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Fallbeispiel zur Unwirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung

Veröffentlicht von Philipp Niederdellmann am 03. Mai 2024

Mann liest Schreiben vor geöffnetem Laptop

Das Landgericht München I hat in einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall die Generali Deutschland Krankenversicherung AG teilweise zur Rückzahlung unwirksamer Beitragserhöhungen verurteilt (Urteil vom 26.03.2024, Az. 23 0 15878/23, noch nicht rechtskräftig).

Hintergrund des Rechtsstreits und Kernpunkte des Urteils

Unser Mandant ist seit 2003 bei der Generali privat krankenversichert. Die Versicherung umfasst unter anderem den Tarif EKN2500, einen Krankheitskostentarif für ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlungen. Im Laufe der Jahre kam es zu verschiedenen Beitragserhöhungen, die unser Mandant stets bezahlte. Der Versicherungsnehmer war der Ansicht, dass die Generali ihn nicht ausreichend über die Gründe für die Erhöhungen informiert hatte, und sah darin eine Verletzung der Informationspflichten des Versicherers.

Das Gericht stellte fest, dass die Beitragserhöhung im Tarif EKN2500 zum 01.01.2018 formell unwirksam war, da die Versicherung die konkreten Gründe für die Anpassung nicht in einer Weise mitgeteilt hatte, die es dem Versicherungsnehmer ermöglichte, die Erhöhungen nachzuvollziehen. Das Gericht wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Versicherer nicht nur die Tatsache der Beitragsanpassung, sondern auch die maßgeblichen Umstände klar und verständlich darlegen müssen.

Das Landgericht München I stellte fest, dass der Kläger von Januar 2020 bis Dezember 2020 nicht zur Zahlung des erhöhten Beitrags verpflichtet war und verurteilte die Generali Deutschland Krankenversicherung AG zur Rückzahlung von 370, 92 Euro nebst Zinsen.

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Das Urteil zeigt, dass an die Mitteilung von Beitragsanpassungen strenge Anforderungen zu stellen sind. Durch eine detaillierte Auseinandersetzung mit den formalen Anforderungen an Beitragsanpassungen stärkt das Urteil die Position der Verbraucher*innen gegenüber den Krankenversicherungen.

Versicherte müssen nicht jede Beitragserhöhung ungeprüft hinnehmen. Wir empfehlen, bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit von Beitragserhöhungen rechtlichen Rat einzuholen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Ist die PKV-Beitragserhöhung unwirksam, können zu viel gezahlte Beiträge der letzten Jahre rückwirkend erstattet werden. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an. Nach Vorliegen des Prüfergebnisses entscheiden Sie, ob wir die Erstattungsansprüche für Sie geltend machen sollen.

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Philipp Niederdellmann

Autor

Philipp Niederdellmann, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann