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BGH beugt sich EuGH im Dieselskandal: Schadensersatz bei Thermofenster

Veröffentlicht von Christopher Kress am 10. Mai 2023

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erstmals nach dem wegweisenden Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom März dieses Jahres zum Thema Thermofenster und Schadensersatz verhandelt. Das Ergebnis ist bahnbrechend, denn der BGH gibt seine bisherige Auffassung auf und wird Schadensersatz bei unzulässigen Abschalteinrichtungen wie dem Thermofenster in Dieselautos generell bejahen. Zudem müssen Geschädigte nicht mehr nachweisen, dass sie vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden. Auch wenn die Urteile in drei Fällen – VW, Audi und Mercedes – erst am 26.06.2023 verkündet werden, können Geschädigte ihre Ansprüche bereits jetzt geltend machen.

BGH beugt sich EuGH im Dieselskandal: Schadensersatz auch in Fällen mit Thermofenster und bei einfacher Fahrlässigkeit

Vor rund drei Jahren hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Geschädigten in den Fällen des VW-Motors EA 189 und der so genannten Prüfstanderkennung Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zustehen. Der Umfang des so genannten großen Schadensersatzes in diesen Fällen ist: Betroffene geben das Fahrzeug zurück und erhalten den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstattet.

In Fällen zu dem sogenannten Thermofenster stellte sich der BGH bislang – trotz zuvor ergangener gegenteiliger EuGH-Urteile – auf den Standpunkt, dass keine Schadensersatzansprüche bestehen, ebenso keine Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit. Der EuGH hat mit Urteil vom 21.03.2023 in einem Verfahren gegen die Mercedes Benz Group AG entschieden, dass das Vorhandensein einer illegalen Abschalteinrichtung wie dem Thermofenster für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Dieselskandal ausreicht. Der BGH korrigiert nun aufgrund dieses Urteils seine bisherige Rechtsprechung. Geschädigte stehen in Fällen einer illegalen Abschalteinrichtung wie dem Thermofenster Schadensersatzansprüche zu. Der Umfang des Schadensersatzes wird nicht auf die Rückabwicklung des Vertrages und die Rückgabe des Fahrzeuges gerichtet sein. Geschädigte sollen ihr Auto behalten dürfen und eine Entschädigung erhalten. Wir gehen davon aus, dass die Spanne der Entschädigung bei 30-35 % des Kaufpreises liegen wird.

Nach der Verhandlung am 08.05.2023 hat der BGH noch kein Urteil verkündet. Dies wird Ende Juni erfolgen.

Weitere Rückrufe und Stilllegungen im Dieselskandal drohen

Im Rahmen der EU-Typengenehmigung ließ das Kraftfahrtbundesamt (KBA) auch ein Software-Update im VW-Dieselskandal zu, das ein Thermofenster enthält. Gegen diese Genehmigung klagt die Deutsche Umwelthilfe vor dem Verwaltungsgericht Schleswig – eigenen Angaben zufolge in 119 laufenden Prozessen. Der Verband spricht von bis zu zehn Millionen betroffener Fahrzeuge. Mit Urteil vom 20.02.2023 hat das Verwaltungsgericht Schleswig in einem Fall entschieden, dass das vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigten Thermofenster als illegale Abschalteinrichtung zu bewerten ist und den Freigabebescheid für einen VW Golf Plus TDI 2.0L aufgehoben (Az. 3 A 113/18). Die DUH kündigte an, gegen weitere Hersteller wie die VW-Tochterunternehmen Audi und Porsche, BMW und Mercedes-Benz vorzugehen. Da in nahezu allen Fahrzeugen ein Thermofenster verbaut ist, drohen jetzt für Millionen Fahrzeuge Rückrufe im Dieselskandal.

Entschädigung im Dieselskandal fordern: Kostenfreie Ersteinschätzung

Die verbraucherfreundliche Entwicklung zum Schadenersatz im Dieselskandal betrifft alle Hersteller und Marken, denn in nahezu allen Fahrzeugen ist ein Thermofenster verbaut. Schützen Sie sich vor Rückrufen und einer drohenden Stilllegung des Fahrzeuges. In sehr vielen Fällen können Schadensersatzansprüche zehn Jahre lang geltend gemacht werden, unabhängig davon, ob das Auto zwischenzeitlich verkauft wurde. Durch Einreichung einer Klage wird die Verjährung gehemmt, so dass Betroffene dann noch von der  erwartenden sehr positiven BGH-Entscheidung partizipieren können.

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