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Fundus Fonds 28: Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstreitet erneut Urteile für geschädigte Anleger
Veröffentlicht von Christopher Kress am 31. Oktober 2011
In zwei von unserer Kanzlei erstrittenen Urteilen vom 27.10.2011 hat die 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln die Commerzbank AG zum Schadensersatz und damit zur sog. vollständigen Rückabwicklung der Beteiligung an dem Fonds Fundus 28 verurteilt. Damit konnte nach den Landgerichten Stuttgart und Koblenz ein weiteres Gericht überzeugt werden.
Urteile Fundus Fonds 28: Sachverhalte und Entscheidungen
In dem zugrundeliegenden Sachverhalt wurde den Klägern von dem jeweiligen Anlageberater der Dresdner Bank, die zwischenzeitlich in der Commerzbank AG aufgegangen ist, der Fonds Fundus 28 empfohlen. Die Kläger haben nunmehr nahezu ihr gesamtes investiertes Geld verloren. Die Commerzbank AG hatte in den Prozessen geltend gemacht, die Anleger richtig und vollständig beraten zu haben.
Die 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln hat den Klagen der Fundus 28-Anleger in vollem Umfang stattgegeben, ohne die erzielten Steuervorteile in Abzug zu bringen. Auch dem Anspruch auf entgangenen Gewinn wurde stattgegeben. Die Commerzbank AG wurde daher in einem Fall zur Zahlung von 137.642,64 Euro und im anderen Fall zur Zahlung von 59.931,33 Euro verurteilt.
LG Köln: Fehlende Aufklärung über Provisionen
Beide Urteile stützen sich insbesondere auf die fehlende Aufklärung über Provisionen. Nach der Begründung des Gerichts ist hier der sich aus diesen Zuwendungen ergebende Interessenkonflikt zwischen der objektiven Beratung des Kunden einerseits und dem Gewinninteresse des Bankinstituts andererseits maßgeblich (vgl. BGH Beschl. v. 09.03.2011 und v. 19.07.2011 – XI ZR 191/19). Er setzt damit die Rückvergütungsrechtsprechung des Bundesgerichtshofs um.
Wie die Landgerichte Stuttgart und Koblenz stellt auch das Landgericht Köln insbesondere darauf ab, dass der Emissionsprospekt des Fonds Fundus 28 nicht hinreichend über die Höhe der geflossenen Provisionen aufklärt. Darüber hinaus hat das Gericht im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung festgestellt, dass die Bankberater die Kläger nicht über den Erhalt von Provisionen aufgeklärt haben. Insoweit war die Anlageberatung fehlerhaft und die Commerzbank AG zum Schadensersatz zu verurteilen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Beklagte innerhalb eines Monats Berufung einlegen kann.
Fazit zum Urteil
Das Urteil stärkt die Position der wirtschaftlich geschädigten Fondsanleger, da das Gericht feststellt, dass sich eine Provisionszahlung auch nicht aus dem Emissionsprospekt ergibt. Zudem setzt das Landgericht Köln die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs konsequent um.
Betroffenen Anlegern geschlossener Fonds ist zu raten, ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der auch im Falle der Fundus-Fonds-Beteiligungen zum Jahresende 2011 drohenden Verjährung der Ansprüche ist ein zeitnahes Vorgehen zu erwägen. Über unser Kontaktformular haben Fundus-Fonds-Anleger die Möglichkeit, sich mit uns in Verbindung zu setzen und sich umfassend über ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten zu lassen.