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GE Money Bank GmbH verliert Zahlungsklage gegen Falk-Fonds Gesellschafter

Veröffentlicht am 10. August 2007

Das Oberlandesgericht Dresden entschied durch zwischenzeitlich rechtskräftiges Urteil (Az: 12 U 2211 / 06) vom 25.04.2007 dass der GE Money Bank GmbH als Klägerin gegen Falk-Fonds 75 Gesellschafter kein Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens welches ausschließlich zur Finanzierung eines Anteils an diesem Fonds abgeschlossen worden ist zusteht. Die Falk-Fonds 75 Anleger haben ihre auf Abschluss des Darlehensvertrages gerichteten Erklärungen wirksam widerrufen.

Urteil zugunsten Falk-Fonds Gesellschafter: Sachverhalt und Entscheidung

In dem vom Oberlandesgericht Dresden entschiedenen Fall handelte es sich um den Erwerb eines mittels Darlehen finanzierten Kommanditanteils am Falk-Fonds 75. Dieser wurde Anfang Dezember 2001 im Rahmen einer Haustürsituation durch einen Vermittler angepriesen. Die damals vom Vermittler vorgelegte Beitrittserklärung zum Falk-Fonds 75 wies die Besonderheit auf dass der Erwerb eines Kommanditanteils unter der Bedingung der Fondsdrittfinanzierung stand. Konkret bedeutete dies: Ein Falk-Fonds 75 Anleger musste sich eines Kredites bedienen um sein Kapital auf entsprechende Weise anlegen zu können. Da es sich bei dem hiesigen Fall um ein Jahresabschlussgeschäft (Dezember 2001) gehandelte hat – wurde wegen der Kurzfristigkeit des Beteiligungsangebots seitens des Fondsvertreibers Finanz-Konzept ein Zwischenfinanzierungskredit angeboten. Dieser Zwischenfinanzierungskredit war bis auf Ende Januar 2002 befristet und wurde durch Abschluss eines Endfinanzierungsdarlehens mit der GE Money Bank GmbH zurückbezahlt die ab diesem Zeitpunkt Darlehensgeber war.

Die Falk-Fonds 75 Anleger welche zugleich Darlehensnehmer des von der GE Money Bank GmbH gewährten Endfinanzierungsdarlehens waren widerriefen im Jahr 2003 den zur Fondsanteilsfinanzierung Anfang des Jahres 2002 abgeschlossenen Kreditvertrag gestützt auf das für Haustürgeschäfte geltende Widerrufsrecht. Nachdem diese in der Folgezeit die Rückzahlung des Endfinanzierungsdarlehens verweigerten kündigte die GE Money Bank GmbH den Kreditvertrag und stellte die Darlehensvaluta fällig. Nach erfolgloser außergerichtlicher Zahlungsaufforderung seitens der GE Money Bank GmbH klagte diese – erstinstanzlich – vor dem Landgericht Chemnitz auf Rückzahlung der Darlehensvaluta nebst rückständiger Vertrags- und Verzugszinsen. Diese Klage wurde in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Dresden rechtskräftig abgewiesen. Dies bedeutet dass die Falk-Fonds 75 Anleger die Darlehensvaluta nicht zurückzahlen müssen.

Das Oberlandesgericht Dresden bejahte vorliegend ein Widerrufsrecht der Falk-Fonds 75 Anleger hinsichtlich des Darlehensvertrages aufgrund Haustürsituation obwohl zwischen Vermittlerbesuch und Abschluss des Endfinanzierungsdarlehens mit der GE Money Bank GmbH eine längere Zeitspanne verstrichen war. In diesem Zusammenhang bemängelte das Obergericht die den Anlegern ausgehändigte und unterschriebene Widerrufsbelehrung. Diese verstoße unter mehreren Gesichtspunkten gegen das Gebot der Deutlichkeit. Ferner wurde das Vorliegen eines Verbundgeschäfts bejaht. Das Oberlandesgericht Dresden sah es für erwiesen an dass im Fall der Falk-Fonds 75 eine enge Zusammenarbeit zwischen der GE Money Bank GmbH und dessen Initiatoren stattgefunden habe.

Weiteres Urteil gegen GE Money Bank

Es ist auch unserer Kanzlei gelungen, vor dem Landgericht Darmstadt ein bislang allerdings noch nicht rechtskräftiges abweisendes Urteil (Urteil vom 17.04.2007 Az: 13 O 368 / 06) gegen die GE Money Bank zu erstreiten. Diesem Fall lag ein ähnlicher Sachverhalt wie jener der zu dem obsiegenden rechtskräftigen Urteil vor dem Oberlandesgericht Dresden vom 25.04.2007 geführt hatte zugrunde. Der von uns vertretene Beklagte – Anleger im Falle der Falk-Fonds 68 und 72 – ist nach diesem (noch nicht rechtskräftigen) Urteilsspruch ebenfalls zu keiner Darlehensrückzahlung verpflichtet.

Sollten Sie im Rahmen einer Haustürsituation einen Kommanditanteil an einem Falk-Fonds erworben haben in der Folgezeit das zur Finanzierung erforderliche Darlehen gekündigt haben und – aufgrund Darlehenskündigung seitens der Bank – zur Rückzahlung der Darlehensvaluta aufgefordert worden sein, raten wir Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüfen zu lassen.

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