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Gesellschaftertreffen in WGS-Fonds stoßen erneut auf reges Interesse

Veröffentlicht von Andreas Frank am 02. Oktober 2009

Am vergangenen Wochenende hatten WGS-Anleger der o.g. Fonds

  • WGS-Fonds 12 (jetzt GVV-Fonds 12)  Friedrich-List-Straße 44 Leinfelden-Echterdingen
  • WGS Fonds 15 (jetzt GVV-Fonds 15)  Weilimdorfer Straße 189 Stuttgart
  • WGS-Fonds 25 (jetzt GVV-Fonds 25)  Mörikestraße 17-21 Ludwigsburg
  • WGS-Fonds 29 (jetzt GVV-Fonds 29)  Wolfstor 1 Esslingen

die Möglichkeit, sich im Rahmen von GVV-Gesellschaftertreffen über die bestehenden Ausstiegsoptionen zu informieren. Die von unserer Kanzlei moderierten GVV-Gesellschaftertreffen stießen auf regen Zuspruch auf Seiten der betroffenen WGS-Anleger.

Bericht zu Gesellschaftertreffen

Im Zuge der GVV-Gesellschaftertreffen wurden zunächst die in den o.g. WGS-Fonds vorherrschenden Problempunkte erörtert und im Anschluss mögliche Lösungswege diskutiert. Die anwesenden WGS-Gesellschafter äußerten sich enttäuscht über die in den o.g. WGS-Fonds bestehende wirtschaftliche Schieflage. Viele von ihnen haben zwischenzeitlich das Vertrauen in die bestehende Geschäftsführung (GVV-Hausverwaltungs GmbH) verloren und wünschen eine schnelle Beendigung ihrer Gesellschafterstellung.

Besorgt zeigten sich die anwesenden WGS-Anleger insbesondere über die im Zusammenhang mit deren Gesellschafterstellung bestehenden Risiken: Grundsätzlich haften WGS-Anleger nämlich unbegrenzt anteilig im Verhältnis ihrer Beteiligung mit ihrem privatem Vermögen.

Selbst nach dem Ausscheiden aus der WGS-Gesellschaft bzw. der Auflösung der WGS-Gesellschaft besteht die Haftung für Verbindlichkeiten die zum Zeitpunkt des Ausscheidens schon begründet waren 5 Jahre lang fort. Die 5-Jahresfrist beginnt erst mit Kenntnis des Gläubigers.

Nicht oder nur geringe jährliche Ausschüttungen hohe Geschäftsführungs- und Steuerberatungskosten sowie ein nie gänzlich auszuschließendes Nachschussrisiko haben die anwesenden WGS-Gesellschafter in deren Wunsch nach einem zeitnahen Ausstieg bestärkt. Im Anschluss an eine sehr rege und engagiert geführte Diskussion waren sich die anwesenden WGS-Gesellschafter einig dass ein Ausstieg aus der Gesellschaft nur durch die vorherige Bündelung aller Gesellschafterinteressen möglich ist. Einige der anwesenden WGS-Gesellschafter haben sich im Anschluss an die GVV-Gesellschaftertreffen bereit erklärt aktiv an dem Aufbau einer schlagkräftigen Mehrheit mitzuwirken.

Bankenrechtliches Vorlehnen prüfen lassen

Für all diejenigen WGS-Gesellschafter die die Fondsbeteiligung über ein Darlehen finanziert haben und bislang noch keinen Vergleich mit der ursprünglich finanzierenden Bank haben schließen können, besteht zudem die Option ein bankenrechtliches Vorgehen überprüfen zu lassen. Infolge einer unlängst ergangenen bahnbrechenden BGH-Entscheidung besteht diese Möglichkeit auch für solche WGS-Gesellschafter die das Darlehen bereits zurückgeführt oder auf ein anderes Kreditinstitut umgeschuldet haben.

Betroffene WGS-Anleger können über das Kontaktformular mit uns in Verbindung treten. Gerne informieren wir Sie über die bestehenden Handlungsoptionen und prüfen die in Betracht kommenden Ansprüche. WGS-Anleger die bereit sind eine Mehrheitenbildung aktiv zu unterstützen können ebenfalls über das Kontaktformular gerne an uns herantreten.

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