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EuGH-Urteil im Abgasskandal: Abgassoftware in Dieselautos ist illegal – Supergau für die Automobilindustrie

Veröffentlicht von Christopher Kress am 17. Dezember 2020

Richterhammer-und-EU-Flagge

Kurz vor Weihnachten ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Abgasskandal ein Geschenk für betroffene Dieselfahrer, denn sie können nun gestärkt Schadensersatz verlangen. Der EuGH hat mit Urteil vom 17.12.2020 die von VW verwendete Abgas-Software für illegal erklärt (Az. C-693/18). Auch der Schutz vor Verschleiß oder Verschmutzung rechtfertige keine Abschalteinrichtung, ein sogenanntes Thermofenster ist in nahezu allen Fällen unzulässig. Die Entscheidung hat nicht nur unmittelbare Auswirkungen auf Fälle aus dem VW-Konzern, sondern betrifft auch alle anderen Hersteller.

Die gesamte Automobilindustrie ist somit von diesem Urteil betroffen, denn nahezu sämtliche Fahrzeughersteller setzen auf Abschalteinrichtungen. Dazu zählen unter anderem Autobauer wie Volkswagen, Daimler, BMW und Volvo. Selbst Wohnmobile mit Motoren von Fiat und Iveco wurden auf diese Weise manipuliert. Allein in Deutschland befinden sich nach diesem Urteil Millionen von Fahrzeugen in einem illegalen Zustand und müssen zurückgerufen werden.

Fünf Jahre nach Beginn des Abgasskandals hat der Europäische Gerichthof zwei wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Abgasmanipulation in Dieselfahrzeugen beantwortet:

  1. Handelt es sich bei verwendeten Technik, einem Ventil zur Abgasrückführung, um eine verbotene Abschalteinrichtung?
  2. Ist die Verwendung ausnamenweise gerechtfertigt, weil sie den Motor vor Beschädigung oder Unfall schützt?

Softwarefunktion ist eine illegale Abschalteinrichtung

Die EuGH-Richter erklärten Softwarefunktionen für illegal, die nur dazu dienen, Emissionswerte auf dem Prüfstand systematisch zu verringern. Auf diese Weise werden Schadstoffgrenzwerte auf dem Prüfstand eingehalten, im Normalbetrieb auf der Straße jedoch nicht.

Im EuGH-Verfahren ging es um einen Fall aus Frankreich. Gegen den Hersteller wurde wegen arglistiger Täuschung ermittelt. In der Pressemitteilung des EuGH zum Urteil wird dieser mit „X“ bezeichnet. Medienberichten zufolge hat Volkswagen jedoch bestätigt, dass es um seine Fahrzeuge geht. Ein technisches Gutachten im Rahmen des Ermittlungsverfahrens ergab, dass während der Tests die sogenannte Abgasrückführung aktiviert werde, die den Ausstoß gesundheitsschädlicher Stickoxide verringert. Im realen Straßenbetrieb hingegen werde die Rückführung deaktiviert, was zu einem erhöhten Ausstoß von NOx-Emissionen führe. So werden lediglich im Labor Schadstoffgrenzwerte eingehalten.

„Schutz des Motors“ rechtfertigt nicht den Einbau einer Abschalteinrichtung

Der EuGH hat auch dazu Stellung genommen, ob eine unzulässige Abschalteinrichtung unter Umständen gerechtfertigt sein könnte. Denn Herstellern argumentieren regelmäßig damit, Motoren müssten vor Verschmutzung und Verschleiß geschützt werden. Dem hat der EuGH aber eine deutliche Absage erteilt.

„…Daraus ist zu schließen, dass eine Abschalteinrichtung, die bei Zulassungsverfahren systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen von Fahrzeugen verbessert, damit die in der Verordnung festgelegten Emissionsgrenzwerte eingehalten werden und so die Zulassung dieser Fahrzeuge erreicht wird, nicht unter die Ausnahme von dem in der Verordnung aufgestellten Verbot solcher Einrichtungen fallen kann, selbst wenn die Einrichtung dazu beiträgt, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verhindern.“

Abschaltungen der Abgasreinigungen zum Motorschutz seien nur erlaubt, wenn dem Fahrzeug dadurch ein unmittelbarer Schaden drohe.

Gericht folgt der Einschätzung der Generalanwältin

Bereits seit dem 30. April 2020 liegt der Schlussantrag der Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Eleanor Sharpston, im zentralen Verfahren zum VW-Abgasskandal vor. Die Generalanwältin kam zu dem Ergebnis, dass es sich bei der im Motor EA 189 verbauten Vorrichtung um eine unionsrechtlich verbotene Abschalteinrichtung handelt. Der Einschätzung der Generalanwältin ist der EUGH nun gefolgt.

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Das EuGH-Urteil ist wegweisend für alle betroffenen Autofahrer im Abgasskandal um zahlreiche Hersteller und Marken. Nach Ansicht der EuGH-Richter ist das Verbot einer Abschalteinrichtung unumstößlich und umfassend. Viele Hersteller rechtfertigen Abschalteinrichtungen mit dem Verweis auf den Schutz des Motors. Damit fällt die Verteidigung der Hersteller in sich zusammen. Der unzulässige Einbau von Abschalteinrichtung ist mit dieser Argumentation nicht gerechtfertigt.

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