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Geld zurück nach Online Sportwetten: Erste OLG-Urteile zugunsten der Geschädigten
Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 19. Juni 2023
Die Erfolgsaussichten, Verluste nach Online Sportwetten erfolgreich zurückzufordern, sind deutlich gestiegen. Zum ersten Mal haben Oberlandesgerichte zugunsten der geschädigten Spieler*innen entschieden:
- Das OLG Dresden hat die Betkick Sportwettenservice GmbH dazu verurteilt, einem Spieler seine Verluste in Höhe von rund 12.000,- Euro vollständig zu erstatten (Urteil vom 31.05.2023, Az. 13 U 1753/22, noch nicht rechtskräftig).
- Das OLG Bamberg hat sich in einem sogenannten Hinweisbeschluss dahingehend geäußert, dass Tipico Co. LTd. die Verluste eines Spielers von Online Sportwetten in Höhe von rund 80.000,- Euro vollständig zu ersetzen hat (Beschluss vom 07.06.2023, Az. 10 U 12/23 e).
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Geld zurück nach Online Sportwetten – Anbieter ohne gültige Lizenz
Wie beim Online Casino sind Teilnehmer*innen von Online Sportwetten wegen des Werbeauftritts vieler Anbieter grundsätzlich davon ausgegangen, dass es sich um erlaubte, also legale Wettspiele handelte. Aber auch bei Online Sportwetten mussten die Anbieter laut Glücksspielstaatsvertrag von 2012 eine gültige Lizenz vorweisen, um solche Spielwetten anbieten zu dürfen.
In beiden Fällen haben die Beklagten gegen die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages von 2012 verstoßen. Denn unabhängig davon, ob eine Ausnahmegenehmigung vom gesetzlichen Verbot, Online Sportwetten anzubieten, möglich war, zählt allein, ob eine Konzession zum entsprechenden Zeitpunkt vorgelegen hat oder nicht. Da keine vorlag, haben die Anbieter gegen ein Verbotsgesetz verstoßen und die mit den jeweiligen Spielern geschlossenen Wettverträge sind in der Folge nichtig.
In beiden Fällen hatten sich die beklagten Anbieter von Online Sportwetten damit zu verteidigen versucht, dass sie eine Lizenz beantragt hätten, diese jedoch noch nicht erteilt worden sei. Die beiden Oberlandesgerichte erteilten diesem Argument eine klare Absage.
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