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Auvesta Edelmetall AG: Weiterer Gold Direktinvestment Anbieter gerät in Fokus der Verbraucherschützer

Veröffentlicht von Andreas Frank am 21. Oktober 2019

In Edelmetalle investierende Sparpläne – allen voran Gold – galt unter deutschen Anlegern lange Zeit als sicheres, da vermeintlich krisenresistentes Investment. Spätestens seit der unlängst bekannt gewordenen Insolvenz des Heusenstammer Unternehmens PIM Gold und den sich verhärtenden Vorwürfen eines Schneeballsystems geraten immer mehr Edelmetall-Direktinvestments anderer Anbieter in die Kritik. Auch die Auvesta Edelmetall AG sieht sich in Verbraucherschutzforen verstärkt dem Vorwurf überhöhter Depoteröffnungsgebühren ausgesetzt.

Auvesta Edelmetall AG: 2017 Auszeichnung als einer besten Goldhändler Deutschlands

Noch im Jahr 2017 wurde das in Holzkirchen in der Nähe von München gelegene Unternehmen Auvesta Edelmetall AG von der Zeitschrift Focus Money als einer der besten Goldhändler Deutschlands bewertet (Note: gut). Laut der Homepage des Unternehmens können Anleger bei der Auvesta Edelmetall AG in physische Goldbarren, Silberbarren, Palladiumbarren & Münzen investierende Sparpläne erwerben.

Werbung mit günstigerem Einkaufspreis

Bei den in drei Varianten angebotenen Goldsparplänen wirbt die Auvesta Edelmetall AG u.a. mit bis zu 15% günstigerem Golderwerb als marktüblich, der jederzeit möglichen Widerverkäuflichkeit und Kündigung sowie keiner Mindestabnahmesumme. Als hohes Sicherheitsmerkmal wird zudem den Käufern seitens der Auvesta Edelmetall AG die Verwahrung in Hochsicherheitslagern bei renommierten Partnern, eine regelmäßige Kontrolle der Goldbestände durch einen unabhängigen Kontrolleur sowie die jährliche Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer in Aussicht gestellt.

Auvesta Edelmetall AG Investments: Depotgebühren und „ideeller“ Bruchteilseigentum im Blickpunkt

Im Rahmen der Sichtung und Auswertung der Auvesta Direktinvestments sind in jüngster Zeit u.a. die bis zu 14% betragenden Depoteröffnungsgebühren sowie die für den juristischen Laien missverständlich formulierten Begriffsverwendung eines „ideellen“ Bruchteilseigentums in den Fokus der Verbraucherschützer geraten. Es bleibt abzuwarten, ob und inwieweit die als überproportional hoch monierten Weichkosten sowie eine den Definitionen des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht entsprechende Formulierung einer juristischen Überprüfung werden Stand halten können.

Direktinvestments: Vollumfängliche Aufklärung des Kunden

Unabhängig von den genannten kritisierten Termini bleibt festzuhalten, dass potentielle Interessenten von Auvesta Direktinvestments vor dem Erwerb vollumfänglich über alle mit den Ansparplänen verbundenen Risiken aufgeklärt werden müssen. Unterlässt in diesem Zusammenhang die in den Vertrieb von Auvesta Direktinvestments eingebundene Bank bzw. der in den Verkauf von Auvesta Direktinvestments involvierte Finanzdienstleister eine solche Aufklärung oder kommt sie bzw. er selbiger nur ansatzweise nach, bestehen für betroffene Käufer von Auvesta Edelmetall AG Produkten gute Chancen, im Zuge von Schadensersatzansprüchen eine Rückabwicklung des Vertrags zu erwirken.

Was können betroffene Anleger von Auvesta Edelmetall AG Sparplänen jetzt tun?

Unser Angebot: Kostenlose Ersteinschätzung für Auvesta Edelmetall AG Anleger

Betroffenen Auvesta Anlegern bieten wir einen schnelle und kostenlose Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles durch unsere spezialisierten Anwälte. Neben der Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche helfen wir im Falle einer Insolvenz den betroffenen Anlegern, ihre Vermögenswerte zu sichern und finanzielle Schäden zu minimieren.

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Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann