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Fundus Fonds 28: Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilt Commerzbank AG

Veröffentlicht von Christopher Kress am 26. Januar 2015

Entscheidung-Richterhammer

In einem von unserer Kanzlei erstrittenen Urteil vom 22.12.2014 hat die 6. Kammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth die Commerzbank AG zu Schadensersatz in Höhe von über 67.288,00 € und zur vollständigen Rückabwicklung der Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds Fundus Fonds 28 verurteilt.

Urteil zum Fundus Fonds 28: Sachverhalt und Entscheidung

Ein Mitarbeiter der Commerzbank hatte dem Kläger den Fundus Fonds 28 als Kapitalanlage empfohlen. Die Beteiligung stellte sich als nahezu Totalverlust dar. Der Kläger wurde nicht darüber aufgeklärt, dass die Commerzbank AG für die Vermittlung des Fundus Fonds Rückvergütungen erhalten hatte.

Die 6. Kammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat der Klage in vollem Umfang stattgegeben. Das Gericht verurteilte die Commerzbank AG zur Zahlung von Schadensersatz Zug um Zug gegen Abtretung der Ansprüche aus dem Treuhandvertrag.

Das Gericht stützt sein Urteil auf die unterlassene Aufklärung über die Höhe der an die Dresdner Bank bzw. die Commerzbank AG als Rechtsnachfolgerin geflossenen Provisionen in Form von Rückvergütungen (sog. Kick-Backs). Die Beklagte behauptete zunächst, keine umsatzabhängigen Rückvergütungen erhalten zu haben. Dies konnte durch die vorgelegte Vertriebsvereinbarung widerlegt werden. Danach hat die Beklagte nicht mehr daran festgehalten und den Erhalt von Rückvergütungen unstreitig gestellt. Die Beklagte hat nicht substantiiert bestritten, dass sie bzw. ihre Mitarbeiter den Kläger nicht über den Erhalt von Rückvergütungen aufgeklärt haben. Damit hat die Beklagte den Vortrag des Klägers gemäß § 138 III ZPO unstreitig gestellt.

Die beklagte Commerzbank AG wurde antragsgemäß in voller Höhe zum Schadensersatz verurteilt. Steuervorteile hat das Gericht in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht schadensmindernd auf den Schadensersatzanspruch des Klägers angerechnet.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Fazit zum Urteil

Das Urteil stärkt erneut die Position wirtschaftlich geschädigter Anleger geschlossener Fonds. Die Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth reiht sich ein in eine Vielzahl von Urteilen im Zusammenhang mit geschlossenen Fondsbeteiligungen, die unsere Kanzlei für ihre Mandanten bis hin zum Bundesgerichtshof erstritten hat.

Was können betroffene Fondsanleger jetzt tun?

Anlegern geschlossener Fonds empfehlen wir, ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Über unser Kontaktformular haben Anleger geschlossener Fonds die Möglichkeit, sich mit uns in Verbindung zu setzen und sich umfassend über die in ihrem Fall bestehenden Möglichkeiten informieren zu lassen.