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Geschlossene Fondsbeteiligungen und Wechselkursrisiko

Veröffentlicht von Andreas Frank am 12. Januar 2012

Bildschirm mit Kursverlauf

Über mehrere Jahre hinweg gelang es den Initiatoren geschlossener Fondsbeteiligungen immer wieder, ihre Bilanzen durch die Aufnahme damals zinsgünstiger Fremdwährungskredite zu schönen. Beliebt waren Kredite in Schweizer Franken und in japanischen Yen. Einst als cleverer Schachzug der Initiatoren gefeiert, entpuppt sich dieser Schritt nun für Tausende von Anlegern als Bumerang: Hält das Kursfeuerwerk der beiden Fremdwährungen an, müssen die Anleger nicht nur um ihre sicher geglaubten Ausschüttungen bangen: Im schlimmsten Fall droht bei anhaltender Schieflage der Beteiligungen der Totalverlust.

Wechselkursrisiko und Fremdwährungsdarlehen: Über 100 Fonds namhafter Initiatoren betroffen

Angelockt von den günstigen Zinsen haben viele Initiatoren geschlossener Immobilien- und Schiffsfondsbeteiligungen seit Ende der 90er Jahre in großem Umfang Fremdwährungskredite aufgenommen, die sie für krisensicher hielten. Schätzungen zufolge haben in den vergangenen zwei Jahrzehnten mehr als 100 Fonds namhafter Initiatoren wie ALCAS, BVT, CFB, DBM/ABN, AMRO, DCM DIV, DFH, DWS, Fundus, Hannover Leasing, HCI Capital, HGA, HSC, IVG, König & Cie., WealthCap sowie Wölbern Invest Fremdwährungsdarlehen aufgenommen.

Die damit verbundenen Risiken von Wechselkursschwankungen wurden häufig zu Lasten von vermeintlichen Zinsvorteilen zwischen 1 und 2 Prozent verdrängt. Das heute bei vielen Anlegern vorherrschende Misstrauen gegenüber dem Fondsmanagement mussten die Initiatoren damals nicht befürchten: Die Aufnahme von Fremdwährungskrediten ließ sich gut als rendite- und ausschüttungssteigernde Maßnahme verkaufen.

Geschlossene Fondsbeteiligungen und Wechselkursrisiko: Anleger zahlen Zeche

Die Zeche für die sich seit einiger Zeit abzeichnende Krise auf den Devisenmärkten zahlen – wie so oft – die Anleger: Durch den rasanten Höhenflug des Schweizer Franken und des japanischen Yen haben sich die vermeintlich günstigen Konditionen der Fremdwährungskredite in ihr Gegenteil verkehrt. Denn nicht nur der Wechselkurs schoss in die Höhe, sondern mit ihm auch die Kreditkosten und die Restschuld.

Die Folge: Viele Fonds, die sich aufgrund der konjunkturellen Entwicklung ohnehin in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, sind derzeit nicht mehr in der Lage, die in die Höhe geschnellten Kreditkosten zu erwirtschaften, geschweige denn fristgerecht zu bedienen. Die sich abzeichnende Liquiditätskrise bekommen als erste die Anleger zu spüren, die oft auf sicher geglaubte Ausschüttungen verzichten müssen. Grund hierfür sind häufig zwischen den Gläubigerbanken – darunter namhafte deutsche Kreditinstitute – und den Fondsinitiatoren in den Darlehensverträgen vereinbarte Ausschüttungsverzichte für den Fall von Liquiditätsengpässen.

Viele Anleger geschlossener Fonds bekommen Wechselkursrisiko zu spüren

Für viele Anleger geschlossener Fonds ist das Währungsrisiko bereits Realität geworden. So müssen allein die Anleger von vier Immobilienfonds, die von der Commerzbank-Tochter CFB initiiert wurden, die Aussetzung von Ausschüttungen aufgrund von Wechselkursschwankungen hinnehmen. Im Einzelnen handelt es sich um die CFB-Beteiligungsgesellschaften Nr. 142, 150, 159 und 165. Nach Expertenmeinung dürfte dieses Schicksal in absehbarer Zeit auch die Anleger der CBF-Beteiligungsgesellschaft Nr. 147 ereilen.

Welche gravierenden Auswirkungen Wechselkursschwankungen auf die aufgenommenen Fremdwährungsdarlehen haben können, mussten unter anderem die Anleger des IVG Fonds Euroselect 14 erfahren. Auch hier mussten die IVG-Anleger ihre vermeintlich sicher geglaubten Ausschüttungen vollständig abschreiben. Noch schlimmer erging es den Schiffsfondsanlegern des HCI Shipping Select 28: Nachdem die Gläubigerbanken nicht mehr bereit waren, auf ausstehende Zins- und Tilgungszahlungen zu verzichten, stimmten die Schiffsfondsanleger dem Notverkauf eines Tankschiffes zu. Für die HCI-Anleger bedeutet dies, dass nunmehr ein Drittel ihrer Einlage uneinbringlich verloren ist.

Auch die Anleger der geschlossenen Immobilienfonds WestFonds 5 (West-Fonds) Solid Growth und Ferienresort Fleesensee (Fleesensee Fonds Fleesensee GmbH & Co. Entwicklungs KG) bangen seit geraumer Zeit um ihre Einlagen. Einer der Gründe für die aktuelle Schieflage beider Fonds: die Aufnahme vermeintlich günstiger Fremdwährungskredite.

Nicht besser erging es bislang den SachsenFonds-Anlegern der folgenden geschlossenen Immobilienfonds: Deutschland-Fonds I Deutschland-Fonds II Österreich-Fonds III Österreich-Fonds V Österreich-Fonds VI sowie Zentraleuropa-Fonds II. Einem anderen Initiator erging es ähnlich: Die geschlossenen Immobilienfonds Amsterdam-Nord und Parkhuis Amsterdam aus dem Hause König & Cie. Auch hier erlag die jeweilige Fondsgesellschaft den vermeintlichen Verlockungen eines günstigen Schweizer Franken-Kredits. Ein Umstand, den die Anleger nun in Form von Ausschüttungsstopps ausbaden müssen.

Fazit: Die vorstehenden – nicht abschließenden – Beispiele machen deutlich, dass das Wechselkursrisiko bei Fremdwährungskrediten ein flächendeckendes Problem darstellt, dessen Auswirkungen viele bislang verschonte Fondsanleger in Kürze zu spüren bekommen werden.

Etlichen geschlossenen Immobilien- und Schiffsfonds droht das Aus

Die Aussicht auf ausbleibende Ausschüttungen ist jedoch nur eines der Schreckensszenarien, mit denen sich viele Anleger, die Milliardenbeträge in geschlossene Immobilien- und Schiffsfonds investiert haben, in naher Zukunft auseinandersetzen müssen: Gelingt es nicht, die von Währungsschwankungen betroffenen Fonds aus ihrer wirtschaftlichen Schieflage zu befreien, drohen in letzter Konsequenz Notverkäufe und Insolvenz. Für die Anleger bleibt dann oft nur der Totalverlust der gesamten Einlage.

Anleger nicht schutzlos

Sollten Anleger von ihrem Anlageberater oder ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem geschlossenen Fonds aufgeklärt worden sein, können Schadensersatzansprüche bestehen. Darüber hinaus kommen für Anleger geschlossener Fondsbeteiligungen Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb in Betracht. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung ergeben.

In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde zudem festgestellt, dass die beratende Bank beim Vertrieb geschlossener Fonds die Rückvergütungen offenlegen muss. Daher kann der Anleger bei Zahlung verdeckter Innenprovisionen (Kick-Backs) und fehlender Aufklärung hierüber verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er die Beteiligung nicht gezeichnet.

Was sollten betroffene Anlegerinnen und Anleger jetzt tun?

Betroffene Anleger problematischer geschlossener Fonds haben die Möglichkeit, ihre in Betracht kommenden Ansprüche umfassend prüfen zu lassen. Die rechtliche Bewertung und Empfehlung kann je nach Einzelfall unterschiedlich ausfallen. Über unser Kontaktformular haben Sie die Möglichkeit mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über die im Einzelfall in Betracht kommenden Möglichkeiten zu informieren.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann