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Fundus 28 aktuell: Ein Erfahrungsbericht aus deutschen Gerichtssälen – Prozessergebnisse Stand Dezember 2011

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 15. Dezember 2011

Auf vielfachen Wunsch unserer Mandanten wollen wir an dieser Stelle über die bisherigen Prozesserfahrungen und Ergebnisse in Sachen Fundus Fonds 28 berichten. Bekanntlich führt unsere Kanzlei seit dem Jahr 2009 eine Vielzahl von Gerichtsverfahren in Sachen Fundus Fonds 28. Uns ist es gelungen die Prozesse zu einem großen Teil abweichend vom Sitz der beratenden Banken Vertriebe und der Geschäftsführung des Fonds rechtshängig zu machen. So haben wir unsere Mandanten neben dem Landgerichten Köln Aachen und Oberlandesgericht Köln unter anderem vor den Landgerichten Kaiserslautern Trier Saarbrücken Ingolstadt Hannover Koblenz Mosbach München Aschaffenburg Frankfurt am Main Aurich Arnsberg Münster Bamberg Oldenburg Düsseldorf Kassel Heilbronn und Stuttgart mit Verfahren in Sachen Fundus Fonds 28 vertreten.

Erfreulicherweise konnten neben obsiegenden Urteilen für unsere Mandanten teils bereits rechtskräftig auch eine Vielzahl von Vergleichen zugunsten unserer Mandanten abgeschlossen werden. Dem gingen in der Regel umfangreiche Gerichtsverhandlungen nebst Beweisaufnahmen durch Vernehmung von Zeugen voraus.

Wir verweisen an dieser Stelle an unsere vorherige Berichterstattung auf dieser Homepage unter anderem auf die Artikel zu den ergangenen Urteilen der Landgerichte Köln Stuttgart und Koblenz.

Über 100 Verfahren bundesweit anhängig

Derzeit sind wir in Sachen Fundus Fonds 28 u.a. mit über 100 Fällen am Oberlandesgericht Köln befasst. Unsere Erfahrung und Expertise hat in einem ersten Schritt dazu geführt dass das Oberlandesgericht Köln die zuvor befassten Landgerichte Köln und Aachen in einem für die Anleger entscheidenden Punkt aufzuheben und zu korrigieren beabsichtigt. Das Oberlandesgericht Köln hat im Wege eines rechtlichen Hinweises mitteilen lassen dass die zuvor durch die Landgerichte Köln und Aachen vertretene Auffassung dass der Emissionsprospekt des Fundus Fonds 28 ordnungsgemäß über geflossene Rückvergütungen (sogenannte kick-backs) aufklären würde falsch ist. Das Oberlandesgericht Köln hat sich damit der durch unsere Kanzlei vertretenen Auffassung dass insbesondere Bankberater über die ihnen zufließenden Provisionen aufklären müssen angeschlossen. Die einschlägigen Passagen im Fundus Fonds 28 Emissionsprospekt genügen diesen Anforderungen nicht.

Über dies hat sich das Oberlandesgericht Köln bemerkenswerter Weise unserer vehement vertretenen und begründeten Auffassung angeschlossen dass in bestimmten Fällen auch freie Anlageberater über die ihnen zufließenden Provisionen aufklären müssen. Dies wird im Einzelfall im Rahmen von Gerichtsverhandlungen entschieden werden müssen.

Ausblick für 2012

Nachdem das Oberlandesgericht Köln sich etwa ein Jahr intensiv mit den durch uns eingereichten Fällen beschäftigt hat und die zahlreichen gewechselten Schriftsätze auswerten konnte werden sämtliche über 100 Verfahren im Laufe des ersten Quartals des Jahres 2012 individuell und in der Regel mittels umfassender Beweisaufnahmen durch Anhörung von Zeugen verhandelt werden. Wir als Kanzlei freuen uns auf die juristisch und zeitlich herausfordernden nächsten Monate und werden an dieser Stelle selbstverständlich weiter berichten.