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Erneut Urteil gegen DKV Deutsche Krankenversicherung AG

Veröffentlicht von Christopher Kress am 31. Juli 2023

Paragraphenzeichen-Kopfsteinpflaster

Wir haben bereits zahlreiche Urteile gegen die DKV wegen unwirksamer Beitragserhöhungen erstritten. In einem aktuellen Urteil hat das Landgericht Düsseldorf die DKV zur Rückzahlung unwirksamer Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung verurteilt. (Urteil vom 27.07.2023, Az. 9 O 163/22, noch nicht rechtskräftig).

Urteil gegen DKV Deutsche Krankenversicherung AG: Darum ging es

Unser Mandant hat bei der DKV Deutsche Krankenversicherung AG eine private Krankenversicherung. Zum 01.04.2018 erhöhte die Versicherung im Tarif unseres Mandanten die Beträge. Nach Prüfung durch unsere Kanzlei forderte er die bezahlten Erhöhungsbeiträge zurück.

Im Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf hat das Gericht festgestellt, dass die Prämienanpassung zum 01.04.2018 den formalen Begründungsanforderungen im Tarif MC 0 und im gesetzlichen Beitragszuschlag zum Tarif MC 0 nicht genügen. Es fehlt an einer den Anforderungen des § 203 Abs. 2 VVG genügenden Mitteilung der maßgeblichen Gründe der Prämienerhöhung.

Das Gericht stellt fest, dass ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer den in den Mitteilungsschreiben vorhandenen Informationen nicht entnehmen kann, dass allein auslösender Faktor der Beitragsüberprüfung eine Veränderung bei den Versicherungsleistungen ist. Das gilt insbesondere angesichts der darin genannten Tabelle. In dieser finden sich zu einigen Tarifen Werte nur in der Rubrik „durchschnittliche Veränderung der Versicherungsleistung“. Bei anderen Tarifen, wie dem streitgegenständlichen, finden sich zusätzliche Bemerkungen in der Rubik „Sterbetafel für die PKV“. Mit dieser Zusammenstellung ist einem durchschnittlichen Versicherungsnehmer nicht erkennbar, dass maßgeblicher Grund allein die Veränderung bei den Versicherungsleistungen ist. Er kann die Bemerkung in der Rubik „Sterbetafel für die PKV“ auch durchaus so verstehen, dass eine Veränderung bei den Sterbewahrscheinlichkeiten ebenfalls Auslöser der Notwendigkeit der Überprüfung einer Prämienanpassung war.

Im Ergebnis erhält unser Mandant Beiträge in Höhe von rund 2300,- Euro zzgl. Zinsen zurück und zahlt wieder den vor der Erhöhung geltenden Beitrag.

Beitragserhöhungen der DKV: Kostenfreier Online-Check

Verbraucher*innen, die bei privaten Krankenversicherungen versichert sind, sollten die Beitragserhöhungen prüfen lassen. Ist die PKV Beitragserhöhung unwirksam, können zu viel gezahlte Beiträge der letzten Jahre rückwirkend erstattet werden. Zudem zahlen Betroffene im Erfolgsfall zukünftig wieder den Tarif, den Sie vor der unwirksamen Erhöhung bezahlt haben. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. Nach Erhalt des Prüfungsergebnisses entschieden Sie, ob wir die Rückforderungen für Sie geltend machen sollen.

Zur kostenfeien Online-Ersteinschätzung

Sie haben weitere Fragen zum aktuellen Urteil oder benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0711 9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Frage über unser Kontaktformular.

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