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BGH-Urteil zum kleinen Schadensersatz im VW Dieselskandal: Kaufpreis-Minderung und Auto behalten

Veröffentlicht von Christopher Kress am 13. August 2021

Waage-Justitia

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im VW Dieselskandal ein weiteres Mal verbraucherfreundlich geurteilt. Im Urteil vom 06.07.2021 (Az. VI ZR 40/20) sprach der BGH einer Käuferin eines VW Passat mit manipulierter Abgassoftware einen sogenannten kleinen Schadenersatzanspruch, den Ersatz des Minderwertes, zu. Das Urteil betrifft daher alle Geschädigten im Dieselskandal, die ihr Auto behalten wollen und eine Kaufpreis-Minderung verlangen.

Erstes BGH-Urteil zum kleinen Schadensersatz: Darum ging es im Fall

Gekauft hatte die Klägerin ihren VW Passat mit 2.0l Dieselmotor EA 189 und der Norm Euro 5 im Juli 2015 als Gebrauchtfahrzeug. Im Mai 2020 hatte der BGH entschieden, dass die Volkswagen AG in Autos mit Dieselmotoren des Typs EA 189 eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hat und die Käufer*innen Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung geltend machen können (BGH, Urteil vom 25.05.2020, Az. VI ZR 252/19). Die Entscheidung war jedoch an den sogenannten großen Schadensersatz geknüpft, also die Erstattung des Kaufpreises abzüglich der Nutzungsvorteile und die Rückgabe des Fahrzeugs an den Hersteller.

Die Klägerin hingegen wollte ihr Auto behalten und verlangte den sogenannten kleinen Schadensersatz, also den Ersatz des verminderten Wertes des Fahrzeugs, der durch die Abgasmanipulation entstanden ist. Das Landgericht Rottweil hatte die Klage, zunächst abgewiesen. Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte jedoch auf die Berufung hin den Anspruch der Klägerin auf Ersatz des Minderwerts. Dieses Urteil hat der BGH nun bestätigt: Die Klägerin kann das Auto behalten und von VW den Betrag verlangen, um den sie das Fahrzeug zu teuer erworben hat.

Berechnung des kleinen Schadensersatzes

Für die Bemessung des Fahrzeugminderwertes sei „der Vergleich der Werte von Leistung (Fahrzeug) und Gegenleistung (Kaufpreis) im Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblich“. Sollte zwischenzeitlich ein Software-Update aufgespielt worden sein, sind dadurch entstandene Vor- und Nachteile zu berücksichtigen. Das Software Update war nach Berichten zahlreicher Autofahrer über negative Erfahrungen wie ein erhöhter Spritverbrauch und einer nachlassenden Motorleistung in die Kritik geraten. Konkrete Fragestellungen hinsichtlich der Berechnung sollen in einem Betragsverfahren geklärt werden.

Diese Möglichkeiten haben Geschädigte im Dieselskandal

Der VI. Zivilsenat hat das Wahlrecht in Fällen von Dieselautos mit Abgasmanipulation höchstrichterlich bestätigt. Käufer*innen können somit wählen, ob sie das Fahrzeug behalten oder zurückgeben möchten. Wir prüfen Ihre Möglichkeiten im Dieselskandal kostenfrei. Geschädigte haben mehrere Möglichkeiten:

  1. Schadenersatzansprüche: Es bestehen Ansprüche im Dieselskandal der Käufer*innen gegen die unmittelbar Täuschenden, also die einzelnen Marken bzw. Unternehmen. Hier können insbesondere Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend machen. Diese sind darauf gerichtet, die Rückabwicklung des Vertrags zu erzwingen. Alternativ können Betroffene auch eine Entschädigung fordern, sofern sie das Auto behalten möchten.
  2. Kaufrechtliche Ansprüche: Betroffene können u.U. Gewährleistungsansprüche, in der Regel gegen den Vertragshändler, geltend machen. Diese verjähren grundsätzlich nach zwei Jahren, bei Gebrauchtwagen nach einem Jahr.
  3. Widerruf des Autokreditvertrags: Sollten Sie Ihr Fahrzeug über eine Bank finanziert haben, empfehlen wir Ihnen, die Möglichkeit eines Widerrufs des Darlehensvertrags prüfen zu lassen. Die Folgen eines erfolgreichen Widerrufs sind: Sie erhalten Anzahlung und Raten zurück und geben im Gegenzug das Auto zurück.

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