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Datenleck Telegram: Millionen E-Mail-Adressen und Passwörter geleakt

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 06. Juni 2024

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Der Betreiber der Website „haveibeenpwned.com“ berichtet, dass ihm Daten von Millionen Nutzer*innen des Messaging-Dienstes Telegram zugespielt wurden. Das riesige Datenleck umfasst 361 Millionen E-Mail-Adressen. Die Datensätze sollen auch Passwörter und teilweise die dazugehörigen Webseiten enthalten. Das macht den Missbrauch der Daten einfach und damit wahrscheinlicher. In Deutschland nutzen rund 7,8 Millionen Nutzer*innen Telegram und gehören damit zum Kreis der potentiell Betroffenen. Wir empfehlen den Nutzer*innen, umgehend zu prüfen, ob sie betroffen sind. Zudem können sie ihre Ansprüche auf Auskunft, Schadensersatz und Unterlassung kostenlos prüfen lassen.

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Datenleck Telegram: Das ist passiert

Laut einem Blogpost von Troy Hunt wurde dem Betreiber des Dienstes „have i been pwned?“ von einem Sicherheitsforscher ein Archiv zugespielt, das ein massives Datenleck bei Telegram offenbart. Das Archiv enthalte 361 Millionen E-Mail-Adressen, von denen etwa die Hälfte noch nicht von dem Datenleck betroffen gewesen sei.

Da die Daten auch Passwörter und teilweise die dazugehörigen Webseiten enthalten, ist ein Missbrauch der Daten, etwa in Form von Identitätsdiebstahl, relativ einfach. Kriminelle könnten sich mit den Daten einfach auf den entsprechenden Webseiten einloggen. Die Folgen und finanziellen Schäden können gravierend sein.

Telegram-Nutzer*innen sollten umgehend prüfen, ob sie vom Datenleck betroffen sind. Sie können auf der Webseite „Have I Been Pwned?“ überprüfen, ob ihre Daten betroffen sind oder unseren kostenlosen Leakcheck nutzen:

Sind Sie vom Telegram Datenleck betroffen?

Was können Betroffene jetzt tun?

Betroffene können mögliche Auskunfts-, Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche prüfen lassen:

  1. Sie haben nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und in welchem Umfang Sie von dem Datenleck betroffen sind.
  2. Betroffenen entsteht infolge eines Datenlecks auch ein sogenannter immaterieller Schaden. Es muss also kein finanzieller Schaden entstanden sein. Nach der DSGVO genügt ein immaterieller Schaden, um Ansprüche geltend machen zu können.
  3. Geschädigte haben einen Anspruch auf Unterlassung und können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.

Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen und setzen ihre Ansprüche auf Entschädigung durch. Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie durch einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche zukünftige Schäden ab. Darüber hinaus kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im weiteren Verlauf die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung.

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit über 25 Jahren bundesweit Verbraucher*innen. Als eine der größten auf Anleger- und Verbraucherschutz spezialisierten Kanzleien verfügen wir über größte Erfahrung in der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung.

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Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an unter 0711-9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Fragen über unser Kontaktformular.

Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann