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Beluga Shipping: Krise setzt Schiffsfonds-Anlegern weiter zu

Veröffentlicht von Andreas Frank am 24. März 2011

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Die Krise der angeschlagenen Bremer Reederei Beluga reißt nicht ab. Hatte sie zuletzt durch die kürzlich bekannt gewordene Kündigung sämtlicher Charterverträge durch den Schiffsfondsfinanzierer HCI Capital auf einen Schlag 20 Schiffe verloren, so steuert das Bremer Traditionsunternehmen nun durch die Insolvenzanmeldungen zweier Tochtergesellschaften – der Beluga Chartering GmbH sowie der Beluga Shipping GmbH – immer tiefer in die Havarie. Neben den rund 330 Mitarbeitern in der Bremer Zentrale sind auch rund 15.000 Schiffsfonds-Anleger von dem Sog in die Tiefe betroffen.

Neben HCI Capital haben auch die Schiffsfondsinitiatoren OwnerShip Emissionshaus Oltmann Elbe Emissionshaus EEH Nordkontor K + S Frisia DHF Deutsche Fonds Holding und Bluewater Schiffe an Beluga verchartert. Die an die Bremer Reederei vercharterten Schiffe verteilen sich auf insgesamt 46 Schiffsfonds.

Beluga Shipping: Anlegern droht Totalverlust

Die von den Auswirkungen der Beluga-Krise betroffenen Schiffsfonds stehen nun vor der Problematik, in kürzester Zeit Charterverträge zu den bisherigen Konditionen abzuschließen. Nach Einschätzung von Expertenkreisen dürfte dies jedoch nur in wenigen Ausnahmefällen gelingen.

Für die Zeichner der hier betroffenen Schiffsfonds hätte ein Scheitern der Sanierungsbemühungen fatale Folgen: Ihnen drohen in diesem Fall erhebliche finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust der seinerzeit geleisteten Einlage.

Rechtliche Möglichkeiten für geschädigte Schiffsfondsanleger

Anleger von Schiffsfonds, deren Beteiligungen in der Regel über externe Finanzvermittler oder Kreditinstitute vertrieben wurden, sind rechtlich nicht schutzlos gestellt. Sollten Anleger von ihrem Anlageberater oder ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, kommen Schadensersatzansprüche in Betracht. Darüber hinaus kommen für Anleger von Schiffsfonds Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb in Betracht. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung ergeben.

In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde zudem festgestellt, dass die beratende Bank beim Verkauf von geschlossenen Fonds die Rückvergütungen offenlegen muss. Daher kann der Anleger bei Zahlung verdeckter Innenprovisionen (Kick-Backs) und fehlender Aufklärung hierüber verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er die Beteiligung nicht abgeschlossen.

Kostenfreie Ersteinschätzung vom Anwalt

Betroffene Anleger problematischer Schiffsfonds sollten ihre in Betracht kommenden Ansprüche stets umfassend durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Über unser Kontaktformular haben betroffene Schiffsfonds-Anleger die Möglichkeit, sich mit uns in Verbindung zu setzen und sich über ihre rechtlichen Möglichkeiten zu informieren.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann