0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE

Clerical Medical CMI zu Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung der Anleger verurteilt

Veröffentlicht am 31. März 2009

Das Landgericht Bamberg hat in gleich zwei Entscheidungen vom 28.01.09 die englische Lebensversicherungsgesellschaft Clerical Medical CMI zu Schadensersatzleistungen an deutsche Anleger verurteilt.

Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung der Anleger

Der CMI wurde die fehlerhafte Beratung durch von ihr eingesetzte Vermittler und Untervermittler zugerechnet. Hintergrund hierfür waren unter anderem die von der Lebensversicherungsgesellschaft herausgegebenen Unterlagen und Berechnungsprogramme. Die in den verschiedenen Unterlagen verwendeten Zahlen bezüglich der Wertsteigerung einer im Wege der kreditfinanzierten Einmalanlage erworbenen Police waren nicht geeignet den Anleger umfassend und richtig zu informieren.

Insbesondere hat das Landgericht Bamberg festgestellt dass die dreijährige Verjährungsfrist der Ansprüche gegen die CMI erst mit Aufklärung der Anleger über die tatsächlichen Zusammenhänge der verwendeten Zahlen begann. Diese Kenntnis lag in den entschiedenen Fällen erst mit der Beratung durch den befassten Rechtsanwalt vor und nicht aufgrund der ersten negativen Kontoauszüge die der Anleger von der Lebensversicherungsgesellschaft erhalten hatte.

Die ausführlichen Entscheidungen des Landgerichtes Bamberg verbessern die rechtliche Situation der Anleger in kreditfinanzierte Einmalbetrags- Policen deutlich.

Anleger die eine solche kreditfinanzierte Einmalbetrags – Police gezeichnet haben sollten vor dem Hintergrund dieser aktuellen Entscheidungen Ihre Kapitalanlage durch spezialisierte Anwälte rechtlich prüfen lassen.