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ERWE Immobilien AG: Restrukturierung und Zinsstundung der Inhaberschuldverschreibung 2019/2023

Veröffentlicht am 19. Juni 2023

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Die ERWE Immobilien AG hat am 10.06.2023 fällige Zinsen der Inhaberschuldverschreibung 2019/2023 nicht bezahlt und fordert Anleger*innen zur Abstimmung u.a. über die Stundung der fälligen Zinszahlung und eine geplante Restrukturierung der Anleihe auf. Abstimmungszeitraum ist vom 29.06.2023 bis zum 02.07.2023. Unabhängig von der Abstimmung können Betroffene ihre rechtlichen Möglichkeiten zu Rückabwicklung ihrer Kapitalanlage und Schadensersatz prüfen lassen.

ERWE Immobilien AG in finanzieller Schieflage: Aktuelle Entwicklungen

Die Inhaberschuldverschreibung 2019/2023 (ISIN: DE000A255D05 / WKN: A255D0) ist am 10.12.2023 zur Rückzahlung fällig. Laut einer Pressemitteilung der ERWE Immobilien AG rechnet das Unternehmen spätestens zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Schuldverschreibung mit einer Liquiditätsunterdeckung. Zwei Tage nach dem vorgesehenen Termin zur Zinszahlung der Anleihe hat die ERWE Immobilien AG über Pläne zu einer umfassenden finanziellen Restrukturierung der Gesellschaft informiert. Bezüglich der Inhaberschuldverschreibung 2019/2023 gehören dazu u.a. folgende Maßnahmen:

  • Umtausch der Anleihe in Erwerbsrecht in neue Aktien der Gesellschaft
  • Stundung der fälligen Zinszahlungen

Der Zeitraum für die Abstimmung ohne Versammlung ist der vom 29.06.2023 bis zum 02.07.2023. Betroffene können von ihrem Stimmrecht beim Abstimmungsleiter Notar Dr. Dirk Otto per E-Mail, Post oder Fax Gebrauch machen. Ein Muster-Formular zur Stimmabgabe ist auf der Webseite der Gesellschaft verfügbar.

Veröffentlichung des Konzernabschlusses 2022 verschoben – Termin überfällig

Die ERWE Immobilien AG hat die Veröffentlichung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 verschoben. Vorgehsehen für die Veröffentlichung war der 28.04.2023. Das Unternehmen teilte an diesem Tag mit, dass der Termin auf Ende Mai verschoben wird. Stand Mitte Juni 2023 hat die Veröffentlichung immer noch nicht stattgefunden.

ERWE Immobilien AG: Was können Betroffene jetzt tun?

Abgesehen von den weiteren Entwicklungen stellt sich für Betroffene die Frage, wie sie ihr investiertes Geld zurück erhalten und ob Sie eventuelle Schadensersatzansprüche geltend machen können. Dazu haben sie die Möglichkeit, sämtliche in Betracht kommende Ansprüche umfassend überprüfen lassen.

Wenn Sie durch die Kapitalanlage einen Verlust erlitten haben und im Vorfeld der Anlageentscheidung nicht hinreichend über die Risiken des Wertpapieres aufgeklärt wurden oder gar falsche oder unvollständige Informationen erhalten haben, können Sie gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen die Beteiligten geltend machen. Die rechtliche Einschätzung und Empfehlung kann dabei anhand des jeweiligen Falles unterschiedlich ausfallen. Nutzen Sie unseren Online-Fragebogen für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung.

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