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Durchbruch im Dieselskandal: Daimler AG zu Schadenersatz verurteilt

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 19. Januar 2019

Mercedesstern

Die Daimler AG ist in gleich drei Fällen vom Landgericht Stuttgart zum Schadenersatz verurteilt worden. Medienberichten zu Folge sollen die Schadenersatzzahlungen bis zu 40.000 EUR betragen haben. Der Konzern habe mit Unverständnis reagiert und die Überprüfung der Urteile in Aussicht gestellt. Dies verwundert auch nicht, denn die Daimler-Fahrer haben auf entsprechende Urteile nur gewartet. Nunmehr ist mit einer Klagewelle zu rechnen. Allein die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann steht bereits jetzt mit einer dreistelligen Zahl an möglichen weiteren Klagen in den Startlöchern.

Landgericht Stuttgart: Daimler AG hat unzulässige Abschalteinrichtung verbaut

Das Landgericht Stuttgart hat erstmals festgestellt, dass die Daimler AG in bestimmten Motoren eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet habe. Eine Softwarefunktion soll die Abgasreinigung bei tiefen Temperaturen gedrosselt haben. Dieses sogenannte „Thermofenster“ sei nach Angaben von Daimler zum Schutze der Motoren notwendig gewesen. Diese Schutzbehauptung des Konzerns haben die Richter allerdings nicht durchgehen lassen.

Die Strategie des Daimler-Konzerns erscheint der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann eindeutig. Die betroffenen Kunden werden auf den Gerichtsweg verwiesen und es wird auf Zeit gespielt. Ob dieser Plan aufgeht, wird sich noch zeigen. „Bei uns melden sich täglich enttäuschte Daimler-Fahrer mit dem Wunsch auf eine Rückabwicklung ihres Diesel Fahrzeuges. Vor allem in den durch Fahrverbote betroffenen Großstädten wie Stuttgart ist die Verunsicherung der Kunden groß. Schließlich handelt es sich für die meisten Autofahrer um eine beträchtliche finanzielle Investition“, sagt Rechtsanwalt Georgios Aslanidis, Partner der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann in Esslingen am Neckar bei Stuttgart.

Was können betroffene Dieselfahrer tun?

Infolge des sehr umfassenden Fahrverbotes versuchen viele betroffene Autobesitzer, Ihr Auto zu verkaufen. Sinkende Verkaufspreise für ältere Diesel sorgen für zusätzlichen Unmut bei den Besitzern betroffener Dieselautos  – schließlich würden viele Ihre Fahrzeug einige Jahre weiter nutzen wollen.
Eine gute Möglichkeit, um dem Wertverlust zu umgehen, ist die Rückabwicklung des Kaufvertrages oder des Kreditvertrages bei finanzierten Autokäufen. Sowohl im Falle des Schadenersatzes, als auch im Falle eines Widerrufs des Kreditvertrages wird der Kaufvertrag rückabgewickelt. Neben mehreren Urteilen des Landgerichts Stuttgart gegen die Daimler AG wegen Abgasmanipulation bzw. der Mercedes Benz Bank wegen Widerruf liegen der Kanzlei AKH-H auch positive Entscheidungen der Landgerichte Münster, Karlsruhe, Itzehoe und Hanau gegen die Daimler AG wegen Schadensersatz vor.

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