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Weiteres Urteil gegen bwin: Anbieter muss Verluste erstatten

Veröffentlicht von Alexander Weigert am 08. Mai 2024

Tischkicker-Geldscheine-Sportwetten

Das Landgericht Hamburg hat in einem weiteren von unserer Kanzlei vertreten Fall eine wichtige Entscheidung im Bereich des Online-Glücksspiels getroffen und die Electra Works Ltd, die unter anderem die deutschsprachigen Websites www.bwin.com/de und www.premium.com betreibt, verurteilt, einem Spieler Verluste aus Online Casino und Online Sportwetten in Höhe von 25.817,- Euro nebst Zinsen zu ersetzen (Urteil vom 06.05.2024, Az.: 328 0 64/22, noch nicht rechtskräftig).

Rechtlicher Hintergrund zum Urteil gegen bwin und Entscheidung des Gerichts

Das Verfahren betraf eine Klage gegen Electra Works Ltd, ein Online-Glücksspielunternehmen mit Sitz in Gibraltar. Unser Mandant verlangte erfolgreich die Erstattung von Verlusten aus Online-Glücksspielen und Sportwetten, die er auf den Plattformen des Unternehmens getätigt hatte. Er hatte in den Jahren 2018 bis 2020 über die Webseiten der Anbieterin an Online-Sportwetten und Online-Casinospielen teilgenommen und dabei insgesamt 25817,- Euro verloren. Die Rückforderung wurde damit begründet, dass das Angebot gegen den deutschen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) 2012 verstoße und daher rechtswidrig sei. Die Bwin (Deutschland) Ltd. habe erst im Oktober 2020 eine erste Konzession für das deutsche Sportwettenangebot auf www.bwin.de erhalten und die Elektra Works Gruppe im Jahr 2022 in Deutschland gültige Lizenzen für Automatenspiele und Online-Poker. Das Landgericht Hamburg folgte dieser Argumentation und verurteilte die Electra Works Ltd. zur Zahlung von 25.817,- Euro nebst Zinsen an den geschädigten Spieler.

Die Entscheidungsgründe des Gerichts basieren auf der Feststellung, dass die zwischen dem Spieler und Electra Works geschlossenen Spielverträge wegen Verstoßes gegen § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 nichtig sind. Das Landgericht Hamburg weist in seinem Urteil darauf hin, dass die gesetzlichen Verbote des GlüStV legitime Gemeinwohlziele wie den Jugendschutz und die Bekämpfung der Spielsucht verfolgen. Entscheidend für die Argumentation des Gerichts war auch, dass der Kläger zum Zeitpunkt der Spiele nicht über die Rechtswidrigkeit der Angebote informiert war, was die Beklagte in ihrer Verteidigung geltend gemacht hatte. Das Gericht fand keine Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger sich der Rechtswidrigkeit seines Handelns bewusst war oder sich dieser Einsicht leichtfertig verschlossen hat.

Kostenfreie Ersteinschätzung für Betroffene

Das Urteil bestärkt den Schutz der Spieler*innen in einem Bereich, der durch unklare Regelungen gekennzeichnet ist. Darüber hinaus setzt es ein deutliches Zeichen gegen Praktiken von Online-Glücksspielanbietern, die sich an deutsche Kund*innen wenden, ohne die nationalen Regelungen zu beachten.

Die derzeit sehr verbraucherfreundliche Rechtsprechung setzt sich mit dem Urteil des Landgerichts Hamburg fort. Für Spieler*innen bedeutet dies, dass sie bei der Teilnahme an illegalen Online-Glücksspielen ihre Einsätze zurückfordern können, sofern ihnen die Illegalität nicht bewusst war. Wichtig ist die Unterstützung durch eine erfahrene und spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Wir unterstützen Betroffene bundesweit bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie entsprechende Rückforderungsansprüche geltend machen können, empfehlen wir Ihnen unseren kostenlosen und unverbindlichen Online-Check. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und informieren Sie über Ihre Möglichkeiten, Ihr Geld zurückzubekommen.

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