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HCI Shipping Select XI: 2 weiteren Schiffsgesellschaften droht das Aus

Veröffentlicht von Andreas Frank am 14. September 2012

An gleicher Stelle hatten wir bereits über den in Schieflage geratenen Schiffsfonds HCI Shipping Select XI berichtet. Nach der bereits im Mai diesen Jahres bekannt gewordenen Insolvenzanmeldung der HCI Shipping Select XI Einschiffsgesellschaft  MS HR Magician droht nun auch zwei weiteren HCI Schiffsgesellschaften – MS „Bianca Rambow“ und MS „Pauline“ das gleiche Schicksal.  Für den Fall dass das den HCI Shipping Select XI Anleger in einem unserer Kanzlei vorliegenden Rundschreiben vom 10.09.2012 vorgestellte Sanierungskonzept nicht die erforderliche Zustimmung finden sollte dürfte laut Einschätzung des Fondsinitiators ein Notverkauf der MS „Bianca Rambow“ sowie der MS „Pauline“ sowie eine damit einhergehende Insolvenz beider HCI Schiffsgesellschaften unvermeidbar sein.

MS „Bianca Rambow“: HCI Gesellschafter sollen € 650.000 – nachschießen

Wie dem HCI Rundschreiben vom 10.09.2012 ist die HCI Shipping Select Schiffsgesellschaft MS Bianca Rambow ohne fremde Hilfe nicht mehr in der Lage die ausstehenden Tilgungsraten und Fremdkapitalzinsen zu bedienen. Laut Einschätzung von HCI benötigt die Schiffsgesellschaft MS Bianca Rambow zur Vermeidung der Insolvenz eine Finanzspritze in Höhe von € 650.000,-. Mit dieser Summe – so die im Rundschreiben seitens HCI geäußerte Prognose – können die Anleger des HCI Shipping Select XI im Falle des für Ende 2014 vorgesehenen Verkauf des Fondsschiffes MS „Bianca Rambow“ mit einer Ausschüttung in Höhe von 5 41  % des ihrerseits in den Dachfonds investierten Geldes rechnen.

Zur Rettung der HCI Einschiffsgesellschaft MS „Pauline“ werden „mindestens“ € 800.000 – benötigt

Wie den HCI Shipping Select XI Anlegern in dem Rundschreiben vom 10.09.2012 ferner mitgeteilt wird reichen auch die für 2012 prognostizierten Nettopoolraten nicht aus um die angelaufenen Betriebs- und Finanzierungskosten zu bedienen. Laut Einschätzung von HCI benötigt die Schiffsgesellschaft MS „Pauline“ „mindestens“ eine Summe in Höhe von € 800.000 – um die ansonsten drohende Insolvenz der HCI Shipping Select XI Schiffsgesellschaft abwenden zu können. Im Falle des Zustandekommens des den HCI Shipping Select XI Anlegern vorgestellten Sanierungskonzepts können die Zeichner hier im Falle des für 2016 vorgesehenen Schiffsverkaufs mit einer Ausschüttung in Höhe von 4 85 % des ihrerseits in den Dachfonds investierten Geldes rechnen.

Laut dem HCI Rundschreiben vom 10.09.2012 sollen sich die HCI Shipping Select XI Anleger im Rahmen eines schriftlichen Umlaufverfahrens bis spätestens 01.10.2012 für oder gegen das vorgestellte Sanierungskonzept entscheiden. Geht es nach dem Willen von HCI sollen die angeschriebenen HCI Shipping Select XI Anleger für das ihnen vorgestellte Sanierungskonzept stimmen und somit Nachschüsse in Höhe von insgesamt 1 45 Millionen € zwecks Rettung der beiden Schiffsgesellschaften erbringen.

Düstere Bilanz für Anleger des HCI Shipping Select XI

Unabhängig davon wie sich die Anleger des 2005 aufgelegten Schiffsfonds HCI Shipping Select XI entscheiden fällt die bisherige Bilanz ihrer Beteiligung düster aus: So erhielten die Anleger des HCI Shipping Select XI laut HCI Leistungsbilanz 2010 statt der prognostizierten 8 % überhaupt keine Ausschüttungen. Auch 2009 mussten die HCI Shipping Select XI Zeichner laut Angaben des Portals www.zweitmarkt.de bereits auf Ausschüttungen verzichten. Im Falle eines vorzeitigen Verkaufs ihrer Schiffsfondsbeteiligung hätten die HCI Shipping Select XI Anleger gemäß den Angaben des Portals www.zweitmarkt.de zuletzt 10 %  (Stand: 19.12.2011) ihrer ursprünglich in den HCI Schiffsfonds investierten Einlage erhalten.

Schiffsfonds-Krise: Nachschusszahlungen für Schiffsfonds-Anleger keine Seltenheit

Um die in finanziell unruhigem Fahrwasser manövrierenden Fondsschiffe überhaupt noch retten zu können verständigen sich  zahlreiche Schiffsfonds Initiatoren bzw. Reedereien mit den Gläubigerbanken auf Sanierungskonzepte. Den Preis für die vermeintliche Rettung der in Schräglage geratenen Fondsschiffe zahlen dabei stets die unzähligen Schiffsfondsanleger: Neben  Ausschüttungsstopps oder sogar Ausschüttungsrückforderungen werden sie dabei oftmals mittels Nachschussforderungen zur Kasse gebeten. Nicht selten werden die ohnehin schon Leid geprüften Schiffsfonds-Anleger dabei  vor die „Wahl“ gestellt: Entweder die Schiffsfondsanleger stimmen den oftmals als „freiwillig“ deklarierten Nachschussforderungen zu oder sie verweigern sich dem seitens Schiffsfonds Initiatoren nicht selten als letzten Ausweg zur Rettung der maroden Fondsschiffe propagierten Sanierungskonzept. Schiffsfonds-Anlegern die den Nachschussforderungen kritisch oder ablehnend gegenüberstehen werden in diesem Zusammenhang die Konsequenzen einer solchen Haltung unmissverständlich dargelegt: Erteilen die Schiffsfonds-Anleger nämlich der geplanten auf Nachschuss- oder Ausschüttungsrückforderungen basierenden Sanierung der Fondsschiffe keine Zustimmung müssen sie – so der meist unverhohlene Tenor der Schiffsfonds Initiatoren Rundschreiben – mit der naheliegenden Insolvenz der Schiffsgesellschaften und dem damit für die Anleger oftmals einhergehenden Verlust der kompletten Einlage rechnen.

Nachschusszahlungen sowie Ausschüttungsrückforderungen nicht unumkehrbar

Schiffsfondsanleger die seitens des Insolvenzverwalters oder der Schiffsfonds Initiatoren bzw. der Fondsgesellschaft Ausschüttungsrückforderungen  erhalten haben sind in rechtlicher Hinsichtlich nicht schutzlos gestellt. Gleiches gilt in den Fällen in denen Schiffsfondsanleger zur Sanierung der in wirtschaftliche Schräglage geratenen Fondsschiffe zu Nachschusszahlungen aufgefordert worden sind.
Schiffsfondsanleger die von Ausschüttungsrückforderungen oder Nachschussaufforderungen betroffen sind sollten vor Zahlung des auf sie entfallenden Betrages umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch nehmen und mögliche in Betracht kommende Abwehrmaßnahmen umfassend überprüfen zu lassen.

HCI Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt

Betroffene HCI Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen. Sollten betroffene HCI – Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.

Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen  Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Was können betroffene HCI Shipping Select XI Anleger jetzt tun?

Betroffene Anleger HCI Shipping Select XI sollten vor dem Hintergrund der bis zum 01.10.2012 befristeten Abstimmung über das per Rundschreiben vom 10.09.2012 vorgestellte Sanierungskonzept in jedem Fall vor Zahlung des auf sie entfallenden Nachschussbetrages ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Gerne können Sie über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung treten und sich über die in ihrem konkreten Fall bestehenden Handlungsoptionen umfassend informieren.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann