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First Real Estate Grundbesitz GmbH insolvent – Schneeballsystem bewahrheitet?
Veröffentlicht am 06. Februar 2007
Wie das Amtsgericht Düsseldorf am vergangenen Freitag bestätigte hat die First Real Estate Grundbesitz GmbH Insolvenzantrag gestellt. Das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Düsseldorfer Kapitalanlagefirma wird seit dem 06.02.2007 unter dem Aktenzeichen 501 IN 31/07 geführt. Laut Informationen des Deutschen Instituts für Anlegerschutz (DIAS) sind von der Insolvenz ca. 8000 Anleger betroffen die in der Vergangenheit rund 60 Mio. € bei der First Real Estate Grundbesitz GmbH investiert haben.
First Real Estate Grundbesitz GmbH insolvent – Schneeballsystem bewahrheitet?
Wie von unserer Kanzlei bereits berichtet ermittelt die Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen Verantwortliche der First Real Estate Grundbesitz GmbH wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetruges unter dem Aktenzeichen 130 Js 44/05. Diesem Ermittlungsverfahren folgte nunmehr eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung welche die Staatsanwaltschaft Düsseldorf aktuell untersucht.
Im Sommer 2006 bat die First Real Estate Grundbesitz GmbH eine Vielzahl ihrer Anleger um Stundung der noch gegenüber den Anlegern bestehenden Zahlungsverpflichtungen. Folglich leistete sie im August 2006 nicht auf fällige Zinszahlungen. Zuletzt blieb und bleibt die First Real Estate Grundbesitz GmbH für all diejenigen die ein informatorisches Interesse an der Entwicklung und v. a. an dem von ihnen eingebrachten Kapital hinsichtlich der Anlage haben unerreichbar.
Anleger sehen sich nunmehr in ihren seit geraumer Zeit gehegten Befürchtungen im vorliegenden Fall in ein Schneeballsystem investiert zu haben bestätigt.
Höchst wahrscheinlich wurden neue Kapitalressourcen auf illegitime Weise beschafft um die Forderungen der Altanleger überhaupt befriedigen zu können. Dass dabei ein Großteil des generell eingebrachten Kapitals hierbei auf der Strecke bleiben muss ist evident. In jedem Fall ist Anlegern anzuraten die zivil- oder strafrechtlichen Ansprüche prüfen zu lassen.
Geschädigte Anleger können über Kontaktformular mit uns Kontakt aufnehmen. Gerne prüfen wir für Sie die in Frage kommenden Ansprüche und machen diese geltend.