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Hinweisbeschluss bringt Durchbruch im Mercedes Dieselskandal – Jetzt Schadensersatzansprüche vor drohender Verjährung geltend machen

Veröffentlicht von Marco Albrecht am 15. November 2021

Waage-Justitia

Ein von unserer Kanzlei erwirkter Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart setzt die Daimler AG im Abgasskandal massiv unter Druck. Es bahnt sich ein Dammbruch im Mercedes Dieselskandal an, denn laut Hinweisbeschluss vom 9.11.2021 (Az. 16a U 173/19) wird das Oberlandesgericht Stuttgart als Heimatgericht voraussichtlich Daimler erstmals wegen Abgasmanipulation verurteilen. Das hat Signalwirkung für die vielen tausend Parallelverfahren vor deutschen Zivilgerichten.

Durchbruch im Mercedes Dieselskandal: Darum geht es im Fall vor dem OLG Stuttgart

Im Fall vor dem OLG Stuttgart geht es um eine Mercedes-Benz V-Klasse 250 d BlueTec mit dem Motor des Typs OM 651 und der Abgasnorm Euro 6. Unser Mandant hatte das Fahrzeug Ende 2015 als Neuwagen gekauft. Das Auto war von einem verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes betroffen. Unser Mandant erhielt im Oktober 2018 einen Rückrufbescheid vom Hersteller, der Daimler AG. Er sah sich in Bezug auf das Abgasverhalten und die Schadstoffemissionen getäuscht. Die Motorsteuerung des Fahrzeugs erkenne, dass sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befinde und nur auf dem Prüfstand den Ausstoß an Stickoxiden optimieren würde. Nachdem eine außergerichtliche Einigung nicht möglich war, wurde Klage beim Landgericht Stuttgart eingereicht. In erster Instanz hat unsere Kanzlei für den geschädigten Mercedesfahrer ein positives Urteil erstritten. Das Landgericht Stuttgart verurteilte Daimler zum Schadensersatz.

Hinweisbeschluss: Daimler muss Namen der im Abgasskandal involvierten Mitarbeiter nennen

Im Berufungsverfahren vor dem OLG Stuttgart geht es vor allem auch um die sogenannte sekundäre Darlegungslast. Das bedeutet, dass die beklagte Daimler AG im Verfahren erläutern muss, dass und warum der Vortrag unserer Kanzlei im Namen des geschädigten Mercedeskunden nicht zutrifft. Dieser ist im Kern, dass Mitarbeiter der Daimler AG die unzulässige Abschalteinrichtung bewusst entwickelt und produziert haben. Kann die Daimler AG diese Vorwürfe nicht überzeugend ausräumen, sieht das OLG Stuttgart einen Schadensersatzanspruch unseres Mandanten. Unser Vortrag wird untermauert durch die strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen drei Mitarbeiter der Daimler AG und deren spätere Verurteilung wegen Betrugs im Dieselskandal im September dieses Jahres.

In einem zehnseitigen Hinweisbeschluss hat das Gericht die beklagte Daimler AG darauf hingewiesen, dass diese ihrer sekundären Darlegungslast bislang nicht nachgekommen ist. Daimler muss aber nicht nur ausführlich Stellung nehmen, vielmehr zwingt der zuständige Senat Daimler erstmals dazu, offen zu legen, welche konkreten, namentlich zu benennenden Mitarbeiter in welchen Positionen an der Entwicklung der illegalen Abschalteinrichtungen beteiligt waren. Zudem muss offengelegt werden, weshalb diese Einrichtungen verbaut wurden, obwohl das Kraftfahrtbundesamt (KBA) diese später als illegal eingestuft hat. Darüber hinaus muss Daimler darlegen, welche Lösungsansätze aus welchem Grund verfolgt wurden.

Im Hinweisbeschluss machen die Richter ihre Zweifel an den Argumenten der Daimler AG deutlich und gleichzeitig klar, dass sie den Autobauer wegen Abgasmanipulation verurteilen werden, sollten die genannten Auflagen nicht erfüllt werden. Es wäre das erste Urteil des OLG Stuttgart gegen Daimler aufgrund sittenwidriger Schädigung im Abgasskandal.

Drohende Verjährung der Schadensersatzansprüche zum Jahresende 2021

In vielen Fällen im Mercedes Dieselskandal droht die Verjährung aller Ansprüche gegenüber der Daimler AG zum Jahresende 2021. Die drohende Verjährung betrifft Schadensersatzansprüche von Mercedesfahrern, die im Jahr 2018 von Daimler oder vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) darüber informiert wurden, dass in ihrem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde. Aber auch die absolute Verjährung zehn Jahre nach dem Kauf des Fahrzeugs müssen die Betroffenen beachten.

Wir raten Betroffenen jetzt zu handeln und eine Hemmung der Verjährung ihrer Ansprüche einzuleiten. Das geht am einfachsten und sichersten über die Einreichung einer Klage rechtzeitig vor dem Jahresende. Durch den aktuellen Hinweisbeschluss des OLG Stuttgart sind die Chancen der Betroffenen im Abgasskandal nochmals deutlich gestiegen. Denn dieser spricht eine klare verbraucherfreundliche Sprache.

Wir prüfen Ihre Möglichkeiten im Mercedes Abgasskandal

  1. Schadenersatzansprüche: Kaufpreis zurück gegen Rückgabe des Fahrzeugs oder Auto behalten und Schadensersatz fordern: Es bestehen Ansprüche im Dieselskandal der Käufer*innen gegen die unmittelbar Täuschenden, also die einzelnen Marken bzw. Unternehmen. Hier können Käufer*innen insbesondere Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend machen. Diese sind darauf gerichtet, die Rückabwicklung des Vertrags zu erzwingen. Alternativ können betroffene Mercedesfahrer*innen auch eine Entschädigung fordern, sofern sie das Auto behalten möchten. Wir raten Betroffenen im Mercedes Abgasskandal zu einem zügigen Vorgehen, da eine Verjährung drei Jahre ab Kenntnis des amtlichen Rückrufs zum Ende des Jahres eintreten könnte.
  2. Kaufrechtliche Ansprüche: Betroffene können u.U. Gewährleistungsansprüche, in der Regel gegen Vertragshändler*innen, geltend machen. Diese verjähren grundsätzlich nach zwei Jahren, bei Gebrauchtwagen nach einem Jahr.
  3. Widerruf des Autokreditvertrags: Sollten Sie Ihr Fahrzeug über eine Bank finanziert haben, empfehlen wir Ihnen, die Möglichkeit eines Widerrufs des Darlehensvertrags prüfen zu lassen. Die Folgen eines erfolgreichen Widerrufs sind: Sie erhalten Anzahlung und Raten zurück und geben im Gegenzug das Auto zurück.

AKH-H Rechtsanwälte: Unser Leistungspaket für Betroffene im Mercedes Abgasskandal

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Über unsere kostenfreie Ersteinschätzung erfahren Sie für Ihren individuellen Fall, ob Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können. Wurde das Auto mit einem Darlehen ganz oder teilweise finanziert oder geleast, prüfen wir zusätzlich kostenlos, ob in Ihrem Fall eine Widerrufsmöglichkeit besteht und ob ein Vorgehen erfolgsversprechend ist. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir für Sie im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

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