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Beiträge zurück von der Landeskrankenhilfe: Aktuelles Urteil

Veröffentlicht von Christopher Kress am 14. November 2023

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Das Landgericht Dortmund urteilte in einem von AKH-H vertretenen Fall wegen der Rückforderung von Versicherungsprämien zugunsten der Versicherungsnehmerin. Das Gericht geht von der formellen Unwirksamkeit des Beitragsschreibens der LKH Landeskrankenhilfe V.V.a.G. zum 01.01.2016 aus. Das Urteil vom 07.11.2023, Az. 7 O 99/22, ist noch nicht rechtskräftig.

Beiträge zurück von der Landeskrankenhilfe: Darum ging es

Das Landgericht Dortmund folgt dem Bundesgerichtshof (BGH) und dessen eindeutiger Rechtsprechung hinsichtlich der Voraussetzungen, die jedes Beitragsschreiben erfüllen muss. Der BGH stellt in seinen Urteilen immer wieder klar, dass durch die Krankenversicherung mitgeteilt werden muss, dass ein vorab definierter Schwellenwert überschritten wurde – zuletzt im Urteil vom 26.04.2023, Az. IV ZR 248/21. Im Begründungsschreiben für die Erhöhung mit Wirkung zum 01.01.2016 war dies nicht der Fall.

Die Ansprüche aus der Erhöhung zum 01.01.2016 konnten auch noch mit vorliegender Klage aus dem Jahr 2022 geltend gemacht werden und waren nicht verjährt. Denn Rückzahlungsansprüche – die Voraussetzungen zur Unwirksamkeit unterstellt – entstehen jeweils mit der monatlichen Zahlung der Versicherungsprämien.

Unwirksame PKV-Beitragserhöhung: Kostenfreie Prüfung für Ihren Fall

Die Entwicklung vor den Gerichten zeigt, dass es sich lohnt, eine Rückforderungsklage einzureichen, da die Begründungsschreiben oftmals unzureichend erfolgt sind. Es  ist wichtig, die Beitragserhöhungen im Vorfeld genau zu prüfen, damit eruiert werden kann, ob sich eine Klage für Privatversicherte lohnt. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. Nach Erhalt des Prüfungsergebnisses entschieden Sie, ob wir die Rückforderungen für Sie geltend machen sollen.

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