg dazu, dass der Kläger seinen Autokredit nicht mehr weiter bedienen muss. Eine vollständige Rückabwicklung des Finanzierungsvertrags sowie des verbundenen Kaufvertrags ist damit möglich.

Bedeutung der Entscheidung

Das verbraucherfreundliche Urteil des Landgerichts Ravensburg ist zu begrüßen und zeigt deutlich, dass der Widerruf von Autokrediten weiterhin erfolgsversprechend ist. Der festgestellte Fehler lässt sich auch in Kreditverträgen anderer Banken finden. Zudem handelt sich um einen Fehler, mit dem sich der Bundesgerichtshof in seinen bisherigen Urteilen nicht auseinandergesetzt hat. Damit bietet der Widerruf eines Pkw-Finanzierungsvertrags auch weiterhin eine gute Möglichkeit zur Rückabwicklung, auch bei Fahrzeugen, bei denen keine Abgasmanipulation nachgewiesen wurde.

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