Artikel teilen:
Fundus Fonds 34: Bonnfinanz AG vom Oberlandesgericht Karlsruhe wegen fehlerhafter Anlageberatung verurteilt
Veröffentlicht von Christopher Kress am 24. Januar 2015
Die Bonnfinanz AG wurde in einem Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe wegen einer Beteiligung an dem Fundus Fonds Nr. 34 Grand Hotel Heiligendamm GmbH & Co. KG wegen fehlerhafter Anlageberatung verurteilt. Dem von unserer Kanzlei vertretenen Kläger wurde ein Betrag von über 40.000 00 € zugesprochen. Dabei wurde nicht nur das verlorene Kapital sondern auch der entgangene Gewinn des Klägers berücksichtigt.
Fundus Fonds 34 – Urteil gegen Bonnfinanz AG: Sachverhalt und Entscheidung
In dem zugrundeliegenden Sachverhalt wurde dem Kläger von dem Anlageberater der Bonnfinanz AG im Rahmen einer Beratung unter anderem eine Beteiligung an dem Fundus Fonds Nr. 34 Grand Hotel Heiligendamm GmbH & Co. KG in Höhe von 50.000 00 DM empfohlen. Die Anlageberatung fand im Jahr 2001 statt. Der Kläger wollte eine sichere Geldanlage zur Altersvorsorge zeichnen. Dies teilte er dem Berater auch mit. Die Bonnfinanz AG hingegen behauptet sie habe den Kläger über alle Risiken aufgeklärt.
In der Beweisaufnahme vor dem Landgericht Konstanz wurde der klägerische Vortrag im Wesentlichen bestätigt. Das Landgericht Konstanz ist aber fälschlicherweise von einer Verjährung der Ansprüche ausgegangen.
Auffassung OLG Karlsruhe: Fundus Fonds 34 ist eine hochspekulative Anlage
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat nun in dem Urteil vom 30.12.2014 die Bonnfinanz AG verurteilt und wie folgt zu den rechtlichen Aspekten ausgeführt.
Bezüglich des Fundus Fonds 34 (Heiligendamm) ist das Oberlandesgericht der Ansicht dass es sich um eine äußerst riskante Geldanlage handelt. Das Oberlandesgericht führt aus dass eine solche Beteiligung an einem neu gegründeten Unternehmen wie dem noch auszubauenden und dann am Markt im Luxussegment zu etablierenden Hotel in Heiligendamm für den Kläger objektiv ungeeignet war weil es sich um eine ausdrücklich hochspekulative Anlage handelt. Die Wertentwicklung der Anlage kann deshalb von einer Rendite in unbekannter Höhe bis zu einem Totalausfall des eingesetzten Kapitals reichen. Eine solche Anlage entspricht nicht dem Risikoprofil des Klägers und den von ihm verfolgten Anlagezielen. Sie hätte – auch aus der heutigen Sicht – von dem Berater dem Kläger nicht vorgeschlagen werden dürfen.
Die Ansprüche des Klägers sind zudem auch nicht verjährt. Das OLG ist im Hinblick auf die kenntnisabhängige Verjährung richtigerweise der Auffassung dass für den Anleger kein Anlass und keine Pflicht bestanden hat die Geschäftsberichte im Einzelnen zu durchforsten.
Fazit zum Urteil
Das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe stärkt ein weiteres Mal die Stellung wirtschaftlich geschädigter Fonds-Anleger. Insbesondere führt das Gericht in dessen Begründung deutlich aus um was es sich bei dem hier gegenständlichen Fonds Fundus 34 eigentlich handelt nämlich um eine hochspekulative Anlage. Anlegern geschlossener Fonds wird geraten ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.
Kontaktieren Sie uns: Über unser Kontaktformular haben Anleger geschlossener Fonds die Möglichkeit mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über die in deren Fall bestehenden Optionen informieren zu lassen.