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Der Kryptowinter und seine massiven Folgen: Tiefststände bei Bitcoin, Ethereum und Co., Coinbase von der BaFin gerügt, FTX Übernahme durch Binance gescheitert

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 10. November 2022

Kryptowährungen

Der Kryptowinter ist ein Ausdruck für eine kommende schwere Zeit. Denn seit Monaten leiden die Investoren und Investorinnen von Bitcoin, Ethereum, Solana und Co. mit dem Gesamtmarkt. Aktuell kommen die Einschläge auf den Kryptomarkt allerdings gehäuft und in kurzen zeitlichen Abständen. Ein Tiefpunkt folgt dem nächsten und ein Fall sämtlicher Kryptowerte unter wichtige Unterstützungslinien scheint sicher. Wo die Reise enden wird, weiß zum gegenwärtigen Zeitpunkt niemand. Jedoch mehren sich die Warnungen vor Totalverlust und einer anhaltenden Krise.

Coinbase Kryptobörse: BaFin-Rüge wegen Mängel im Risikomanagement

Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die größte US-Amerikanische Krypto-Börse Coinbase gerügt hat. Die BaFin fordert eine “ordnungsgemäße Geschäftsorganisation”. Laut einer Pressemitteilung der BaFin vom 8.11.2022 habe Coinbase „gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 und des § 25b Absatz 1 Satz 2 KWG“ verstoßen. „Bei einer Jahresabschlussprüfung wurden bei dem Institut organisatorische Mängel festgestellt. Die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation war nicht in allen geprüften Bereichen gegeben“, heißt es weiter. Die BaFin-Anordnung stammt vom 27.10.2022. Bei dieser Anordnung handelt es sich nicht um eine reine Formalie die als „Kleinigkeit“ abgetan werden kann, denn im schlimmsten Fall sieht das Kreditwesengesetz Sanktionen durch die BaFin gegen Coinbase vor.

FTX in Schieflage: Übernahme durch Binance gescheitert

Als ob dies nicht genug für den gebeutelten Kryptomarkt war, folgte am 10.11.2022 die Meldung, dass die in Not geratene drittgrößte Krypto-Börse FTX nicht vom Marktführer Binance übernommen und gerettet werden kann. Einige Experten sprechen in diesem Zusammenhang schon von einem „Lehman-Moment“ der Krypto-Branche. Erstaunlich ist, dass Binance nach Einsicht in die Bücher von FTX über Nacht die Entscheidung getroffen hat, Abstand von einer Übernahme zu nehmen. Auf Twitter teilt Binance mit: „Die Probleme sind außerhalb unserer Kontrolle und übersteigen unsere Möglichkeiten, zu helfen“. Ferner verwies Binance auf Medienberichte, wonach FTX Kundengelder veruntreut haben soll.  Für Anleger von FTX ist zumindest im Hinblick auf die hauseigene Währung FTT ein Totalverlust möglich. Fraglich ist auch, was mit Einlagen geschehen wird, sofern die Insolvenz von FTX eingeleitet wird.

Update 11.11.2022: Insolvenzantrag – Die Kryptobörse FTX hat in den USA Gläubigerschutz beantragt. Bei dem sogenannten Chapter-11-Verfahren handelt es sich um eine Art Sanierungsverfahren unter gerichtlicher Aufsicht.

Kryptowinter: Was tun bei andauernder Kursflaute?

Damit hat sich der Kryptomarkt endgültig von den Aktien- und Rohstoffmärkten – hier insbesondere Gold – entkoppelt. Das ursprüngliche Top Argument für ein Investment in die Kryptomärkte, nämlich der Inflationsschutz und die Outperfomance gegenüber den Aktienmärkten, gilt nicht mehr. Innerhalb weniger Tage haben die Top-Drei-Börsenplätze des Krytpomarktes mit Negativschlagzeilen auf sich aufmerksam gemacht. Auch wenn sich der Kryptomarkt immer wieder aufrappeln und nach langen Tälern wieder neue Höchststände erreichen konnte, scheint hier eine Konsolidierung des Marktes in vollem Gange zu sein und eine mögliche Erholung steht in den Sternen.

In den letzten Jahren war der Hype rund um Bitcoin und Co. sehr groß. Trotz aller Warnungen haben einige deutsche Banken und Finanzdienstleister Ihren Kunden zu Krypto-Investments geraten und die Investitionen ermöglicht. Sollte die Investition auf Anraten von Bankberatern und Bankberaterinnen, Vermögensverwaltern und Vermögensverwalterinnen oder Finanzvermittlern und Finanzvermittlerinnen erworben worden sein und auf eingetretene Risiken, welche letztlich zu Verlusten geführt haben, nicht hingewiesen worden sein, erscheint in vielen Fällen ein Schadensersatzanspruch wegen Falschberatung möglich.

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