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Fehlende Unterlagen bei PKV-Beitragserhöhungen

Veröffentlicht von Christopher Kress am 21. September 2023

Beratungssituation-nur-Hände

Das Landgericht Mannheim hat die INTER Krankenversicherung AG  in einem von unserer Kanzlei vertreten Fall zur Herausgabe von Versicherungsscheinen verurteilt, die der Klägerin abhandengekommen waren (Urteil vom 10.07.2023, Az. 11 O 270/22, rechtskräftig). Das Landgericht bekräftigt somit den Anspruch auf Auskunft gegenüber der privaten Krankenversicherung bezüglich Dokumenten, die für eine Überprüfung der Wirksamkeit von Beitragserhöhungsschreiben notwendig sind.

Fehlende Unterlagen bei PKV-Beitragserhöhungen: Versicherung muss Versicherungsscheine rausgeben

Unsere Mandantin hat bei verschiedenen Umzügen und sonstigen Veränderungen in ihrem Leben die entsprechenden Mitteilungsschreiben verloren. Sie verlangte von der INTER Kopien der Unterlagen. Dieser Aufforderung kam die Krankenversicherung nicht nach.

Das Landgericht Mannheim hat entschieden, dass unserer Mandantin gegen die INTER aus Treu und Glauben gemäß § 242 BGB ein Anspruch auf Auskunft über den Inhalt der Versicherungsscheine bzw. -nachträge und der Beitragsanpassungsschreiben nebst Begründung zusteht. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass den Versicherer im Rahmen eines Rechtsverhältnisses nach Treu und Glauben eine Auskunftspflicht trifft, wenn der Versicherungsnehmer in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Versicherer die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann. Eine Auskunft kann insbesondere verlangt werden, wenn und soweit vom Bestehen eines Zahlungsanspruchs auszugehen ist, zu dessen Durchsetzung die Auskunft dienen soll.

Die Mandantin konnte dem Gericht im Rahmen ihrer informatorischen Anhörung glaubhaft darlegen, dass ihr die Unterlagen in entschuldbarer Weise abhandengekommen sind. Das Landgericht stellte in diesem Zusammenhang ausdrücklich fest, dass es unerheblich sei, ob die Mandantin die Unterlagen unverschuldet oder verschuldet verloren habe. Sofern das Auskunftsverlangen nicht mutwillig oder rechtsmissbräuchlich erscheine, sei es unerheblich, wie und warum die Klägerin in die Lage gekommen sei, erneut Auskunft verlangen zu müssen.

Kostenfreie Ersteinschätzung zu Beitragserhöhungsschreiben: Dies sind die notwendigen Dokumente

Das Urteil zeigt, dass es sich lohnt, gegen die Krankenversicherungen den Rechtsweg zu beschreiten. Leider werfen die privaten Krankenversicherungen ihren eignen Versicherungsnehmern und Versicherungsnehmerinnen oftmals Steine in den Weg und wollen die abhandengekommen Versicherungsscheine auf außergerichtliche Anfrage nicht herausgeben.

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. Zudem machen wir für unsere Mandant*innen Auskunftsansprüche geltend und fordern die Schreiben der Versicherungen über Beitragserhöhungen an. Sie können die Schreiben bei Ihrer Versicherung auch formlos selbst anfordern, denn Versicherungsnehmer*innen haben einen Anspruch auf eine vollständige Auskunft über die letzten zehn Jahre. Gerne stellen wir Ihnen ein Musterschreiben zur Verfügung.

Für eine individuelle Prüfung, ob eine Rückforderung der Beitragserhöhungen in Ihrem Fall möglich ist, benötigen wir

  • die Mitteilungen Ihrer Versicherung über Beitragserhöhungen (meist bezeichnet als Nachtrag zum Versicherungsschein).

AKH-H Rechtsanwälte: Kostenfreie Ersteinschätzung vom Anwalt

  • Kostenfreie Prüfung Ihrer Ansprüche gegenüber Ihrer PKV (maximal zehn Jahre zurück)
  • Kostenlose Berechnung der möglichen Rückzahlung
  • Kostenfreie Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • Leistungsstarkes Team mit über 20 spezialisierten Anwälten und Wirtschaftsjuristen
  • Bundesweite Vertretung, außergerichtlich und vor Gericht

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