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Gesellschaftertreffen in WGS-Fonds stoßen erneut auf reges Interesse

Veröffentlicht von Andreas Frank am 02. Oktober 2009

Veranstaltung-Stühle

Am vergangenen Wochenende hatten WGS-Anleger der o.g. Fonds

  • WGS-Fonds 12 (jetzt GVV-Fonds 12)  Friedrich-List-Straße 44 Leinfelden-Echterdingen
  • WGS Fonds 15 (jetzt GVV-Fonds 15)  Weilimdorfer Straße 189 Stuttgart
  • WGS-Fonds 25 (jetzt GVV-Fonds 25)  Mörikestraße 17-21 Ludwigsburg
  • WGS-Fonds 29 (jetzt GVV-Fonds 29)  Wolfstor 1 Esslingen

die Möglichkeit, sich im Rahmen von GVV-Gesellschaftertreffen über die bestehenden Ausstiegsoptionen zu informieren. Die von unserer Kanzlei moderierten GVV-Gesellschaftertreffen stießen auf regen Zuspruch auf Seiten der betroffenen WGS-Anleger.

Bericht zu GVV-Gesellschaftertreffen

Im Rahmen der GVV-Gesellschafterversammlungen wurden zunächst die in den o.g. WGS-Fonds vorherrschenden Problempunkte erörtert und anschließend mögliche Lösungsansätze diskutiert. Die anwesenden WGS-Gesellschafter zeigten sich enttäuscht über die wirtschaftliche Schieflage der o.g. WGS-Fonds. Viele von ihnen haben mittlerweile das Vertrauen in die bestehende Geschäftsführung (GVV-Hausverwaltungs GmbH) verloren und wünschen eine schnelle Beendigung ihrer Gesellschafterstellung.

Besorgt zeigten sich die anwesenden WGS-Anleger insbesondere über die Risiken, die mit ihrer Gesellschafterstellung verbunden sind: WGS-Anleger haften grundsätzlich unbeschränkt anteilig im Verhältnis ihrer Beteiligung mit ihrem Privatvermögen.

Auch nach dem Ausscheiden aus der WGS bzw. der Auflösung der WGS besteht die Haftung für Verbindlichkeiten, die zum Zeitpunkt des Ausscheidens bereits begründet waren, noch 5 Jahre fort. Die 5-Jahres-Frist beginnt erst mit Kenntnis des Gläubigers.

Keine oder nur geringe jährliche Ausschüttungen, hohe Verwaltungs- und Steuerberatungskosten sowie ein nie ganz auszuschließendes Nachschussrisiko bestärkten die anwesenden WGS-Gesellschafter in ihrem Wunsch nach einem zeitnahen Ausstieg. Nach einer sehr lebhaften und engagierten Diskussion waren sich die anwesenden WGS-Gesellschafter einig, dass ein Ausstieg aus der Gesellschaft nur durch eine vorherige Bündelung aller Gesellschafterinteressen möglich ist. Einige der anwesenden WGS-Gesellschafter erklärten sich bereit, im Anschluss an die GVV-Gesellschafterversammlungen aktiv an der Bildung einer schlagkräftigen Mehrheit mitzuwirken.

Bankenrechtliches Vorlehnen prüfen lassen

Für alle WGS-Gesellschafter, die ihre Fondsbeteiligung über ein Darlehen finanziert haben und bislang noch keine Einigung mit der ursprünglich finanzierenden Bank erzielen konnten, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, ein bankrechtliches Vorgehen prüfen zu lassen. Diese Möglichkeit besteht nach einer aktuellen wegweisenden Entscheidung des Bundesgerichtshofes auch für solche WGS-Gesellschafter, die das Darlehen bereits getilgt oder auf ein anderes Kreditinstitut umgeschuldet haben.

Betroffene WGS-Anleger können sich über das Kontaktformular an uns wenden. Wir informieren Sie gerne über die bestehenden Handlungsmöglichkeiten und prüfen die in Betracht kommenden Ansprüche. WGS-Anleger, die bereit sind, eine Mehrheitsbildung aktiv zu unterstützen, können sich ebenfalls über das Kontaktformular an uns wenden.

Kontaktformular

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann