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Fundus 28 aktuell: BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde der Sparkasse im Landkreis Neustadt a.d. Aisch – Bad Windsheim zurück

Veröffentlicht am 03. April 2013

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 26. März 2013 die Nichtzulassungsbeschwerde der Sparkasse im Landkreis Neustadt a.d. Aisch – Bad Windsheim gegen das von unsere Kanzlei im Februar 2012 vor dem Oberlandesgericht Köln zugunsten eines Fundus 28 Anlegers erstrittene Urteil zurückgewiesen. Das obergerichtliche Urteil ist damit endgültig rechtskräftig.

Sachverhalt des BGH-Beschlusses

In dem Urteil wurde die beklagte Sparkasse wegen einer Verletzung ihrer Pflicht zur Aufklärung über Provisionen (sog. Kick-Backs) im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen am geschlossenen Immobilienfonds Fundus 28 vom OLG zur Zahlung von Schadensersatz an den Anleger verurteilt. Das Gericht nahm eine entsprechende Aufklärungspflicht an obgleich der Anleger und die Sparkasse weder vor noch nach dem Erwerb des Fonds Fundus 28 in geschäftlichem Kontakt zueinander standen. Die Revision gegen das Urteil ließ das OLG nicht zu. Hiergegen wendete sich die Sparkasse im Landkreis Neustadt a.d. Aisch – Bad Windsheim mit ihrer Nichtzulassungsbeschwerde.

BGH hält an Aufklärungspflichtverletzung der Sparkasse fest

Mit Beschluss vom 26.03.2013 wies der BGH die Beschwerde der Sparkasse nunmehr endgültig zurück. Damit ist die Frage der Aufklärungspflichtverletzung durch die Sparkasse im Landkreis Neustadt a.d. Aisch – Bad Windsheim wegen des Verschweigens von Kick-Back-Zahlungen im Zusammenhang mit dem Vertrieb des Fonds Fundus 28 nunmehr höchstrichterlich bestätigt.

BGH Beschluss stärkt Stellung geschädigter Fundus Fonds Anleger

Durch den o.g. Beschluss werden die Rechte geschädigter Fundus Fonds Anleger entschieden gestärkt. Sofern Fundus Fonds Anleger die Beteiligung später als Mai 2003 gezeichnet haben besteht für selbige nach wie vor noch die Option deren in Betracht kommende Schadensersatzansprüche durch eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei überprüfen zu lassen. Über unser Kontaktformular haben geschädigte Fundus Fonds Anleger die Möglichkeit schnell und unkompliziert mit uns in Verbindung zu treten und sich über deren rechtlichen Optionen umfassend zu informieren.