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OLG-Urteil Online Glücksspiel und Verbraucherrechte in Deutschland

Veröffentlicht von Alexander Weigert am 08. Mai 2024

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Das Oberlandesgericht Köln hat in einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall entschieden, dass ein Vertrag über Online-Glücksspiele wegen Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften nichtig ist und der Glücksspielanbieter Tipico einem Spieler dessen Verluste in Höhe von rund 30.000 Euro erstatten muss (Urteil vom 06.05.2024, Az. 19 U 82/23, noch nicht rechtskräftig).

OLG-Urteil Online Glücksspiel: Darum ging es

Unser Mandant hatte zwischen Oktober 2018 und Juli 2020 über die deutschsprachige Internetseite www.tipico.com an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei rund 30.000,- Euro verloren. Die Anbieterin Tipico Games Ltd. mit Sitz in Malta verfügte in diesem Zeitraum über keine in Deutschland gültige Lizenz. Mit Unterstützung unserer Kanzlei klagte der geschädigte Spieler auf Erstattung seiner Verluste mit der Begründung, die Spielverträge seien unwirksam.

In erster Instanz gab das Landgericht Köln der Klage statt und verurteilte Tipico zur Erstattung sämtlicher Verluste. Tipico legte daraufhin Berufung beim Oberlandesgericht Köln ein. Das OLG Köln bestätigte das Urteil des Landgerichts und wies die Berufung zurück.

Kernpunkte des Urteils

Einer der Kernpunkte des Urteils ist die Feststellung, dass die Glücksspielverträge gegen § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag 2012 (GlüStV) verstoßen, der das Veranstalten von Glücksspielen im Internet ohne entsprechende Erlaubnis verbietet. Das Gericht stellte klar, dass solche Verträge nach § 134 BGB nichtig sind, da sie gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen.

Tipico hatte sich in dem Verfahren unter anderem mit § 762 BGB zu verteidigen versucht, wonach Verbindlichkeiten aus einem Spiel oder einer Wette grundsätzlich nicht einklagbar sind. Das Gericht stellte fest, dass diese Vorschrift nicht greife, da der zugrunde liegende Vertrag gegen ein gesetzliches Verbot verstoße und daher von vornherein nichtig sei. Das OLG Köln verneinte auch die Anwendung des § 817 S. 2 BGB, der eine Rückforderung ausschließt, wenn die Leistung in Kenntnis der Nichtigkeit erbracht wurde. Das Gericht ging davon aus, dass der Kläger nicht wissentlich an illegalen Glücksspielen teilgenommen habe.

Die Entscheidung des OLG Köln ist auch deshalb von Bedeutung, weil sie die Schutzzwecke des GlüStV 2012 unterstreicht, die insbesondere dem Schutz der Spielteilnehmer vor suchtgefährdenden, ruinösen oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiels dienen sollen. Damit setzt es ein wichtiges Signal für den Verbraucherschutz in Deutschland.

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Dieses Urteil Die derzeit sehr verbraucherfreundliche Rechtsprechung setzt sich mit dem Urteil des OLG Köln fort. Für Spieler*innen bedeutet dies, dass sie bei der Teilnahme an illegalen Online-Glücksspielen ihre Einsätze zurückfordern können, sofern ihnen die Illegalität nicht bewusst war. Wichtig ist die Unterstützung durch eine erfahrene und spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Wir unterstützen Betroffene bundesweit bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie entsprechende Rückforderungsansprüche geltend machen können, empfehlen wir Ihnen unseren kostenlosen und unverbindlichen Online-Check. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und informieren Sie über Ihre Möglichkeiten, Ihr Geld zurückzubekommen.

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