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Entscheidendes EuGH-Urteil im Dieselskandal: Vorab kostenfrei registrieren um schnell und ohne Risiko Schadensersatz zu erhalten

Veröffentlicht von Christopher Kress am 17. Februar 2023

Abgaswerte-manipuliert

Am 21. März 2023 wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) das wichtigste Urteil im Dieselskandal der letzten Jahre verkünden. In dem Verfahren geht es um die Haftung der ehemaligen Mercedes-Benz AG im Dieselskandal. Kernpunkt des Verfahrens ist die Frage, ob Geschädigte bereits bei einfacher Fahrlässigkeit Anspruch auf Schadensersatz haben. Bislang mussten betroffene Käufer*innen eine sittenwidrige Schädigung nachweisen. Nach den Schlussanträgen des Generalanwalts im Juni 2022 ist nun mit einem absolut verbraucherfreundlichen Urteil zu rechnen, das die Durchsetzung von Ansprüchen maximal vereinfachen und eine Klagewelle größten Ausmaßes auslösen wird. Aus den Erfahrungen der letzten Jahre raten wir allen, die im Dieselskandal eine Entschädigung erhalten wollen, sich jetzt kostenlos zu registrieren und ihre Ansprüche prüfen zu lassen. So verpassen sie nichts und können ihre Ansprüche noch vor Beginn der Klagewelle geltend machen.

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Entscheidendes EuGH-Urteil im Dieselskandal: Darum geht es

Dem Verfahren (Rechtssache C-100/21) liegt ein Vorlagebeschluss des Landgerichts Ravensburg zugrunde. In dem Fall geht es um einen Mercedes Benz C 220 CDI der Euro-5-Norm, der im März 2013 erstmals zugelassen wurde und den der Kläger ein Jahr später als Gebrauchtwagen gekauft hat. Das Fahrzeug mit dem Motor OM 651 ist mit einem sogenannten Thermofenster ausgestattet. Dieses reduziert die Abgasreinigung unterhalb bestimmter Temperaturen. Der Europäische Gerichtshof hatte das Thermofenster bereits im Dezember 2020 als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft und für unzulässig erklärt (Az. C-693/18). Der EuGH muss nun unter anderem klären, ob geschädigte Käufer*innen bereits bei einfacher Fahrlässigkeit einen Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB haben.

Der Generalanwalt hat in seinen Schlussanträgen eine Schadensersatzpflicht des Autoherstellers gegenüber den Käufer*innen von Diesel-Pkw mit Abschalteinrichtung bejaht. Ein verbraucherfreundliches Urteil ist nun äußerst wahrscheinlich, da der EuGH in der Regel den Schlussanträgen des Generalanwalts folgt. Das stärkt die Rechte aller vom Dieselskandal Betroffenen.

Mehr lesen zu den Schlussanträgen des EuGH-Generalanwaltes:

EuGH-Generalanwalt bestätigt Anspruch auf Schadensersatz im Abgasskandal – Alle Hersteller betroffen

Entschädigung im Dieselskandal: Jetzt kostenfrei registrieren und Prüfung anfordern

Mit dem erwarteten Urteil wird es für einen Schadensersatzanspruch der Betroffenen im Dieselskandal ausreichen, dass die Hersteller gegen geltendes EU-Recht verstoßen haben. In der Praxis ist dies für die Durchsetzung von Ansprüchen im Abgasskandal von großer Bedeutung. Für die Betroffenen wird es noch einfacher, ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Denn die Verteidigung vieler Hersteller und die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und vieler Oberlandes- und Landgerichte werden damit hinfällig. Zudem rechnen wir mit einer Vergleichsbereitschaft der Hersteller, so dass auch eine außergerichtliche Einigung und damit ein schneller und effizienter Weg zur Entschädigung möglich werden können.

Tipp zum Nutzungsersatz: Wir schätzen das zu erwartende Urteil auch als sehr positiv im Hinblick auf die Nutzungsentschädigung ein, denn der Abzug des Nutzungsersatzes für die gefahrenen Kilometer wird im Gegensatz zur aktuellen Handhabe der Gerichte stark einzuschränken sein. Davon werden insbesondere vom Dieselskandal betroffene Leasingnehmer*innen profitieren.

Tipp zur Verjährung: Wir raten Betroffenen im Abgasskandal zu einem zügigen Vorgehen, da eine Verjährung drei Jahre ab Kenntnis des amtlichen Rückrufs zum Ende des Jahres eintreten könnte. In sehr vielen Fällen kann allerdings Schadensersatz zehn Jahre lang geltend gemacht werden. Durch Einreichung einer Klage wird die Verjährung gehemmt, so dass Betroffene dann noch von der  erwartenden sehr positiven EuGH-Entscheidung partizipieren können.

Nutzen Sie Ihre Chance auf Schadensersatz und lassen Sie die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vorab prüfen. Wir kümmern uns schnellstmöglich um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung. Für alle ohne Rechtschutzversicherung prüfen wir die Möglichkeit eines Erfolgshonorars bzw. einer Prozesskostenfinanzierung.

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