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Clerical Medical zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung verurteilt

Veröffentlicht von Melanie Poch am 31. März 2009

Mann liest Schreiben vor geöffnetem Laptop

Das Landgericht Bamberg hat in zwei Entscheidungen vom 28.01.09 die englische Lebensversicherungsgesellschaft Clerical Medical CMI zur Zahlung von Schadensersatz an deutsche Anleger verurteilt.

Lebensversicherungsgesellschaft Clerical Medical: Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung der Anleger

Der CMI wurden Beratungsfehler der von ihr eingesetzten Vermittler und Untervermittler zugerechnet. Hintergrund waren unter anderem die von der Lebensversicherungsgesellschaft herausgegebenen Unterlagen und Berechnungsprogramme. Die in den verschiedenen Unterlagen verwendeten Zahlen über die Wertsteigerung einer im Wege der kreditfinanzierten Einmalanlage erworbenen Police waren nicht geeignet, den Anleger vollständig und richtig zu informieren.

Insbesondere stellte das Landgericht Bamberg fest, dass die dreijährige Verjährungsfrist für Ansprüche gegen die CMI erst mit der Aufklärung der Anleger über die tatsächlichen Zusammenhänge der verwendeten Zahlen zu laufen begann. Diese Kenntnis lag in den entschiedenen Fällen erst mit der Beratung durch den eingeschalteten Rechtsanwalt vor und nicht bereits mit den ersten negativen Kontoauszügen, die der Anleger von der Lebensversicherungsgesellschaft erhalten hatte.

Kostenfreie Ersteinschätzung für betroffene Anleger

Die umfangreichen Entscheidungen des Landgerichts Bamberg verbessern die Rechtsposition von Anlegern kreditfinanzierter Einmalbeitragspolicen erheblich. Anleger, die eine solche kreditfinanzierte Einmalbeitragspolice abgeschlossen haben, sollten vor dem Hintergrund dieser aktuellen Entscheidungen ihre Kapitalanlage durch spezialisierte Rechtsanwälte rechtlich überprüfen lassen.