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Hanseatische Fußballkontor: Wie sich betroffene Anleger jetzt wehren können

Veröffentlicht von Andreas Frank am 25. März 2020
Aktualisiert am 10. Februar 2025
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Fußball bewegt bekanntlich weltweit nicht nur die Herzen von Millionen Fans, sondern auch Millioneninvestitionen in wirtschaftlicher Hinsicht. Besonders lukrativ: der Handel mit den Transferrechten von Fußballspielern. Neben Vereinen und Spielervermittlern verdienten daran bis vor kurzem auch zahlreiche deutsche Finanzdienstleister wie das Hanseatische Fußballkontor mit Sitz in Schwerin. Für deren Anleger war die Investition in die von der Hanseatischen Fußballkontor angebotenen Produkte alles andere als renditeträchtig: Statt der versprochenen Renditen von bis zu 10 % sehen sich die weit über 2.000 deutschen Anleger der Hanseatischen Fußballkontor inzwischen Rückzahlungsforderungen des Insolvenzverwalters ausgesetzt.

Hanseatische Fußballkontor: Start mit Genussrechten

Die ursprünglich noch unter dem Namen Hanseatische Fußballkontor Genussrechte GmbH gegründete Gesellschaft startete im Jahr 2011 mit dem Handel von Genussrechten. 2013 änderte die – dann unter dem neuen Namen Hanseatische Fußballkontor Invest GmbH firmierende Gesellschaft -ihren Geschäftsbetrieb in den Handel mit Nachrangdarlehen, d.h. Darlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt um.

Nach Recherchen der Zeitschrift Finanztest haben seit Gründung bis zu 2.500 Anleger Nachrangdarlehen in Höhe von durchschnittlich 9.000,- EUR gezeichnet. Den Darlehensnehmern, die sich für einen Zeitraum zwischen 6 Monaten und 5 Jahren an den Produkten beteiligten, wurde eine Verzinsung von bis zu 8 % in Aussicht gestellt. Nach den von Finanztest ausgewerteten Verkaufsprospekten des Hanseatischen Fußballkontors basierten die angestrebten Gewinnmargen auf zu erzielenden Mehrerlösen aus dem Handel mit Transferrechten für junge Fußballtalente.

Verbraucherschützer warnen früh

Das Portal Kapital Markt Intern (kmi) hatte bereits unmittelbar nach Auflage des Hanseatischen Fußball Kontor Handels im Jahr 2011 vor den spezifischen Risiken eines solchen „Nischenproduktes“ gewarnt. Bereits 1 Jahr zuvor hatte die Zeitschrift Finanztest in ihrer Online-Ausgabe den von der Hanseatischen Finanzkontor aufgelegten geschlossenen Fonds FTR 1 Fußball GmbH & Co. KG auf die Warnliste gesetzt.

Hiobsbotschaften für Hanseatische Fußballkontor Anleger häufen sich

Wie so oft in der jüngeren Vergangenheit konnten auch die Produkte die in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllen: Nachdem die Auszahlungen aus den Nachrangdarlehen bereits seit Monaten ausblieben, musste die Hanseatische Fußballkontor vor knapp drei Jahren wegen Zahlungsunfähigkeit den Gang in die Insolvenz antreten. Einer der Hauptgründe für die Insolvenz dürfte nach Recherchen des Anlegerportals Finanzcheck das bereits Ende 2014 vom Weltfußballverband FIFA ausgesprochene Verbot von sogenannten „Third Party Ownership“ (TPO) gewesen sein, das einem Ausschluss privater Investoren gleichkommt.

Die Insolvenz blieb jedoch nicht die einzige Hiobsbotschaft für die bundesweit 2500 betroffenen Zeichner der Hanseatischen Fußballkontor. Nach Recherchen des Anlegerportals Finanzcheck soll bereits seit dem Frühjahr 2014 bekannt gewesen sein, dass die Rückzahlung der Anlegergelder durch die Verantwortlichen der Hanseatischen Fußballkontor nur durch neu generierte Investitionen möglich war. Zwischenzeitlich hat die Staatsanwaltschaft Schwerin ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs eingeleitet.

Umstritten: Insolvenzverwalter fordert Auszahlungen zurück

Auch Anleger, die vor der Insolvenz des Hanseatischen Fußballkontors in den Genuss der Rückzahlung ihrer geleisteten Einlage gekommen sind, müssen nun um den Verbleib ihrer Gelder zittern. Der vom zuständigen Gericht bestellte Insolvenzverwalter hat inzwischen damit begonnen, von eben diesen Anlegern der Hanseatischen Fußballkontor das eingezahlte Geld zurückzufordern. Dabei stützt der Insolvenzverwalter seinen Zahlungsanspruch gegen die Zeichner des Hanseatischen Fußballkontors auf die Vorschrift des § 134 I InsO. Denn, so die Argumentation des Insolvenzverwalters, mit Kenntnis der Insolvenzreife des Hanseatischen Fußballkontors hätte die Gesellschaft ab dem 01.04.2014 keine Zahlungen mit Rangrücktritt an die Darlehensnehmer mehr leisten dürfen. Damit, so die weitere Argumentation des Insolvenzverwalters des Hanseatischen Fußballkontors, habe eine Unentgeltlichkeit im Sinne des § 134 I InsO vorgelegen.

Ob sich die Argumentation Insolvenzverwalters durchsetzen wird, ist rechtlich höchst umstritten. So stützt sich der Insolvenzverwalter im Rahmen der Rückforderung gegenüber den Anlegern zum einen auf den Verdacht eines angeblichen Schnellballsystems. Dem steht entgegen, dass eine den vorgenannten Vorwurf bestätigende Anklageschrift im Verfahren gegen die Anleger bislang nicht vorliegt.

Zweifel an Rechtmäßigkeit der Nachrangklausel

Darüber hinaus bestehen durchaus nicht unbegründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der seitens des Insolvenzverwalters als weiteres Rückzahlungsargument herangezogenen Nachrangklausel. Sollte diese – wie in vergleichbaren Fällen durchaus vorgekommen – tatsächlich unwirksam sein, könnten sich die Zeichner auf die Entgeltlichkeit im Sinne der InsO und infolgedessen auf die Rechtmäßigkeit der erhaltenen Auszahlung berufen.

Möglichkeiten für betroffene Hanseatische Fußballkontor Anleger

Wie die vorgenannten Ausführungen zeigen, sind betroffene Anleger der Hanseatischen Fußballkontor nicht schutzlos gestellt. Insbesondere von Rückzahlungsforderungen des Insolvenzverwalters betroffene Anleger sollten jetzt nicht länger zuwarten, sondern deren in Betracht kommenden Abwehransprüche aktiv prüfen lassen. Wir unterstützen betroffene Anleger auch bei der Anmeldung ihrer Ansprüche zur Insolvenztabelle.

Für Anleger, deren Beteiligung an der Hansetischen Fußballkontor über eine Bank oder einen Finanzdienstleister vermittelt wurde, besteht zudem die Option, deren in Betracht kommenden Schadensersatzansprüche wegen einer etwaigen Falsch- bzw. Fehlberatung überprüfen zu lassen.
Nutzen Sie unser Onlineformular für eine unverbindliche und kostenfreie Prüfung Ihrer möglichen Ansprüche.

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Sie haben weitere Fragen? Sie erreichen uns per E-Mail über unser Kontaktformular oder telefonisch unter 0711 9308110.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann