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Hanseatische Fußballkontor: Wie sich betroffene Anleger jetzt wehren können

Veröffentlicht von Andreas Frank am 25. März 2020

Münzenstapel-vor-Uhr

Fußball bewegt weltweit bekanntlich nicht nur die Herzen von Millionen Fans, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht Millionen an Investitionen. Besonders lukrativ: Der Handel mit Transferrechten von Fußballspielern. Neben den Vereinen und Spielervermittlern verdienten hieran bis zuletzt auch zahlreiche deutsche Finanzanbieter, wie die Hanseatische Fußballkontor mit Sitz in Schwerin. Für deren Anleger stellte sich die Investition in die seitens der Hanseatische Fußballkontor angebotenen Produkte alles andere als Gewinn steigernd dar: Denn statt der versprochenen Renditen von bis zu 10 % sehen sich die weit über 2000 deutschen Anleger der Hanseatische Fußballkontor mittlerweile Rückzahlungsforderungen des Insolvenzverwalters ausgesetzt.

Hanseatische Fußballkontor: Start mit Genussrechten

Die ursprünglich noch unter dem Namen Hanseatische Fußballkontor Genussrechte GmbH gegründete Gesellschaft startete im Jahr 2011 mit dem Handel von Genussrechten. 2013 änderte die – dann unter dem neuen Namen Hanseatische Fußballkontor Invest GmbH firmierende Gesellschaft -ihren Geschäftsbetrieb in den Handel mit Nachrangdarlehen, d.h. Darlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt um.

Finanztest: Etwa 2500 Anleger an Hanseatischer Fußball Kontor beteiligt

Recherchen der Zeitschrift Finanztest zufolge hatten seit deren Gründung bis zu 2500 Anleger seitens der Hanseatischen Fußballkontor GmbH herausgegebene Nachrangdarlehen in Höhe von durchschnittlich 9.000,- EUR gezeichnet. Den Darlehensnehmern, die sich an den Hanseatische Fußball Kontor Produkten für einen Zeitraum zwischen 6 Monaten und 5 Jahren beteiligenden, wurde eine Verzinsung von bis zu 8 % in Aussicht gestellt. Laut den seitens Finanztest ausgewerteten Verkaufsbroschüren der Hanseatischen Fußballkontor, basierten die anvisierten Gewinnmargen dabei in zu erzielenden Mehrerlösen aus dem Handel mit Transferrechten für junge Fußball Talente.

Verbraucherschützer warnen früh vor Hanseatische Fußballkontor

Das Portal Kapital Markt Intern (kmi) hatte bereits unmittelbar nach dem Start des Hanseatischen Fußball Kontor Handels im Jahr 2011 vor den spezifischen Risiken eines solchen „Nischen-Produkts“ gewarnt. Bereits 1 Jahr zuvor hatte die Zeitschrift Finanztest in deren Onlineausgabe den seitens der Hanseatischen Finanzkontor herausgegebenen geschlossenen Fonds FTR 1 Fußball GmbH & Co. KG auf deren Warnliste gesetzt.

Hiobsbotschaften für Hanseatische Fußballkontor Anleger häufen sich

Wie so oft in jüngster Vergangenheit erlebt, konnten auch die Produkte der Hanseatischen Fußballkontor die in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllen: Nachdem die Auszahlungen aus den Nachrangdarlehen bereits monatelang ausgeblieben waren, musste die Hansatische Fußball Kontor infolge Zahlungsunfähigkeit vor knapp drei Jahren den Gang in die Insolvenz antreten. Laut Recherchen des Anlegerportals Finanzcheck dürfte einer der Hauptgründe für die Insolvenz der Hanseatischen Fußballkontor das bereits Ende 2014 seitens des Weltfußballverbands FIFA ergangene und einen Ausschluss von Privatinvestoren gleichkommende Verbot so genannter „Third Party Ownershipts“ (TPO) gewesen sein.
Die Insolvenz der Hanseatischen Fußballkontor blieb jedoch nicht die einzige Hiobsbotschaft für die bundesweit 2500 betroffenen Hanseatischen Fußballkontor Zeichner. Recherchen des Anlegerportals Finanzcheck zufolge, soll bereits seit dem Frühjahr 2014 bekannt gewesen sein, dass die Rückzahlung der Anlegergelder seitens der Hanseatischen Fußballkontor Verantwortlichen nur mittels neu generierter Investitionen möglich war. Zwischenzeitlich hat die Staatsanwaltschaft Schwerin gegen die Hanseatische Fußballkontor Verantwortlichen Ermittlungen wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs aufgenommen.

Umstritten: Insolvenzverwalter fordert Auszahlungen zurück

Auch solche Anleger, die noch vor der Insolvenz der Hanseatischen Fußballkontor in den Genuss der Rückzahlung ihrer eingezahlten Investition gekommen waren, müssen jetzt um den Verbleib ihrer Gelder zittern.
Zwischenzeitlich ist der vom zuständigen Gericht bestellte Insolvenzverwalter dazu übergegangen, von eben solchen Hanseatischen Fußballkontor Anlegern die eingezahlte Summe zurückzufordern. Der Insolvenzverwalter stützt dabei dessen Zahlungsanspruch gegen die Hanseatischen Fußballkontor Zeichner auf die Vorschrift des € 134 I InsO. Laut Argumentation des Insolvenzverwalters hätten nämlich mit Bekanntwerden der Insolvenzreife des Hanseatischen Fußballkontors ab dem 01.04.2014 seitens der Gesellschaft keinerlei Zahlungen mit Rangrücktritt an die Darlehensnehmer geleistet werden dürfen. Demnach, so die weitere Begründung des Hanseatische Fußballkontor Insolvenz Verwalters, habe eine Unentgeltlichkeit im Sinne des § 134 I InsO vorgelegen.

Ob sich die Argumentation des Hanseatischen Fußballkontor Insolvenzverwalters durchsetzt, ist rechtlich höchst umstritten. So stützt sich der Insolvenzverwalter im Rahmen der Rückzahlungsforderung gegenüber den Hanseatischen Fußballkontor Anlegern zum einen auf den Verdacht eines vermeintlichen Schnellballsystems. Hiergegen spricht: Eine den o.g. Vorwurf der im Verfahren gegen die Hanseatischen Fußballkontor Anleger bestätigende Anklage liegt bis dato nicht vor.

Zweifel an Rechtmäßigkeit der Hanseatischen Fußballkontor Nachrangklausel

Darüber hinaus bestehen durchaus nicht unbegründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der seitens des Hanseatischen Fußballkontor Insolvenzverwalters als weiteres Rückzahlungsargument herangezogenen Nachrangklausel. Sollte diese – wie in vergleichbaren Fällen durchaus vorgekommen – tatsächlich unwirksam sein, könnten sich die betreffenden Hanseatischen Fußballkontor Zeichner auf die Entgeltlichkeit im Sinne der InsO und infolgedessen auf die Rechtmäßigkeit der erhaltenen Auszahlung berufen.

Möglichkeiten für betroffene Hanseatische Fußballkontor Anleger

Wie die vorgenannten Ausführungen zeigen, sind betroffene Anleger der Hanseatischen Fußballkontor nicht schutzlos gestellt. Insbesondere von Rückzahlungsforderungen des Hanseatischen Fußballkontor Insolvenzverwalters betroffene Anleger sollten jetzt nicht länger zuwarten, sondern deren in Betracht kommenden Abwehransprüche aktiv prüfen lassen.

Hinweis: Gerne unterstützen wir betroffene Anleger der Hanseatischen Fußballkontor auch bei der Anmeldung ihrer Ansprüche zur Insolvenztabelle.

Für Anleger, deren Beteiligung an der Hansetischen Fußballkontor über eine Bank oder einen Finanzdienstleister vermittelt wurde, besteht zudem die Option, deren in Betracht kommenden Schadensersatzansprüche wegen einer etwaigen Falsch- bzw. Fehlberatung überprüfen zu lassen.
Nutzen Sie unser Onlineformular für eine unverbindliche und kostenfreie Prüfung Ihrer möglichen Ansprüche.

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