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EuGH öffnet Tür für Klagen gegen Thermofenster im Dieselskandal

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 04. März 2022

EU-Flagge-Richterhammer

Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) Athanasios Rantos hat in seinen Schlussanträgen am 3.03.2022 bejaht, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in einem Verfahren gegen das sogenannte Thermofenster im VW-Dieselskandal klageberechtigt ist. Eine Entscheidung wird im Sommer erwartet. Da der EuGH in den allermeisten Fällen den Schlussanträgen des Generalanwalts folgt, ist ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Dieselskandal zu erwarten.

EuGH Gutachten stützt Klagen der DUH

In einem Abgasskandal-Verfahren hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für Fahrzeuge von Volkswagen das sogenannte Thermofenster erlaubt und die Typgenehmigung für die betreffenden Fahrzeuge erteilt. Gegen diese Genehmigungen ging die DUH vor und reichte Klage vor dem Verwaltungsgericht Schleswig ein. Beim Thermofenster handele es sich um eine illegale Abschalteinrichtung. Das Verwaltungsgericht zweifelte an, dass der Verband über die notwendige Klagebefugnis verfüge.

Das Thermofenster

Im Dieselskandal geht es bei vielen Herstellern um eine illegale Abschalteinrichtung in Form des sogenannten Thermofensters. Das Thermofenster regelt das Abgasverhalten von Fahrzeugen im Betrieb abhängig von der Außentemperatur. Grundsätzlich ist es zulässig, bei bestimmten Temperaturen die Abgasreinigung zu reduzieren bzw. abzuschalten, um den Motor vor Schaden zu schützen. Aber: bei vielen Dieselfahrzeugen mit Thermofenster-Technik funktioniert die Abgasreinigung nur bei Temperaturen zwischen 15 °C und 33 °C.
Damit läuft die Abgasreinigung auf dem Prüfstand, wo Temperaturen von etwa die 25 Grad vorgeschrieben sind optimal, im realen Betrieb auf der Straße jedoch nicht. In Deutschland beispielsweise liegen die Durchschnittstemperaturen an nur drei Monaten im Jahr über 15°C. Daher ist anzunehmen, dass das Thermofenster unnötig weit definiert ist und Ausstoß von schädlichem Stickstoff im Alltag dauerhaft größer ist als rechtlich zulässig.

Der Generalanwalt bestätigte in seinen Schlussanträgen, dass eine anerkannte Umweltvereinigung eine Verwaltungsentscheidung, mit der eine EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge erteilt wird, die möglicherweise gegen das Verbot von Abschalteinrichtungen verstößt, vor einem innerstaatlichen Gericht anfechten können muss.

Thermofenster im Dieselskandal: EuGH setzt enge Voraussetzungen für Zulässigkeit

Bereits mit Urteil vom 17.12.2020 hat der EuGH die von VW verwendete Abgas-Software – das Thermo- oder Temperaturfenster – für illegal erklärt (Az. C-693/18). Auch der Schutz vor Verschleiß oder Verschmutzung rechtfertige keine Abschalteinrichtung, sie ist und bleibt unzulässig. Die Entscheidung hat nicht nur unmittelbare Auswirkungen auf Fälle aus dem VW-Konzern, sondern betrifft auch alle anderen Hersteller.

Generalanwalt Rantos äußerte sich erneut zur Zulässigkeit eines Thermofensters. Die Notwendigkeit und damit die Zulässigkeit einer Abschalteinrichtung orientierten sich nicht am Stand der Technik zum Zeitpunkt der Erteilung der EG-Typengenehmigung. Aus dem Unionsrecht ergebe sich ein technikneutraler Ansatz. Automobilhersteller müssten also nicht zwangsläufig die bestmögliche Technik anwenden, aber eben die, die eine Einhaltung der Grenzwerte möglich macht. Gebe es zudem keine Notwendigkeit für eine Abschalteinrichtung, dann sei sie auch nicht zulässig.

Die Deutsche Umwelthilfe geht mit Ihren Klagen nach eigenen Angaben gegen Genehmigungen vor, die in Millionen Fahrzeugen als illegale Abschalteinrichtungen verbaut sind. Den Automobilherstellern droht mit dem nächsten verbraucherfreundlichen EuGH-Urteil im Dieselskandal erneut eine herbe Niederlage.

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