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Auvesta Edelmetall AG: Gold-Direktinvestment Anbieter gerät in Fokus der Verbraucherschützer
Veröffentlicht von Andreas Frank am 21. Oktober 2019

Sparpläne, die in Edelmetalle – allen voran Gold – investieren, galten bei deutschen Anlegern lange Zeit als sichere, weil vermeintlich krisenfeste Geldanlage. Spätestens seit der kürzlich bekannt gewordenen Insolvenz des Heusenstammer Unternehmens PIM Gold und den sich verdichtenden Vorwürfen eines Schneeballsystems geraten immer mehr Edelmetall-Direktinvestments anderer Anbieter in die Kritik. Auch die Auvesta Edelmetall AG sieht sich in Verbraucherschutzforen zunehmend dem Vorwurf überhöhter Depoteröffnungsgebühren ausgesetzt.
Auvesta Edelmetall AG: 2017 Auszeichnung als einer besten Goldhändler Deutschlands
Die Auvesta Edelmetall AG mit Sitz in Holzkirchen bei München wurde 2017 von der Zeitschrift Focus Money als einer der besten Goldhändler Deutschlands bewertet (Note: gut). Laut Homepage des Unternehmens können Anleger bei der Auvesta Edelmetall AG Gold-Sparpläne erwerben, die in physische Goldbarren, Silberbarren, Palladiumbarren & Münzen investieren.
Bei den in drei Varianten angebotenen Goldsparplänen wirbt die Auvesta Edelmetall AG u.a. mit einem bis zu 15% günstigeren Golderwerb als marktüblich, der jederzeitigen Wiederverkäuflichkeit und Kündbarkeit sowie dem Verzicht auf eine Mindestabnahmemenge. Als hohes Sicherheitsmerkmal stellt die Auvesta Edelmetall AG den Käufern zudem die Verwahrung in Hochsicherheitslagern bei renommierten Partnern, die regelmäßige Kontrolle der Goldbestände durch einen unabhängigen Prüfer sowie die jährliche Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer in Aussicht.
Depotgebühren und „ideeller“ Bruchteilseigentum im Blickpunkt
Im Rahmen der Prüfung und Bewertung der Auvesta Direktinvestments sind in letzter Zeit u.a. die bis zu 14% betragenden Depoteröffnungsgebühren sowie die für den juristischen Laien missverständlich formulierte Verwendung des Begriffs des „ideellen“ Bruchteilseigentums in den Fokus der Verbraucherschützer geraten. Es bleibt abzuwarten, ob und inwieweit die als unverhältnismäßig hoch kritisierten Weichkosten sowie eine nicht den Definitionen des Bürgerlichen Gesetzbuches entsprechende Formulierung einer rechtlichen Überprüfung standhalten werden.
Direktinvestments: Vollumfängliche Aufklärung des Kunden
Unabhängig von den vorstehend kritisierten Begriffen ist festzuhalten, dass potentielle Interessenten von Auvesta Direktinvestments vor dem Erwerb umfassend über sämtliche mit den Sparplänen verbundenen Risiken aufgeklärt werden müssen. Unterlässt die in den Vertrieb von Auvesta Direktinvestments involvierte Bank bzw. der in den Verkauf von Auvesta Direktinvestments involvierte Finanzdienstleister eine solche Aufklärung oder kommt sie dieser nur teilweise nach, bestehen für betroffene Erwerber von Produkten der Auvesta Edelmetall AG gute Chancen, im Rahmen von Schadenersatzansprüchen eine Rückabwicklung des Vertrages zu erwirken.
Was können betroffene Anleger von Auvesta Edelmetall AG Sparplänen jetzt tun?
Betroffenen Auvesta Anlegern bieten wir einen schnelle und kostenlose Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles durch unsere spezialisierten Anwälte. Neben der Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche helfen wir im Falle einer Insolvenz den betroffenen Anlegern, ihre Vermögenswerte zu sichern und finanzielle Schäden zu minimieren.
Sie haben weitere Fragen? Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter 0711 9308110.