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Datenleck Ticketmaster: Kostenfreie Ersteinschätzung

Veröffentlicht von Nursel Orhan am 03. Juni 2024

Schadcode-Datenhack-Datenleck

Bei dem aktuellen Datenleck bei Ticketmaster wollen Hacker, Daten von Millionen von Kunden erbeutet haben. Die Daten sollen Namen, Adressen, E-Mail-Adressen und Fragmente von Kreditkartendaten enthalten. Kontoinhaber*innen von Ticketmaster sollten ihre Zugangsdaten ändern und können zudem ihre Ansprüche auf Auskunft, Schadensersatz und Unterlassung kostenfrei prüfen lassen.

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Datenleck Ticketmaster: Das ist passiert

Der Anbieter von Konzertkarten hat sich noch nicht offiziell zu dem Datenleck geäußert. Eine Hackergruppe behauptet, im Besitz der Daten von 560 Millionen Kunden von Live Nation, der Muttergesellschaft von Ticketmaster, zu sein und bietet diese zum Kauf an. Das Datenleck kann laut Hackread folgende personenbezogenen Daten betreffen:

  • Name
  • Adresse
  • E-Mail-Adresse
  • Fragmente von Kreditkartendaten

Woher weiß ich, ob ich betroffen bin?

Um herauszufinden, ob Sie von dem Datenleck betroffen sind, können Sie folgende Schritte unternehmen:

  1. Überprüfen Sie, ob Ihre E-Mail-Adresse bei Ticketmaster registriert ist, indem Sie auf der Ticketmaster-Website auf „Sign in/Register“ und dann auf „Forgot Password?“ klicken.
  2. Nutzen Sie Dienste wie „haveibeenpwned.com“, den Identity Leak Checker vom Hasso-Plattner-Institut oder den Leakchecker der Universität Bonn, um zu sehen, ob Ihre Daten in bekannten Datenlecks auftauchen.

Was können Betroffene jetzt tun?

Wir empfehlen Kontoinhabern und Kontoinhaberinnen, ihre Passwörter zu ändern und in nächster Zeit auf ungewöhnliche Vorgänge zu achten. Weiter können Sie mögliche Auskunfts-, Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche prüfen lassen:

  1. Sie haben nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und in welchem Umfang Sie von dem Datenleck betroffen sind.
  2. Betroffenen entsteht infolge eines Datenlecks auch ein sogenannter immaterieller Schaden. Es muss also kein finanzieller Schaden entstanden sein. Nach der DSGVO genügt ein immaterieller Schaden, um Ansprüche geltend machen zu können.
  3. Geschädigte haben einen Anspruch auf Unterlassung und können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.

Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen und setzen ihre Ansprüche auf Entschädigung durch. Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie durch einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche zukünftige Schäden ab. Darüber hinaus kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im weiteren Verlauf die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung.

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit über 25 Jahren bundesweit Verbraucher*innen. Als eine der größten auf Anleger- und Verbraucherschutz spezialisierten Kanzleien verfügen wir über größte Erfahrung in der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung.

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Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an unter 0711-9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Fragen über unser Kontaktformular.

Autorin

Nursel Orhan, Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann