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Gallinat-Bank unterliegt vor dem LG Essen

Veröffentlicht am 13. April 2006

Kurzer Prozess

Am Donnerstag den 06.04.2006 entschied das Landgericht Essen in weiteren zwei Fällen dass Darlehensverträge der Gallinat-Bank zur Finanzierung der Beteiligung Immobilienfonds Grundbesitz Wohnbaufonds Ost-West GbR wegen eines Formfehlers nichtig sind.

In den streitgegenständlichen Darlehensverträgen fehlte die Gesamtbetragsangabe also die Angabe aller Zahlungen die der Verbraucher bis zum Darlehensende aufzuwenden hat. Diese Angabe schreibt das Verbraucherkreditgesetz zwingend vor. Angegeben waren nur die Zahlungen bis zum Ende der ersten Zinsbindung. Zudem waren die Tilgungsleistungen nicht berücksichtigt. Dies ist jedoch ungenügend.

Die Gallinat-Bank wurde auf die durch unsere Kanzlei eingereichte Klagen hin zur Erstattung der Darlehensraten für die letzten vier Jahre und zur Freigabe der abgetretenen Lebensversicherungen verurteilt. Anstelle der Rückzahlung der Darlehenssumme kann die Bank nur die Übertragung der Fondsanteile verlangen. Das Urteil das als sog. „Stuhlurteil“ erging ist noch nicht rechtskräftig. Bei einem Stuhlurteil ergeht eine Entscheidung am Ende der Sitzung. Eine solche sofortige Entscheidung ist im Zivilprozess nur bei klaren und eindeutigen Fällen üblich.

Eine Ausfertigung des Urteils in schriftlicher Form liegt noch nicht vor. Das Gericht wies darauf hin dass die Behörde seit vier Wochen bestreikt wurde und daher viele Schriftstücke unerledigt blieben. Die Urteilsausfertigung kann sich daher noch verzögern.