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HCI Shipping Select XX aktuell: Schiffsgesellschaft MS Colleen insolvent
Veröffentlicht von Andreas Frank am 29. Oktober 2012
HCI Schiffsfonds-Anleger kommen nicht zur Ruhe. Wie das Fondstelegramm in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, musste nun eine weitere HCI Schiffsgesellschaft den Gang zum zuständigen Insolvenzgericht antreten. Es handelt sich um die Schiffsgesellschaft MS Colleen aus dem Dachfonds HCI Shipping Select XX. Laut Fondstelegramm wurde in der vergangenen Woche über das Vermögen der MS „COLLEEN“ INTERSCAN Verwaltungs GmbH & Co. KG das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet (Az.: 67 e IN 316/12).
HCI Shipping Select XX: Investition in insgesamt 5 Fondsschiffe
HCI hatte den Dachfonds HCI Shipping Select XX 2006 mit einem Investitionsvolumen in Höhe von € 171.579.424 00 am Markt platziert. An den in insgesamt 5 Containerschiffe – die MS „Benedict Rambow“ die MS „HR Motivation“ die MS „Hammonia Palatium“ die MS „MarCalabria“ sowie die MS „COLLEEN“ hatten sich Schiffsfondsanleger seinerzeit mit einem Eigenkapital in Höhe von € 65.740.000 00 beteiligt.
Auch die laut Leistungsbilanz 1.025 Anleger der MS „COLLEEN“ INTERSCAN Verwaltungs GmbH & Co. KG mussten bereits vor dem Insolvenzantrag der Schiffsgesellschaft in der vergangenen Woche finanzielle Rückschläge hinnehmen. Wie der Leistungsbilanz 2010 zu entnehmen ist, wurde zur Deckung des Liquiditätsbedarfs ein Restrukturierungskonzept auf der Basis von Tilgungsstundungen und Wiederanlage der Ausschüttungen erarbeitet und im 1.
Die Schieflage der HCI Shipping Select XX Schiffsgesellschaft MS Colleen belastet zunehmend auch den HCI Dachfonds: So erhielten die Anleger nach Informationen des Internetportals www.zweitmarkt.de bereits im Jahr 2009 keine Ausschüttungen und im Jahr 2010 lediglich Ausschüttungen in Höhe von 0 30 %. Nach der nunmehr bekannt gewordenen Insolvenz müssen sich die Anleger nunmehr auf weitere Kapitaleinschnitte einstellen.
HCI Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene HCI Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen. Sollten betroffene HCI – Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Was können betroffene HCI Shipping Select XX Anleger jetzt tun?
Betroffene Anlegern des HCI Schiffsfonds Shipping Select XX wird geraten ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Gerne können Sie über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung treten und sich über die in ihrem konkreten Fall bestehenden Handlungsoptionen umfassend informieren.